Vermietererlaubnis nötig: eigenes, aber angemietetes Büro
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Hallo und vielen Dank für die informativen Beiträge!!
LG Anngy - Vor einem Moment
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Hallo,
ich bin auch selbständig und habe ein Büro angemietet.
Allerdings hab ich mir die Erlaubnis meiner Vermieter geben lassen. Sicher ist sicher!Wenn sie NEIN sagen wenn Du fragst, dann werden sie ohne zu fragen eben später NEIN sagen.
Wenn jemand etwas dagegen hat, dann hat er was dagegen ob fragen oder nicht.
Allerdings sehe ich da auch noch einen Unterschied wenn man fragt...
Im Gespräch kann ich Bedenken des Vermieters ausräumen und gegenargumentieren.
Wenn ich gar nicht erst Frage, dann fühlen sich Menschen oftmals übergangen und dann wird es schwierig.Bin aber eh ein Mensch der für offene Worte ist.
Liebe Grüße
Steffi
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Hallo und vielen herzlichen Dank für die bisherigen Beiträge.
Es handelt sich aktuell um einen Gewerbemietvertrag mit dem Zusatz: "Haustierhaltung ist mit dem Vermieter abzusprechen". Langfristig möchte ich mir eine nicht gewerbliche Wohnung für meine Büroarbeiten suchen, in der sich natürlich die selbe Frage stellt; auch hier soll der Hund nicht wohnen, sondern nur tagsüber einige Stunden mit mir dabei sein. Meine Überlegung ist, ob der Vermieter mir das Mitbringen des Hundes , der ja dort schließlich nicht wirklich wohnt, sondern nur einige Stunden dabei ist, rechtlich tatsächlich verbieten kann (so wie er mir ja auch nicht verbieten könnte, dass ich eine Freundin regelmäßig einige Stunden einlade...). Ich möchte unbedingt vermeiden (zumal der aktuelle Vermieter weit weg wohnt u. es eigentlich gar nicht mitbekommen müßte, zumal der Hund an den ich denke sehr brav u. ruhig ist) dass es mir explizit verboten wird u. ich dann keine Wahl mehr habe...Letztlich hängt meine Entscheidung für oder gegen den Hund von dieser Frage ab...Hat jemand diesbezüglich eigene Erfahrung oder gar eine konkrete Info, z.B. über einen Mieterverein? Wie sind Eure Erfahrungen generell bzgl. der Cance mit einem größeren Hund eine Wohnung zu finden???
Vielen Dank und Liebe Grüße
Anngy -
Ah okay, es gibt also doch einen Passus
dann sieht das schon wieder ganz anders aus.
Bei dem Zusatz im Vertrag würde ich den Hund mit dem Vermieter absprechen, ihm auch gleich aufzeigen, dass du sämtliche Sicherheitsvorkehrungen im Haus einhältst usw.
Der Vermieter scheint ja nicht gänzlich gegen Haustiere zu sein, zumindest untersagt er nicht Haustiere komplett.... aber gerade da er eben nicht vor Ort lebt, würde ich ihn lieber persönlich über den Hund informieren, als dass er es von Dritten erfährt.
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Lustige Rechtsauffassung das mit dem "Besuchshund" .
Der Hund wird dauerhaft (täglich) mit Dir im Büro sein. Also nix mit Besuch.
Der Passus in Deinem Mietvertrag lässt erkennen, das der Vermieter nicht grundsätzlich etwas gegen Hunde hat. Also informiere ihn fairer Weise über die erweiterte Nutzung und bitte um Zustimmung und Bestätigung.
Eine grundsätzliche Verweigerung des Vermieters ist nur dann möglich , wenn von Deinem Hund eine unmittelbare oder Mittelbare Beeinträchtigung ausgeht. Wenn z. B. ein Tierhaarallergiker das Büro nebenan nutzt oder der auf nervöse Katzen spezialisierte Tierarzt eine Etage tiefer Umsatzeinbußen erleidet, obliegt es der Sorgfaltspflicht des Vermieters , Dir das mitbringen des Hundes zu untersagen.
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Gerade wenn dein Vermieter weiter weg wohnt, würde ich ihn informieren, denn er hat bestimmt seine Zuträger da wo er vermietet.
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Hallo,
ich hab es ja schon geschrieben:
Ehrlichkeit währt am längsten.Wenn Du nicht fragst und den Hund einfach mitnimmst, dann kann es Dir in einem halben Jahr passieren, dass der Vermieter später NEIN sagt.
Wem ist dann geholfen?
Weder Dir noch dem Hund.Gerade wenn ich die Hundehaltung von so einer Erlaubnis abhängig mache, ist es meine Verantwortung das richtig abzuklären und dann erst den Hund zu holen.
Ansonsten hättest Du auch immer etwas Bauchweh.
Und wenn das NEIN später kommen würde? Was machst Du dann?Liebe Grüße
Steffi
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