Hundebox/kennel

  • terrorfussel muss ich dir nun wirklich beim lesen helfen? traurig, traurig


    kann dir aber gerne ein persönliches Gespräch mit meinem Welpen anbieten, der dann seinen seelischen knacks durch die box mit dir besprechen kann
    soll ich denn 11jährigen Beagle dazu bestellen, dem das gleiche Schicksal wiederfahren ist?


    ich bin raus aus diesem Kindertheater.... bis zum nächsten Boxen thread

    • Neu

    Hi


    hast du hier Hundebox/kennel* schon mal geschaut? Dort wird jeder fündig!


    • Zitat

      Ich habe das Urteil das Sascha eingestellt hat übrigens gelesen und auch hier wird gezielt unterschieden.


      Ja, zwischen Räumen, die nach ihrer Zweckbestimmung dem Aufenthalt von Menschen dienen und Räumen, die dies nicht tun. Eine Box ist ein in sich geschlossener Raum, der nach 4 Seiten begrenzt und nach oben geschlossen ist. Eine Hundebox dient in der Regel auch nicht dem Aufenthalt eines Menschen, also sind hier die Mindestanforderungen an die Fläche einzuhalten, sofern der Hund eben in dieser Box gehalten werden soll.

    • Was ich am schlimmsten finde: sollte es hier Leser geben welche wirklich ihre Hunde in einer Box halten und vielleicht sich bis jetzt noch nicht den Kopf gemacht haben, aber auch nicht wirklich einsehen das dies für ihren Hund schädlich ist, werde in Zukunft den Teufel tun und diese Tatsache in der Öffentlichkeit äußern. Damit wäre bzw. ist jede Chance der vernünftigen Aufklärung zunichte.


      Der Missbrauch der Box wird dann also schön heimlich praktiziert. So was nenne ich dann Tierschutz :roll:

    • Zitat

      Vorschlag: ich werde mich morgen mit dem Vet-Amt in Verbindung setzen und nachfragen. E-Mails darf ich hier nicht veröffentlichen, eine telefonische Aussage würdet ihr eh anzweifeln. Wie ich das mache, weiß ich noch nicht.


      Was aber, wenn es tatsächlich nicht erlaubt ist? Was machen Boxennutzer dann? (das ist eine ernsthafte Frage, nicht als Provokation gedacht, was jetzt sicher als Nächstes kommen würde)



      ICh kann dir schon jetzt beantworten, dass, was der Amts-Vet sagen wird, ziemlich davon abhängen wird, was du da so von dir gibst.


      Wenn man dort anruft und sagt, ist es eigentlich erlaubt seinen Hund permanent in einer 0,5m² Box einzusperren, wird derjenige wohl mit hoher Wahrscheinlichkeit antworten : Nein.


      Ich kann ja nur für mich sprechen. Allerdings wäre meine persönliche Konsequenz daraus ganz einfach..


      Ich werde weiterhin kein Problem haben, weil ich das nicht tue.


    • Theoretisch es wäre ein neues Gesetz, das man keine Box mehr besitzen darf?
      Hund ins bleib legen. Macht zwar für den Hund keinen Unterschied, aber um den geht's hier ja auch nicht. Oder?


      Es geht um den Begriff Haltung.
      Ich halte meinen Hund nicht in einer Box.

    • Zitat


      Na da sind wir doch mal froh, dass wir alle wissen, dass der "Tierschutz" so rein garkeine verbindlichen rechtlichen Aussagen zu treffen hat.


      Ich habe das Urteil das Sascha eingestellt hat übrigens gelesen und auch hier wird gezielt unterschieden.


      Was wird unterschieden und geurteilt?


      Wenn man nicht versteht was im Tierschutzgesetz geschrieben steht, dann kann man sich das Gesetz natürlich zurechtbiegen, falls du da mal hineingeschaut hast.


      Komisch, ich hatte diese Gesetze nie nötig / Urteile zu lesen und wusste immer, das es kein Weg sein kann, Welpen / Hunde in Boxen zu sperren, die Logik scheint sich aber nicht jedem HH zu erschließen.


      Mal ehrlich, bevor ich in dieses Forum kam ----------------kannte ich garkeine Kennel / Boxenknast und war einfach nur schockiert! :fear:


    • Lies das doch mal nach, relativ am Anfang die Begründung, warum in diesem speziellen Fall die Verordnung zu einem Zwinger greift.



      Ansonsten, steht es dir natürlich auch weiterhin frei, sämtliche Hundehalter, die einen anderen Weg als du gewählt haben, als unfähig/doof darzustellen. Fraglich ist es nur, ob man damit dann das erreicht, was du ja (angeblich) erreichen willst.
      Sollte es dir tatsächlich darum gehen, die Ausbildungsmethoden anderer zu ändern, so lege ich dir doch eins ans Herz - die wenigsten Menschen reagieren kooperativ, wenn man sie (wenn auch nur hintenrum) per se mal angreift.
      Diese Methodik hilft eigentlich nur, wenn einem eigentlich egal ist was am Ende dabei raus kommt, Hauptsache man hat öffentlich klargestellt, dass der Rest der Welt alles falsch macht.

    • Zitat

      Es geht um den Begriff Haltung.
      Ich halte meinen Hund nicht in einer Box.


      Eben, jetzt kommen wir der Sache nämlich näher. Die Haltung eines Hundes in einer Hundebox erfüllt nicht die Bedingungen der Tierschutz-Hundeverordnung und des Tierschutzgesetzes.
      Die Frage ist, ab welcher Zeitspanne und welcher Regelmäßigkeit kann man von einer Haltung sprechen. In dem besagten Gerichtsurteil wurde eine Haltung angenommen, weil der Hund regelmäßig, 3-4x pro Woche für mindestens 4 Std. in der fraglichen Räumlichkeit untergebracht wurde.

    • "Dementsprechend umfasst der Begriff des Raumes in § 5 TierSchHundeV nicht nur Gebäude oder Innenräume von Gebäuden, sondern auch (stillgelegte oder abgestellte) Fahrzeuge, insofern sie in Abgrenzung zu einer Unterbringung im Freien nach allen Seiten Wände und nach oben eine Decke oder ein Dach aufweisen (vgl. auch Lorz/Metzger, a.a.O., § 5 TierSchHundeV Rn. 1). Somit kann für die Unterbringung eines Hundes auch die zum Fahrgastraum abgeschlossene und überdachte Ladefläche eines PKW in Betracht kommen."


      Hieraus geht klar hervor, dass eine Box im Raum, nicht als Raum definiert wird. Bzw was als Raum definiert wird.

    • Dementsprechend ist ein Raum innerhalb eines Hauses also kein Raum, wenn er keine Außenwände hat? :D
      Im Urteil wird lediglich definiert, dass es sich um einen Raum handelt, da er zum Freien hin nach allen Seiten abgegrenzt ist, es wird dort nicht erörtert, ob der als Raum befundene Kofferraum auch ein Raum bliebe, wenn das Auto in der Garage stünde ...

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