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ja, jedes halbe Jahr, (also bei diesem TA sind wir aber schon lange nich mehr).
un ich denk, weil wir dann nicht mehr gekommen sind, schickt er uns regelmäßig seine Erinnerungen, dass wir quasi bitte wieder kommen sollen und apelliert, dass wir die wichtigen Impfungen bitte ernst nehmen sollen -
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Zitat
Hallo zusammen ..
hab die 15 Seiten jetz nich durchgelesen..
hoff ihr könnt meine Frage einfach trotzdem beantworten:
Muss jeder Arzt die 3-Jahres-Impfung durchführen oder kann er auch drauf bestehen , dass er NUR JÄHRLICH impft? also Tollwut...
In den Packungsbeilagen der Hersteller steht explizit eine Gültigkeit der Tollwutimpfe von 3 Jahren drin.
Wenn dein Arzt sich weigert, ist er unseriös oder schlecht informiert.
Das ist so als ob du dich gegen Tetanus impfen lässt, die ja laut Packungsbeilage 10 Jahre hält und nach 3 Jahren wieder hingehst.
Oder wenn du zum Tüv gehst, der dir aber, obwohl Tüv 2 Jahre gilt, nur eine 6 Monats Plakette gibt.
Such dir zum Impfen einen anderen Arzt wenn er sich weigert.
Da muss man manchmal ein Bisschen rumtelefonieren oder mailen, Impfen machen einen Großteil des Verdienstes in einer Praxis aus, welcher Arzt verzichtet da schon gerne drauf? -
Naja, der Vet hat schon Entscheidungsfreiheit, einem Hund nur 1, 2 oder 3 Jahre einzutragen. Man muss das eben im Vorfeld klären und dem Vet sagen, dass man woanders hingeht, wenn er die 3 Jahre nicht einträgt.
Die Entscheidungsfreiheit, was der TA einträgt, hängt vom jeweiligen Infektionsdruck ab. Da wir allerdings in D tW frei sind, ist kein Infektionssdruck vorhanden. Von daher wäre der Eintrag kürzer als 3 Jahre nicht zu argumentieren.
LG Sabine
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Zitat
Naja, der Vet hat schon Entscheidungsfreiheit, einem Hund nur 1, 2 oder 3 Jahre einzutragen. Man muss das eben im Vorfeld klären und dem Vet sagen, dass man woanders hingeht, wenn er die 3 Jahre nicht einträgt.
Die Entscheidungsfreiheit, was der TA einträgt, hängt vom jeweiligen Infektionsdruck ab. Da wir allerdings in D tW frei sind, ist kein Infektionssdruck vorhanden. Von daher wäre der Eintrag kürzer als 3 Jahre nicht zu argumentieren.
LG Sabine
Wenn der Hersteller angibt dass die Impfe 3 Jahre gilt, gibt es für mich keinen Grund nicht 3 Jahre eingetragen zu bekommen. Dafür gibt es einfach keine Argumente.
Aber du hast natürlich Recht, es soll ja häufiger vorkommen dass 3 Jahre versprochen, aber nur 1 Jahr eingetragen wird. :zensur:
Auch wenn z.B. die Tollwut grassieren würde (was sie in Deutschland nicht tut, es gibt nur ab und an mal Fledermaustollwut die aber noch seltener auf Säuger übertragen wird), ist geimpft immer noch geimpft.Mich hat das im Gesundehunde Forum neulich so gewundert.
Alle sprechen davon dass die SHP &TW alle 3 Jahre (SHP wenn überhaupt alle 3 jahre) impfen, da die Impfe ja mindestens so lange hält, wenn aber in der Nachbarschaft mal eine Staupe auftaucht, wollen die plötzlich nachimpfen.
Also, entweder hält sie so lange, oder eben nicht. -
Sag ich ja. Es ist nicht zu argumentieren den Intervall abweichend von den 3 Jahren einzutragen. PRINZIPIELL dürfen es jedoch die TÄe.
Im GH Forum, hat Mo explizit drauf hingewiesen, dass die Staupe schon seit Jahren auf dem Vormarsch ist...
Hier dürfe eine Staupeinfektion wie ein natürlicher Booster wirken, vorausgesetzt, der betreffende Wildvirusstamm ist durch eine erfolgte Impfung abgedeckt. Was allerdings bei Staupe nicht zwingend gegeben ist.
Die Sache mit der erneuten Grundimmunisierung hab ich da auch gepostet:
Man wundert sich immer wieder, wo die Vets die Mär von der erneuten Grundimmunisierung nach Überziehung des Impfintervalls her haben:
ZitatDie Ausbildung einer belastbaren spezifischen Immunität wird durch die so genannte Grundimmunisierung gegen eine bestimmte Infektionskrankheit bewirkt. Sie muss durch regelmäßige Auffrischimpfungen (Booster-Impfung) erhalten werden. Die Grundimmunisierung besteht je nach Infektionskrankheit aus einer zwei- bis dreimaligen Impfung im Abstand von jeweils etwa vier Wochen. Die StIKo-Vet empfiehlt in den Leitlinien zur Impfung von Kleintieren bei einigen Erkrankungen noch eine weitere Impfung nach einem Jahr (StIKo-Vet 2009).
Zitat
Achtung! Vergeht nach der Grundimmunisierung ein längerer als der empfohlene Zeitraum, muss anstelle der Auffrischimpfung eine neue Grundimmunisierung erfolgen, die dann ebenfalls in den empfohlenen regelmäßigen Abständen aufgefrischt werden muss. Das notwendige Impfintervall ist zum einen vom jeweiligen Immunstatus des Tieres abhängig, richtet sich aber auch nach dem Infektionsdruck und dem Infektionsrisiko, dem das Tier ausgesetzt ist sowie den Herstellerangaben des verwendeten Impfstoffes. So ist zum Beispiel die Impfung gegen Leptospirose (Details siehe Kapitel Leptospirose) bei Hunden, die sich in einem Endemiegebiet aufhalten, häufiger als einmal jährlich zu wiederholen, während eine jährliche Auffrischimpfung bei Tieren mit wenig Kontakt zu Wasser und Nagetieren ausreichend ist.ZitatGrundimmunisierung:
Ab der 9. Lebenswoche 2 Impfungen im Abstand von 2 – 4 Wochen, ab der 12. Woche genügt eine einmalige Impfung.Aus dem Beipackzettel Nobivac SHP:
http://www.pharmazie.com/graphic/A/22/8-20122.pdfDie Formulierung der StiKo Vet schlägt doch echt dem Fass den Boden aus. Ich habe beim Hersteller angefragt, was das soll, denn auf solchen schwachsinningen und schwammingen Formulierungen basiert das Halbwissen der Tierärzte, die bei Überschreiten eines Impfintervalls, die Hunde zuballern mit 3 mal SHPPiL.
Meine Nachfrage ergab, dass sich die Formulierung nur auf Lepto bezieht - Aha - und warum drücken die sich dann so unsauber aus? Spült ja Geld in die Kassen, nicht wahr?
Kein TA kennt die Beipackzettel der Impfstoffe die er verwendet, aber alle kennen die Empfehlung der StiKo.
LG Sabine
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Vielleicht ist das die Reaktion der Hersteller und Ärzte auf besser informierte Patienten?
Spühlt dann ja weitaus weniger Geld in die Kasse.Zur Staupe, wenn es ein Stamm ist er durch die Impfe nicht abgedeckt ist, hilft ja auch keine Boosterimpfe.
Was sprach nochmal gegen eine Parvo Impfe?
Sorry, Geordie, mir kam es vor als ob es mehr Leute waren.
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wenn ich das richtig verstanden habe also die normale grundimpfung drei mal. wir haben schon mal in 2008, 2009 und dann jetzt nochmal, oder?
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Wenn Dein Hund zweimal SHP bekommen hat, dann sollte das reichen.
Unter Grundimmunisierung verstehen die Impfstoffhersteller und die Stiko was anderes. Wobei mich die Empfehlung der Stiko soviel juckt wie ein umgekippter Sack Reis in China.
LG Sabine
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Zitat
wenn ich das richtig verstanden habe also die normale grundimpfung drei mal. wir haben schon mal in 2008, 2009 und dann jetzt nochmal, oder?
Nur für den Fall, dass du einem Missverständnis verfallen bist: "dreijährig" bezieht sich hier im Thread darauf, dass man alle drei Jahre einmal impft. (Sorry, wenn das lächerlich klingt, weil sonnenklar, in dem Fall plädiere ich auf Nichtmuttersprachler)
Zaphod
Kein Problem, hatte mich nur gewundertLiebe Grüße
Kay -
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