Sie kann / will mir nichts recht machen!
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Und wie kann man dagegen vorgehen??
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Hi,
Interessiert dich dieses Thema ? Dann schau doch mal hier *.
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Läßt sich sowas nicht irgendwie umwandeln in Maulkorb-Pflicht wenigstens? Das fände ich viel angenehmer für den Hund als die ewige kurze Leine.
Und wie sieht das rechtlich weiter aus? Gibt es die Möglichkeit, da noch einen Test zu machen nach gewisser Zeit? -
Zitat
Doch ich denke das heisst es. Kaja wird nie wieder ohne Leine laufen dürfen. Ich würd jetzt gern weinen.
Och nee.
Jetzt erstmal den richtigen Bescheid abwarten. Da kann man doch hoffentlich Widerspruch einlegen.
Was ist denn ein befristetes Negativzeugnis? Der "Wesenstest"? *michleidernichtauskenn*
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Ach du liebe Zeit, mal sehen wie es im Bescheid drinsteht!
Wenn es dir nicht ganz klar ist, dann würde ich dort nochmal anrufen und die Dame (die mail klingt jetzt ja nicht sooo unfreundlich) um Erklärung ohne Amtsdeutsch bitten. -
Wenn ich Widerspruch einlegen kann, werd ich das tun. Sonst geh ich auf jeden Fall zum Anwalt. Das lass ich nicht auf mir sitzen.
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Ich hab grad mal nachgelesen: Negativzeugnis heißt, dass der Hund rechtlich nicht als Kampfhund zu behandeln ist. Also ein positives Zeugnis quasi. Das hatte ich jetzt erst anders angenommen.
Mir ist da gerade noch Christiane Ostermeier eingefallen, die ich kenne. Du bist ja aus München. Sie ist Sachverständige für das Hundewesen. Vielleicht kann sie Dir ja Hilfestellung geben, um über weitere Gutachten dann doch wieder die Leinenbefreiung zu bekommen. Ich hoffe, ich darf den Link hier rein setzen:
http://www.hundesport-ostermeier.homepage.t-online.de/html/christiane_ostermeier.html -
Ich hab schon versucht meine Gutachterin zu erreichen, bekomm sie aber nicht ans Ohr. Ich versuchs noch ein paar Mal.
In München ist es so: wenn man einen SoKa der Kategorie 2 hat muss man ein befristetes Negativzeugnis beantragen. Dieses wird nur beantragt, kostet 62,50€ und wird dann auf jeden Fall ausgestellt. Es gilt bis der Hund 18 Monate alt ist, dann muss ein unbefristetes Gutachten gemacht werden, sprich der Wesenstest. Dieses kostet 250€ plus nochmal 62,50€ bei der Gemeinde, dass die es ausstellen.
Dieses unbefristete Gutachten haben wir im Oktober bereits gemacht und mit Leinen- und Maulkorbbefreiung bestanden.
Deshalb versteh ich das nicht ganz.
Natürlich kann die Gemeinde bei Auffälligkeiten, ne Leinenpflicht verhängen.
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Danke für die Erklärungen!
ZitatDieses unbefristete Gutachten haben wir im Oktober bereits gemacht und mit Leinen- und Maulkorbbefreiung bestanden.
Kann es evtl. sein, dass gerade der Sachbearbeiterin im OA das unbefristete Gutachten noch nicht vorlag? Auch wenn das schon im Oktober bestanden wurde.
Ich hoffe, du kannst den generellen Leinenzwang noch irgendwie abwenden. Das restliche Hundeleben an einer 1,5 m langen Leine. *heul*
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Zitat
Bin grad bissl im Zwiespalt. Also. Sie soll ja nicht ins Bett wegen Dominanz usw. und Privilegien streichen. Nun ist es doch aber so, dass Kontaktliegen die Bindung stärkt. Meines Wissens nach. Jetzt weiß ich gar nimmer was ich machen soll.
Du kannst dich zu ihr aufn Teppich legen.
Bei Couch oder Bett gehts außerdem nicht darum, dass er oben liegt, sondern dass er nicht selbstständig, also nicht ohne ausdrückliche Erlaubnis raufspringen soll. -
Das macht sie sowieso nicht. Sie "fragt" immer erst bevor sie rein darf. Von alleine hüpft sie nicht ins Bett.
Wenn ich mich zu ihr auf den Boden leg, steht sie auf und geht, war aber schon immer so. Das mag sie nicht!
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