Kastrationsauflage rechtlich bindend?
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Zitat
Also nur ganz kurz.. da ich denke, dass ich weiß, welche Züchter gemeint sind: die Züchter haben ihr "anfängliches" Zuchtziel erreicht und sie streben jetzt an ein neues Zuchtziel weiter zu verfolgen dazu kommt eine Auswanderung
Für dieses neue Zuchtziel ist nicht mehr jeder ihrer Hunde geeignet.
Zur Kastration, sie ist nicht tierschutzrechtlich verboten wie oben dargestellt, sondern darf auch ohne medizinische Indikation "zur Verhinderung der unkontrollierten Fortpflanzung" angewendet werden. Das nur nebenher
Wenn der Vertrag (und das wird er wohl sein) rechtlich korrekt ist, dann gilt der Kastrations"zwang", denn man hat das ja unterschrieben.
Die Kastration ist innerhalb von 4 Monaten durchzuführen, wenn ich tatsächlich den richtigen Züchter im Kopf habe.
Genau so ist es
Ein kurzer Blick in das TschG auf §6 (1) Punkt 5 zeigt, dass das Verbot hier nicht greift und legitim ist.
http://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/__6.html
ChicoBella hat schon Recht, dass bei einer Eigentumsübertragung vertragliche Vereinbarungen haltlos sein können.
In meinem Fall sind diese aber nicht haltlos sondern entfalten ihre volle Wirksamkeit, denn es kommt auf die Vertragsgestaltung und deren Inhalt an
Ich verkaufe grundsätzlich keinen Hund
LG
Ralf -
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[quote="Jule+Hektor"][quote="das_caro"]
nur weil der hund ruhiger wird - dann aber sagen, dass man nur auf grund medizinischer indikation pro kastra ist
muss ich nicht verstehen, oder?? =quote]
muss mich verteidigen, du kannst das ja nicht unbedingt wissen: als mein hund kastriert wurde war ich 10 jahre alt
das war nicht meine entscheidung sondern die meiner mutter. abgesehen davon kann man seine meinung ja auch ändern.
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Warum sollte es?
Es sind zwar immer nur Urteile von Amtsgerichten, aber wenn der eigene Anwalt richtig argumentiert, dann ist ein Kastrationszwang nicht durchzusetzen.
http://www.parson-russell-terr…ames/recht/Urteile/61.pdfLG
das Schnauzermädel -
Zitat
Ich verkaufe grundsätzlich keinen Hund
Was machst du mit dem Hund, vermieten, leihen? Natürlich sind Klauseln zum Eigentumsvorbehalt nur im Falle eines Kaufvertrages gelten. Da Hunde im deutschen Gesetz als Sachen gelten werden sie in der Regel verkauft. Und da greifen eben auch die Gesetze.
Ich persönlich habe meine Tiere gekauft, bzw. meinen Perser überlassen bekommen. Somit kann ich auch sagen sie gehören mir und ich entscheide was mit ihnen passiert.
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Ich kenne diese "Schutzverträge" nur von Pferden und da sind sie das Papier nicht wert, auf dem sie stehen.
Ich habe mich damals von einem Anwalt beraten lassen: Sobald Geld fließt, ist es nach deutschem Recht ein Kaufvertrag, egal was oder wie da drüber steht. Danach hast du als "Verkäufer" keinerlei Handhabe mehr über das Tier, es gehört dem Besitzer und der kann damit machen, was er will.
Es ging damals um das Vorkaufsrecht, dass man event. verankern kann, aber später auch einklagen müsste, wenn sich der Käufer nicht daran hält.Die einzige Möglichkeit, über den Hund bestimmen zu können, wäre ein sogenannter Nutzungsvertrag. Heißt, man überlässt dem neuen Halter den Hund kostenlos(!) zur Nutzung, man selbst bleibt aber Eigentümer des Tieres.
Ich wiederhole es gerne nochmal, auch wenn es mir manche vll. nicht glauben: Sobald Geld fließt, hast du als Verkäufer Pech gehabt und dein Mitspracherecht aufgegeben.
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Also nur ganz kurz.. da ich denke, dass ich weiß, welche Züchter gemeint sind: die Züchter haben ihr "anfängliches" Zuchtziel erreicht und sie streben jetzt an ein neues Zuchtziel weiter zu verfolgen dazu kommt eine Auswanderung
Für dieses neue Zuchtziel ist nicht mehr jeder ihrer Hunde geeignet.
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Ja, ich galube wir sprechen von den selben Züchtern, passt alles zusammen. Du weisst nicht zufällig um welches neue Zuchtziel es da geht? Ich hab nämlich dazu nix auf der auf der Website gefunden. Würde mich echt mal interessieren. Gerne auch per Mail, ist freigeschaltet.
@all
Finde ich ja sehr interessant was ihr hier schreibt, das die Auflage nicht rechtens ist, deckt sich auch mit meiner Rechtsauffassung. Ich meine ich würde als Kastrationsgegner, keinen Vertrag unterschreiben, der eine kastra vorsieht, aber die rechtliche Seite ist doch immer interessant. -
Alle mir bekannten Züchter, die eine Hündin abgeben müssen, weil sie zur Zucht nicht mehr geeignet ist und eine weitere Vermehrung verhindern wollen, die lassen selbst kastrieren und verkaufen dann. So z.B. bei Hündinnen, die zum 2. Mal einen Kaiserschnitt benötigt haben. Die werden dann bereits beim Kaiserschnitt ausgeräumt, und dann wird in Ruhe eine passende Couch gesucht.
LG
das Schnauzermädel -
Zitat
Was machst du mit dem Hund, vermieten, leihen? Natürlich sind Klauseln zum Eigentumsvorbehalt nur im Falle eines Kaufvertrages gelten. Da Hunde im deutschen Gesetz als Sachen gelten werden sie in der Regel verkauft. Und da greifen eben auch die Gesetze.
Das ist der Punkt. Tiere sind Sachen und im wirtschaftlichen Verkehr als solche auch zu behandeln, daher vermiete ich und verkaufe nicht. Das Kaufrecht nach §433 BGB kommt hier nicht zum tragen sondern u.a. das Mietrecht
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Du vermietest Hunde? Bist du ein Züchter?
Ich persönlich würde mich auf soetwas nie einlassen. Unglaublich, das es Leute gibt, die sich ihre Rechte so einfach nehmen lassen.
Wobei mich dabei mal interessieren würde, wie genau das dann gemacht wird. Monatliche Miete für den Hund? Und du bist für das 'instandhalten' der Sache zuständig? Ich mein, meine Wohnung hat auch der Vermieter instandzuhalten. Und kannst du den Vertrag dann einfach kündigen, und die geben den Hund dann wieder her? Wie genau muss man sich das vorstellen?
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Schlappi, du gibts Hunde ja auch auf Kastrations-Basis ab.
Warum geht man als Züchter den imho komplizierten Vertragsweg über die 'Verpflichtung' einer Kastration innerhalb von 4 Wochen nach Übernahme des Tieres? Das Prinzip erscheint mir sehr amerikanisiert
Wäre es nicht für den Züchter und Abnehmer einfacher, einen Kastraten zu verkaufen/erwerben?
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