IMPFEN nirgends wird mehr gelogen

  • Genau, das Problem habe ich auch gerade. In einem anderen Tread habe ich gerade diese Frage gestellt:
    https://www.dogforum.de/ftopic114197.html


    Kann ich jetzt nicht zur HuSchu, obwohl ich meine, der Impfschutz reicht meiner Hündin? Ist doch doof. Und wir wollten heut das erste mal hin, da möcht ich mich eigentlich nicht durch eine Diskussion unbeliebt machen (kann nicht gut diskutieren, will immer recht haben ;) )
    Nee Scherz beiseite, also lass ich sie jetzt erst mal impfen bevor wir an dem Kurs teilnehmen können?...Sie ist dich geimpft... :???:

  • Wenn im Impfausweis ein gültiges Datum steht, haben die doch nicht das Recht was anderes vorzuschreiben...
    Ich würde mir keine jährliche Impfe vorschreiben lassen. :hust:

  • Zitat

    Leider erkennt weder meine Hundeschule, noch die Vereine wo ich Turniere starte diese 3 Jahre an. Die wollen jedes Jahr ne Impfung sehen slash


    Wenn sich weder Verein, noch Huschu für die neueren Erkenntnisse im hinischtlich des Impfens interessieren, dann sollen die sich doch ihre Unterrichtsstunden sonstwohin stecken...


    LG Sabine

  • Das Problem ist: Der VDH schreibt es vor, hat also nix mit Hundeverein oder so zu tun. Allerdings ist das schwammig ausgedrückt und während der eine Vorstand/Richter es so interpretiert, daß eben das Ablaufdatum, welches im Impfausweis eingetragen ist, zählt. so interpretiert ein anderer, daß ab dem Impfdatum ein Jahr gilt...


    Hatte den Ärger auch, als ich noch Turniere gegangen bin.

  • Zitat

    Das Problem ist: Der VDH schreibt es vor ....


    Und wieso gehen dann nicht längst alle irgendwie im VDH organisierten auf die Barrikaden?
    Das diese Vorschrift eindeutig formuliert an die aktuelle Gesetzgebung angepaßt wird?

  • Frag mich mal... :/


    Weil es genug "Dumme" gibt, die denken: impfen schadet ja nicht und kostet nicht die Welt, von daher ist egal...
    Ich glaube, das ist sogar der Großteil...


    Wobei ich sagen muß, daß es bei uns hier in der Gegend schon ziemlich schnell ging: Da zählte dann das Ablaufdatum der Impfung.


    Wobei das ja nur für Turniere zählt. Für den normalen Übungsstunden-Betrieb ist das schnuppe, da bestimmt der Verein selbst. Der Hund muß Haftpflicht-versichert sein, ansonsten hat der Vorstand es in der Hand...

  • WAS schreibt der VDH vor?


    Der schreibt höchstens vor, dass ein HUnd auf einer Veranstaltung eine gültige TW haben muss. SONST NIX!


    Ansonsten hätte ich gern mal einen Link zu der betreffenden "Vorschrift".


    LG Sabine

  • ICH weiß das, aber je nach Vereinssatzung ist das schwammig ausgedrückt... Und die Vereinssatzungen sind meistens nach Vorschlag des VDH formuliert.


    In meinem alten Verein gab es die Probleme auch: In vielen Satzungen ist noch ungefähr so formuliert: Die Tollwutimpfung darf längstens 1 Jahr zurück liegen.


    Wenn das so in der Satzung drin steht, dann muß der Verein darauf achten und sich daran halten. Eine Satzungsänderung ist immer bissel kompliziert, da drücken sich viele Vereine davor: Man muß nen Antrag stellen, eine Mitgliederversammlung einberufen, jemand muß die Satzung neu formulieren, muß weggeschickt werden usw... Kostet Geld und Zeit und Mühe...


    Im neuen Verein haben wir gleich in der Satzung formuliert: gültige Tollwutimpfung... das ist einfach und auch in Zukunft richtig, egal wie sich die Impfzyklen ändern..

  • Was die Mitgliedsvereine so treiben, fällt unter das Thema "Hausrecht".


    Es gibt außerdem noch die Impfempfehlung des Bundesverbandes der praktizierenden TÄ (BPT vet), die als Empfehlung zu sehen ist und NICHT als Vorschrift.


    Vorsicht mit solchen Formulierungen, die nicht 100%ig korrekt sind.
    Zwecks Satzungsänderung würde ich den Vorschlag zur JHV einbringen, die passenden Argumente mitbringen und abstimmen.


    LG Sabine

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