Vermietererlaubnis nötig: eigenes, aber angemietetes Büro
-
-
Liebe Hundefreunde,
ich besitze ein eigenes abgeschlossenes Büro, welches jedoch angemietet ist. Ich möchte meinen zukünftigen Hund dort täglich für ca. 5-6 Std. mitnehmen (nicht über Nacht und nicht ohne mein Beisein). Hat jemand Informationen darüber ob ich dies dem Vermieter anzeigen muß? Meines Erachtens ist der Hund ja sozusagen nur "Besuch", oder darf man auch Besucher mit Hund nicht haben sofern Hunde untersagt sind . Ehrlich gesagt möchte ich durch zuviele Nachfragen auch keine "schlafenden Hunde wecken". Ich freue mich sehr auf Rückmeldungen!!
LG Anngy - Vor einem Moment
- Neu
Hi,
Schau mal hier: Vermietererlaubnis nötig: eigenes, aber angemietetes Büro*
Dort wird jeder fündig!-
-
Also soviel ich weiß, muss eine vorübergehende Unterbringung/Besuch des Tieres nicht genehmigt werden.
-
Evtl. ist dies im Mietvertrag der Liegenschaft oder in der allgemeinen Hausordnung irgendwo erwähnt. Falls nicht, würde ich mir auf jeden Fall vom Vermieter die Einwilligung holen. Ist Dein Hund erst mal da und er untersagt Dir das Mitbringen, würde dies sehr grosse Unannehmlichkeiten mit sich bringen.
-
Also ich würde ihn einfach mitnehmen.Sehe das auch als "Besuch" und nicht als "dauerhafte Unterbringung" an.Meine Mutter hatte unseren damaligen Hund auch manchmal in ihrem Büro mit, welches auch angemietet war...da gabs nie Probleme.
-
Schau mal hier rein unter dem Stichwort "Besuchshund"
-
-
Sehe ich auch eindeutig als Besuch. Als mein damaliger Freund (und jetziger Mann
) seinerzeit in meiner Wohnung immer mit seinem Rotti zu Besuch war und eigentlich fast immer da war, konnte der Vermieter auch nichts machen obwohl er echt alle Hebel in Bewegung gesetzt hat...
-
Ich würde mich da lieber mit dem Vermieter absprechen - denn auch bei "Besuchshunden" gibt es Regelungen, die die Dauer begrenzen.
http://toelt-und-hund.de/urteile-hund/mietrecht/index.php
LG, chris
-
sunnydiver, der Unterschied ist wohl, dass in Deinem Fall Mieter und Hundehalter nicht eine Person waren. Hier schon.
Ich würde es mit dem Vermieter absprechen, da bist Du auf der sicheren Seite.
-
stimmt
-
Hundi mitnehmen und in aller Ruhe deiner Tätigkeit nachgehen
Bezügl. der identischen Links müsste man a) wissen, ob es sich um einen Formularmietvertrag handelt und b) ob Mietwohnung (eher nicht) oder Gewerbemietvertrag
Ich sehe den Hund nicht als 'Besuch' und da du ja immer zu gegen sein willst, wirste auch von selbst darauf achten, dass dem Hund nicht die Türzargen und weiteres Vermietereigentum schmecken.
- Vor einem Moment
- Neu
Hallo,
Interessiert dich dieses Thema Hunde ? Dann schau doch mal hier *.
Jetzt mitmachen!
Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!