Hundebox/kennel
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Es ist nicht verboten.
Eine Box ist kein "Raum".Damit wende dich doch mal an den Gesetzgeber und Tierschutz!
Ich habe es wohl als Einzige getan!
Komisch so quer kann ich nicht denken und du hast recht ein "Mauseloch" ist kein Raum!
Informiere dich doch mal wirklich, bei den richtigen Stellen und nicht im Forum!
LG Sabine -
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Die mit dem letzten Satz schreiben und der nächste Welpe kommt wieder in eine Box?
Das sind natürlich die umgänglichen, die etwas ändern werden, beim nächsten Hund.
Hast du mal wieder einen zum dumm anmachen gebraucht? Ich halte gerne hin, kein Problem. Und beim nächsten Hund habe ich nicht den Bedarf etwas anders zu machen, da mein Hund so ist, wie ich ihn mir gewünscht und erzogen habe!
Und natürlich nur das lesen, was man möchte " der nächste Welpe kommt wieder in die Box ".... Ach Gaby und du willst mir was von Reife erzählen.
Wenn es reif ist, sich alles so zu drehen, damit man es negativ auslegen kann, mache ich das absofort auch so -
Knautschgesicht, also ich für meinen Teil rege mich darüber sicher nicht auf!
Ich erkenne nur wirklich selektive Wahrnehmung, auch bezüglich irgendeiner Aggression gegen dich oder Beleidigungen, ich kann keine herauslesen.Was ich aber herauslesen kann ist, dass die boxengegner die "nicht pauschal gegen Boxen Seienden" durchaus für unfähig halten uns sich für besonders fähig.
Naja.
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Es ist nicht verboten.
Eine Box ist kein "Raum".
Und nun wird es langsam lächerlich, hauptsache man dreht sich die Verordnungen so, dass sie einem passen ...
Natürlich fällt eine Box in diesem Zusammenhang genauso unter "Raum" wie der Kofferraum eines Autos. Der Begriff der "Haltung" ist dehnbar und muss vom Gericht genau bestimmt werden, aber dass die Räumlichkeit Box nicht den Anforderungen für eine Hundehaltung entspricht, das zumindest steht außer Frage. Deswegen hatte ich dieses Urteil eingestellt, weil hier einige Parallelen gezogen werden können, insbesondere dass das Gericht eben bereits eine Haltung vorliegen sieht, obwohl der Hund nur wenige Stunden am Tag im Kofferraum untergebracht wurde. -
Spyki das war nicht an dich gerichtet.. nur der Satz " der nächste Welpe kommt wieder in die Box " wurde aus meinem Post entnommen und so geformt, damit er der Gegenerfront in den Kram passt
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Ich habe nun nochmals die ersten Seiten durchgeblättert, leider jedoch keine seriöse Quelle gefunden, die aussagt, dass die Zwingerverordnung auch auf menschliche Behausungen anzuwenden sind.
Ich würde ja fast sagen, das hat bisher hier noch keiner gebracht.Oh doch, dann schaue mal unter meinem Thread, wo ich extra den Tierschutz kontaktiert habe, suche mal - bin jetzt zu faul!
Da geht es ja nicht um die "menschliche Behausung"
, sondern um die Verwahrung in Boxen außerhalb des Transportes!
LG Sabine
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Spyki das war nicht an dich gerichtet.. nur der Satz " der nächste Welpe kommt wieder in die Box " wurde aus meinem Post entnommen und so geformt, damit er der Gegenerfront in die meiner "nächste Box passt"
Nö, Welpe möchte ich bei dir nicht sein und du hast es so geschrieben, der nächste Welpe/ Hund kommt auch in die Box.
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Oh doch, dann schaue mal unter meinem Thread, wo ich extra den Tierschutz kontaktiert habe, suche mal - bin jetzt zu faul!
Da geht es ja nicht um die "menschliche Behausung"
, sondern um die Verwahrung in Boxen außerhalb des Transportes!
LG Sabine
Na da sind wir doch mal froh, dass wir alle wissen, dass der "Tierschutz" so rein garkeine verbindlichen rechtlichen Aussagen zu treffen hat.
Ich habe das Urteil das Sascha eingestellt hat übrigens gelesen und auch hier wird gezielt unterschieden.
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Und nun wird es langsam lächerlich, hauptsache man dreht sich die Verordnungen so, dass sie einem passen ...
Natürlich fällt eine Box in diesem Zusammenhang genauso unter "Raum" wie der Kofferraum eines Autos. Der Begriff der "Haltung" ist dehnbar und muss vom Gericht genau bestimmt werden, aber dass die Räumlichkeit Box nicht den Anforderungen für eine Hundehaltung entspricht, das zumindest steht außer Frage. Deswegen hatte ich dieses Urteil eingestellt, weil hier einige Parallelen gezogen werden können, insbesondere dass das Gericht eben bereits eine Haltung vorliegen sieht, obwohl der Hund nur wenige Stunden am Tag im Kofferraum untergebracht wurde.Der Kofferraum mag ja ein Raum sein, der ist schon allein luftmäßig etwas klein, aber die Box ist kein "Raum" im Raum.
Diesen Beweis kann ich nirgends lesen.Natürlich ist eine Box trotzdem nicht geeignet einen Hund darin zu "halten".
Aber wer hier macht das denn???Wenn mein Hund nachts 8 Stunden auf der selben Stelle liegt, "halte" ich ihn dann im Körbchen? Oder halte ich ihn in meinem Bett?
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Hmm, Ich zähl einfach mal auf: unbelehrbar, intolerant, auch die selektive Wahrnehmung nehme ich mal dazu.
Natürlich wertest du das widerum als selektive Wahrnehmung, weil es dich ja nicht betrifft. Ich hatte lediglich gehofft, daß es dieses Mal ohne Hackerei geht. Scheinbar ja nicht...*kopfschüttelIch rege mich auch nicht darüber auf, es nervt nur ungemein.
Vorschlag: ich werde mich morgen mit dem Vet-Amt in Verbindung setzen und nachfragen. E-Mails darf ich hier nicht veröffentlichen, eine telefonische Aussage würdet ihr eh anzweifeln. Wie ich das mache, weiß ich noch nicht.
Was aber, wenn es tatsächlich nicht erlaubt ist? Was machen Boxennutzer dann? (das ist eine ernsthafte Frage, nicht als Provokation gedacht, was jetzt sicher als Nächstes kommen würde)
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