Sondervereinbarung im Kaufvertrag

  • Zitat

    darf der Züchter im Kaufvertrag vereinbaren, dass der Hund kostenlos zum Decken bereit stehen muß und somit nicht kastriert werden darf. es handelt sich um einen 3 Monate alten Rüden. ich freue mich auf eure Meinungen.


    Ja darf er und er darf es auch gerichtlich Einklagen wenn Du dich dann trotzdem weigerst ( obwohl unterschrieben)
    Wichtiger sind aber dann andere Sachen, wer zahlt die Ausstellungen, wer die Untersuchungen wer die Prüfungen bis zu wer fährt wohin wenn es zum Deckakt kommen sollte.
    Ich hab einen Rüdenwelpen von mir auch mit "Deckabsprache" abgegeben, dafür gabs dann von mir aufm Papier( Kaufvertrag) das ich die ganze Schite zahle und der Rüde hierhin kommt

  • Ich würde sagen es kommt auf die Rasse drauf an. Ich kenne das von Rassen, die sehr selten sind (Tschechischer Wolfshund) da wird vom Züchter gebeten, die Hunde auf Ausstellungen zu zeigen und bestimmte Sportarten bzw Rennen mitzulaufen. Aber soweit ich weißt ist das nicht zwingend sondern nur wünschenswert.

  • Hallo,
    wahrscheinlich ist es mehr eine Sache der Absprache. Wenn ein Züchter, Wert auf eine Vereinbarung legt, geht darum, ob ich als Käufer dazu auch bereit bin oder nicht. Wenn ich nicht möchte, dass der Hund als Deckrüde zur Verfügung steht, kann ich ihn schon jetzt nicht nehmen.
    Eine krumme Tour wäre es, zu allem "ok und toll" zu sagen, den Hund zu nehmen, und schon jetzt zu wissen, dass man sich später nicht an die Absprache halten wird, weil sie vielleicht rein juristisch so nicht im Vertrag stehen darf. Das wäre kein guter Stil.
    Viele Grüße

  • Hi,
    ich würde das bei einem 3 Monate alten Hund nicht ubnterschreiben, da weiß man doch noch gar nicht wie das mit der Zuchtzulassung aussieht.
    Selbst wenn der Rüde dafür geeignet ist, bleibt doch alles an Euch hängen. Also Ausstellungen, Untersuchungen, ZTP, Einreichung, und und und.


    Man könnte eine Sondervereinbarung treffen, wo Euch einiges vom Kaufpreis nachgelassen wird, wenn ihr dafür Euer möglichstes tut um die Zuchtzulassung zu erlangen und den Rüden dann zum Decken einzusetzen.
    Grundsätzlich halte ich das aber für falsch, schließlich ist es Euer Hund und ihr entscheidet wann und wo er deckt, sollte er dafür geeignet sein.


    Weil es manche angesprochen haben, bei mir sieht die Sache etwas anders aus, ich habe einen erwachsenen, zugelassenen Deckrüden mit mehreren Championaten gekauft, und zwar zum Welpenpreis. Deshalb steht er der Züchterin gratis zum Decken zur Verfügung.
    Bei unserem zweiten Hund, der ebenfalls zuchtzugelassen ist, zahlt sie wie jeder andere auch, wenn sie mit ihm decken will, ist ja schließlich mein Hund.


    Ich würde von solchen Vereinbarungen in so jugendlichem Alter abraten.

  • Zitat

    Hallo und willkommen im DF :winken:


    So einen Vertrag würde ich nicht unterschreiben.


    Gruß
    Bianca


    Warum nicht?


    Was im Vertrag steht und ob es dann wirklich mal zum Tragen kommt sind doch zwei völlig verschiedene Dinge. Schließlich ist der Rüde noch jung und es ist doch noch garnicht abzusehen ob Er mal eine ZZL erhält. (Gehe jetzt mal von züchten im Verein aus.)

  • Achja, was ich noch vergessen habe, wir dürfen selbstverständlich den betreffenden Rüden jederzeit kastrieren lassen. Das ist allein unsere Sache.

  • Das ist sogar sehr üblich bei manchen Hunderassen, z.B. bei den Aussies. Das ist ein sogenannter co-owner Vertrag.
    Da der Züchter nicht mehrere Rüden bei sich halten kann, gibt er welche zu Familien ab und nimmt sie Zucht. Die Untersuchungen, Austellungen usw. werden eigentlich vom Züchter übernommen.

  • Zitat

    Warum nicht?


    Was im Vertrag steht und ob es dann wirklich mal zum Tragen kommt sind doch zwei völlig verschiedene Dinge. Schließlich ist der Rüde noch jung und es ist doch noch garnicht abzusehen ob Er mal eine ZZL erhält. (Gehe jetzt mal von züchten im Verein aus.)


    Weil es unseriös ist.
    Ich kann so einen Vertrag seriöser Weise nicht im Welpenalter abschließen. Und was, wenn der Rüde aus zB Stressgründen kastriert werden sollte, und dies dann nicht erlaubt ist?


    Ehrlich, ich würd die Finger davon lassen, oder den Vertrag selbst überarbeiten.

  • Ich denke juristisch ist das auf keinen Fall haltbar. Was ist zum Beispiel wenn er aus gesundheitlichen gründen kastriert werden muss? (die dann nicht zuchtauschliessend wären, kenn mich da nich aus)


    bei einer seltenen Rasse würde ich mich natürlich verpflichtet fühlen das bestehen dieser aktiv zu sichern.


    Lg


    abby

  • Zitat

    Das ist sogar sehr üblich bei manchen Hunderassen, z.B. bei den Aussies. Das ist ein sogenannter co-owner Vertrag.
    Da der Züchter nicht mehrere Rüden bei sich halten kann, gibt er welche zu Familien ab und nimmt sie Zucht. Die Untersuchungen, Austellungen usw. werden eigentlich vom Züchter übernommen.


    Eben, das ist aber der Unterschied. Sollte der Rüde dafür in Frage kommen, werden die Kosten vom Züchter übernommen.
    Außerdem darf auch beim Doppelbesitz der Halter entscheiden was genau mit dem Hund passiert.

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