Und schon wieder: Kind gebissen!
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Also, zum besseren Verständnis : es handelt sich um zwei Vorfälle :
- der erste ist in Deutschland passiert, wobeio ein Mädchen, das unverantwortlicher Weise mit einem Schäferhund alleine Gassi ging, von einem Hund attackiert wurde und sowohl an den Haaren gezogen, als auch ins Gesicht gebissen wurde, und dabei teils lebensgefährliche Verletzungen erlitt.
-der zweite passierte in Österreich und dabei ist ein Junge durch einen Bullterrier leicht verletzt worden.
darum gehts hier aber nicht... hast du dazu mal nen link?
ZitatBei so schweren Verletzungen wie im ersten Fall, ist es in einigen Bereichen in Deutschland sogar unumgänglich, das das Tier eingeschläfert werden muss, egal wie die Begleitumstände waren.
nein, ist es nicht. die halter entscheiden das, sonst würde der husky-mischling bingo auch nicht mehr leben oder?!
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Hallo,
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Wie hätte das denn auffallen sollen?
Das Ordnungsamt darf keine Daten des Steueramtes einsehen. Es gilt immer noch das Steuergeheimnis, wie ich bereits vor Seiten erwähnte.LG
das SchnauzermädelWas willst du denn immer mit dem Steueramt
Wenn der Hund nicht angemeldet ist, wird auch keine Steuer gezahlt, wo sollen die denn her wissen, daß da ein Hund ist, das läuft doch alles ineinander.
Anmelden - Steueramt - Steuerbescheid. -
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Was willst du denn immer mit dem Steueramt
Wenn der Hund nicht angemeldet ist, wird auch keine Steuer gezahlt, wo sollen die denn her wissen, daß da ein Hund ist, das läuft doch alles ineinander.
Anmelden - Steueramt - Steuerbescheid.Und wenn der Hund nicht angemeldet ist?
Weder das OA noch der Amtsvet können das kontrollieren.
Wie hätte es also bei Beschwerden der nachbarn auffallen sollen?LG
das Schnauzermädel -
Zitat
darum gehts hier aber nicht... hast du dazu mal nen link?
sorry, meinte nur den zweiten vorfall
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So, jetzt noch mal zum deutlichen Verständnis, warum Breichte über die "illegale Haltung" der Hunde bei dem Vorfall in Thüringen ein Witz sind:
Thüringen hat keine Hundeverodnung, die das Anmelden bestimmter Rassen beim Ordnungsamt vorschreiben. Die steuerliche Anmeldung unterliegt dem Steuergeheimnis, keine weitere Behörde hat Zugriff auf die Daten. Also nützt eine steuerliche Anmeldung den anderen evtl. zuständigen Ämtern rein gar nichts. Denn diese Daten dürfen erst bei besonderem öffentlichen Interesse abgefragt werden, also nach eine größeren Zwischenfall.
Ich nehme mal als Beispiel NRW.
Ich melde meinen Soka zur Hundesteuer an, dort vermerke ich im Formular auch brav Rasse und Chipnummer. Gesetzlich vorgeschrieben ist auch Antrag auf Haltungsgenehmigung beim Ordnungsamt.
Das einzige, was jetzt passieren kann, ist dass das Steueramt mir die Unterlagen zur Anmeldung beim Ordnungsamt zuschickt oder mitgibt. Das dürfen sie, sie sind aber nicht dazu verpflichtet. Das Ordnungsamt darf meine Daten nicht erfahren. Es kann nicht nachgeprüft werden, ob ich meinen Hund ordnungsgemäß gemeldet habe, denn ob ich diese Papiere ausfülle und absende, das kann wegen des Datenschutzes durch das Steuergeheimnis niemand nachprüfen.
Nur weil ein beim Ordnungsamt genehmigungspflichtiger Hund steuerlich erfasst ist, ist er noch lange nicht ordnungbehördlich erfasst.LG
das Schnauzermädel -
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So, jetzt noch mal zum deutlichen Verständnis, warum Breichte über die "illegale Haltung" der Hunde bei dem Vorfall in Thüringen ein Witz sind:
Thüringen hat keine Hundeverodnung, die das Anmelden bestimmter Rassen beim Ordnungsamt vorschreiben.
Also muessen in Thueringen generell Haushunde nicht bei der Stadt/Gemeinde angemeldet werden? Ich dachte jeder Hund in D, unabhaengig vom Bundesland, ist meldepflichtig?
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Was mir zu den neusten Vorfällen einfällt, die Blöd.de heute mal wieder auf der ersten Seite hat (und ja, es ist schlimm, wenn Kinder verletzt werden, dennoch regt mich die Art der Berichterstattung auf).
ZitatOb eine Verletzung schwer oder leicht ist, wird nach §84 Strafgesetzbuch (StGB) beurteilt. Entweder eine länger als 24 Tage dauernde Gesundheitsschädigung oder eine Gesundheitsschädigung, die "an sich schwer" ist. "An sich schwer" ist folgendermaßen definiert: Eine Verletzung oder Gesundheitsschädigung ist "an sich schwer", wenn sie ein wichtiges Organ betrifft, wenn sie schwere gesundheitliche Nachteile bringt, wenn der Heilungsverlauf ungewiss ist oder wenn sie weitere Folgen befürchten lässt.
Quelle: http://www.kfv.at/unfallstatistik/index.php?id=60Irgendwo habe ich auch schon eine Definiton gesehen, wo schwer verletzt in dem Moment hieß, wo jemand 24 Stunden oder länger im Krankenhaus ist. Sprich, in dem Moment, wo zum Beispiel ein Kind nach einem Beißvorfall 24h zur Beobachtung und Wundversorgung im Krankenhaus ist, gilt es als schwer verletzt, obwohl es vielleicht nach unserem Logikverständnis, nicht so schwer ist.
Daher ist aus solchen Artikeln auch immer sehr schwer herauszulesen, wie schwer die Verletzungen wirklich waren.
Letztlich hat jeder Beisvorfall einen gesundheitlichen Nachteil und weitere Folgen im Sinne von Narbenbildung. Ja, das ist schlimm, aber wenn ich höre "schwer verletzt", dann denke ich immer an jemand, der 3 Tage auf der Intensiv liegt, der 4 Wochen im Krankenhaus ist oder so. Aber nicht unbedingt an jemanden, der (schlimm genug) eine große Fleischwunde im Gesicht hat (die mein Cosin vom Fahrradunfall hat) und über Nacht zur Beobachtung, Schocktherapie und Wundversorgung im Krankenhaus war. Beides wird aber der Presse per Definition als schwer verletzt rausgegeben - aber die Angriffsstärke (besseres Wort fällt mir grad nicht ein) ist ja doch relativ gering gewesen.
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Also muessen in Thueringen generell Haushunde nicht bei der Stadt/Gemeinde angemeldet werden? Ich dachte jeder Hund in D, unabhaengig vom Bundesland, ist meldepflichtig?
Fast jede Gemeinde in D hat die Hundesteuer, dort muss man seinen Hund anmelden (außer man wohnt in so einem extrem exotischen Ort ohne). Und dort unterliegen deine Daten sofort dem Steuergeheimnis und sind anderen Ämtern nicht zugänglich, außer du hast bei der Anmeldung eine Entbindung vom Steuergeheimnis unterschrieben (z.B. in Hamburg) oder das entsprechende Bundesland hat ein Hundegesetz keine Verordnung, die das Steuergeheimnis außer Kraft setzt. Das hat Thüringen aber nicht.
LG
das Schnauzermädel -
Auf jeden Fall wird die schwere psychische Komponente der Kinder nach Beißvorfall immer wieder vergessen. Die wiegt oft schwerer als die körperliche Verletzung.
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Doch wir müssen unsere Hunde bei der Stadt oder Gemeinde anmelden.
Es hat bisher nur keine Rolle gespielt ob ich einen Dackel oder einen SOKA anmelde,ich glaube die Hundesteuer ist immer gleich hoch.
Deshalb kann ich nicht verstehen warum die Frau die Hunde nicht angemeldet hatte - Vor einem Moment
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