Wann ist man eigentlich rechtlicher Eigentümer eines Hundes?

  • Du musst wissen was Du tust Christiane.
    Ich spreche mal von meiner Warte aus. Von einer Partnerschaft erwarte ich, dass mein Partner zu mir hält. Er muss sicher nicht meiner Meinung sein und er muss auch nicht zwingend gutheißen was ich tue oder lasse, aber hat meine Einstellung zu respektieren! Wenn kein respekt vor meiner Einstellung und meiner Meinungt vorhanden ist, dann gibt es auch keinen respekt vor meiner Person. Mit soetwas wollte und würde ich nicht leben. Eine derartige Unsicherheit innerhalb der Beziehung wäre für mich vollkommen indiskutabel.


    Mach was Du willst, für mich wäre das nichts.

  • Noch mal zum eigentlichen Thema...


    Für den Fall, das deine Tante doch recht bekommen sollte und der Hund ihr zugesprochen wird - was ich sehr zu bezweifeln wage...


    Dann kannst du schon mal die Futterkosten für die zwei Jahre, Tierarztkosten und Aufwandsentschädigung ausrechnen, die deine Tante dann bezahlen müsste.... Die stände dir dann ziemlich sicher zu... und ob deine Tante dafür so einige hundert Euro ausgeben möchte um den Hund zu sich zu nehmen? Genaures zu diesem Thema kannst du bestimmt auch ebeim Anwalt erfahren.


    Du kannst ihr ja sagen, dass sie deiner Ansicht nach kein Anspruch auf den Hund hat. Sollte sie wider erwarten jedoch trotzdem Anspruch auf den Hund sein, wärest du dir sicher, dass einiges an Kosten auf sie zukommen würde - für den Aufwand der Unterbringung und Versorgung der letzten zwei Jahre. Vielleicht hält sie ja schon alleine das von weiteren nervigen Schritten ab. Mit dem Thema Geld sind ja doch immer noch viele zu kriegen.

  • Zitat

    Noch mal zum eigentlichen Thema...


    Für den Fall, das deine Tante doch recht bekommen sollte und der Hund ihr zugesprochen wird - was ich sehr zu bezweifeln wage...


    Dann kannst du schon mal die Futterkosten für die zwei Jahre, Tierarztkosten und Aufwandsentschädigung ausrechnen, die deine Tante dann bezahlen müsste.... Die stände dir dann ziemlich sicher zu... und ob deine Tante dafür so einige hundert Euro ausgeben möchte um den Hund zu sich zu nehmen? Genaures zu diesem Thema kannst du bestimmt auch ebeim Anwalt erfahren.


    Aber nicht nach § 994 I,2 BGB. Danach verbleibt ein Nutzen bzw. eine Nutzungsmöglichkeit, aufgrund derer normale Unterhaltskosten nicht zu erstatten sind. Dabei ist es unerheblich, ob ein Nutzen tatsächlich gezogen wird.


    Bitte entschuldigt die spitzfindigkeit, aber ich stehe im Augenblick selbst mitten in einen "Sorgerechtsstreit. :wink:

  • mal dolle die daumen drückt...das ist ja echt heftig

  • Vielen lieben Dank, euch allen für die schnelle Hilfe. Ich bin etwas beruhigter und werde zur Not zum Anwalt gehen.
    Ende dieser Woche läuft mein Ultimatum zur Herausgabe des Hundes ab, mal sehen was passiert. Ich werde mich nochmal melden
    bis dahin, eine schöne sonnige Woche
    LG ahoernchen

  • Hallo Ahörnchen,


    genau DAS haben meine werten "Ex-Schwiegereltern" auch versucht. Sie haben mich auf "Herausgabe meines Hundes" verklagt - da der Hund angeblich ihrem Sohn gehört hätte (meinem Mann) der letztes Jahr tödlich verunglückt ist. Auch ICH habe das Erbe ausgeschlagen, konnte allerdings nachweisen, dass mein Mann den Hund damals beim Tierarzt auf meinen Namen angemeldet hat. Mit seiner Handschrift und mit seiner Unterschrift - auf MEINEN Namen. Bevor ich mich an diese Anmeldung erinnerte, war ich natürlich auch beim Anwalt. Der hat mich eigentlich recht schnell beruhigt. Wenn Du die Hundesteuer zahlt, der Hund beim TA auf Dich läuft und ggf. noch bei Tasso o.ä. - dann sollte das reichen !!


    Es bringt mich auf die Palme, wie Menschen nur sowas von SCHEISSE sein können :dagegen: .... Hauptsache dem anderen SCHADEN - keiner denkt hier an das Tier.


    Mein Spike hatte sein Herrchen verloren (mit 4 Monaten) - und sollte jetzt auch noch von Frauchen weg *kopfschüttel* ... nee nee .... in dieser Sache hätte ich gekämpft bis zum umfallen.


    Nachdem ich das Schriftstück des Tierarztes vorlegen konnte, haben die "Schweine" die Klage zurückgenommen :bindafür: :bindafür:


    Gruss

  • Ich hatte irgend wann mal ein Urteil dazu gesehen, Wakan... wo tatsächlich dann der Unterhalt bezahlt werden musste. Leider weiss ich nicht mehr genau, wo das war.

  • Zitat

    Ich hatte irgend wann mal ein Urteil dazu gesehen, Wakan... wo tatsächlich dann der Unterhalt bezahlt werden musste. Leider weiss ich nicht mehr genau, wo das war.

    Ist egal. Es kommt immer auf die Argumente der Anwälte und der Meinung des Richters an.


    Bei mir läuft übrigens gerade ein Verfahren, bei dem die eigentumsverhältnisse allerdings eindeutig sind. Wenn es angeschlossen bzw. rechtskräftig ist, setze ich es rein.


    Bei den Fall werdet Ihr vermutlich so gut wie alle stinksauer sein.

  • Hi ihr, zu diesen thema hätte ich doch auch mal ne Frage,


    wir haben uns vergangenes Jahr im März in einen Labrador aus den tierheim verliebt, wir wollten uns eh einen holen und warum dann nicht einen der es nicht so gut hatte oder hat. ich bin bestimmt 1 Monat mit ihm tag täglich gassi gegangen, dann meinten sie es wären noch andere Interessenten da, alles dummes gerede. dann ahben wir auflagen bekommen das wir unseren Amadeus überhaupt bekommen. der Garten mußte eingezäunt werden der zaun ist 2,10 hoch- dann mußten wir auf den Zaun noch eine verlängerung setzten die dann nochmals 25 cm betrug und abgeschrägt sein mußte, dann hieß es unsere wohnung mit über 70 qm wäre zu klein usw und so fort.
    der hub kam dann eigentlich am letzten abgabe tag- der Chef vom tierheim kam nahm das ab und es hieß wir dürfen ihn erstmal mit heim nehmen für eine Stunde gucken ob er sich wohl fühlt. Wir kommen ins Tierheim waren angemeldet das wir kommen und unser Amadeus war nicht da mit ihm waren 2 kinder unterwegs( amadeus ist ein labi)- wir konnten das gar nicht verstehen und als er uns gesehen hat war er nicht mehr zu bremsen denn er hing im tierheim schon an uns , wir haben ihn mit heim genommen und von da an war er unser Liebling.
    Anfang diesen jahres bekamen wir von einen bekannten einen naruf das in einen anderen Tierheim ein labi ist der das gar nciht verträgt den es schlecht geht und wir wollten ja eh noch einen haben und so sind wir dort hin beide Hunde haben sich verstanden wir haben auch keinen hehl daraus gemacht das Amadeus vom tierheim ist. wir haben es offen gesagt auch gesagt das wenn wir sie mit nehmen , sie dann auch sterelesieren wollen. Allerdings hat unser Ami als wir daheim waren total rumgesponnen, sich aufgeführt usw. Sodass wir das thema 2. hund erstmal vertagt haben. Eine Woche später kam ein Anruf vom Tierheim wie es kommen würde das wir auf einmal mit ami züchten wollten und das es gegen den vertrag verstößt, wir sagten darauf hin das nie die rede vom Züchten war das wir lediglich einen hund retten wollten den es shclecht ging aber nachdem ami das nicht so verkraftet hat wir davon abgekommen wären. ich habe eine stunde mit dem chef vom th geredet und er ließ verlauten das er Amadeus sofort weg holt von uns wenn wir einen 2 Hund holen usw.


    Jetzt meine frage: kann das tierheim einfach wieder einen Hund holen wenn man gegen den Tierschutz vertrag verstößt. was ja nicht der fall war.es stand ja nur drinnen das man nicht züchten darf.
    Mein Mann hat daraufhin zu mir gesagt sie sollten es erstmal versuchen ihn zu holen, denn wir würden uns unseren Liebling nie mehr nehmen lassen. Ihm ging es im tH so schlecht und er hängt so sehr an uns.


    das ich es nicht verstehen kann das ein tier weggeholt wird wo es den tier gut geht , wo er an den Personen hängt, und ander Tierhalter vernachlässigen ihre vierbeiner und nicht passiert.



    Irgendwann mußte doch ein Hund aus den tierheim in der Besitz von den halter übergehen oder, schließlich kommt man doch für futter, Tierarzt und der gleichen auf. aber gehören tut einen der hund nicht irdendwo doch komisch oder???


    Über antworten würde ich mich sehr freuen.


    peg83

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