Verbot von 14 Rassen in DK geplant
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nein sascha, noch nicht. werde aber noch einmal nachfragen.
gruß marion -
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nein sascha, noch nicht. werde aber noch einmal nachfragen.
gruß marion
Schade. :/
Ich werde in diesem Fall die nächsten Tage auch noch einmal nachfragen, da ich selbst ja leider auch betroffen bin, obwohl ich nicht einmal einen Mix der gelisteten Rassen habe.
Aber wie sollte ich das beweisen.Und nun ist auch noch geplant im Oktober ein Familientreffen in Dänemark abzuhalten. Mist ist das alles. Großer Mist! :/
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hallo,
ich habe antwort vom "Assisterende Attaché für Landwirtschaft" bekommen.
hier mal die wichtigsten dinge:
mit der veränderten Gesetzgebung wird die Haltung und Einfuhr von 13 aufgelisteten Hunderassen verboten. Das Verbot gilt gleichzeitig für Kreuzungen der betreffenden Hunderassen. Es obliegt dem Halter des Hundes die Rasse oder den Typ zu dokumentieren, ebenso den Zeitpunkt der Anschaffung.
Bevorstehender Gesetzesvorschlag zur Hunde- und Tierhaltung tritt voraussichtlich am 01. Juli 2010 in Kraft
Ihre Frage: Wer stellt denn die Rasse fest? Kann mich jeder auf der Straße anhalten, oder jeder Ordnungshüter, wenn ich mich mit einem Hund aus Ihrer Liste in Ihrem Land aufhalte? Wie sieht es bei Mischlingen aus? Wer sagt, ob eine der betroffenen Rasse in dem Hund steckt?
Meine Antwort: Die Hunderasse steht im EU-Hunde Pass, und diesen Pass müssen alle Hundebesitzer mitführen, wenn sie innerhalb der EU reisen. Die dänische Polizei kann verlangen, dass die Hundebesitzer den Hunde-Pass vorzeigen. Wenn ein Hundebesitzer die Rasse nicht dokumentieren kann, kann die dänische Polizei, wenn notwendig, den Hund mitnehmen und zurückhalten, bis ein Tierarzt die Rasse feststellt hat. Das Verbot gilt gleichzeitig für Kreuzungen der betreffenden Hunderassen.
Das Gesetz gilt für Hunde, die nach Inkrafttreten des Gesetzes angeschafft werden. Personen, die Hunde der betreffenden Rassen vor Inkrafttreten des Gesetzes angeschafft haben, müssen den Hund auf Straßen, Wegen, Fußwegen und Plätzen an einer maximal 2 m langen Leine führen. Der Hund muss einen sicher verschlossenen Maulkorb tragen.
die rassen, die es trifft, hatte ich ja schon geschrieben.
gruß marion
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Zitat
Das Gesetz gilt für Hunde, die nach Inkrafttreten des Gesetzes angeschafft werden. Personen, die Hunde der betreffenden Rassen vor Inkrafttreten des Gesetzes angeschafft haben, müssen den Hund auf Straßen, Wegen, Fußwegen und Plätzen an einer maximal 2 m langen Leine führen. Der Hund muss einen sicher verschlossenen Maulkorb tragen.
Und das gilt dann auch für Touristenhunde?
Finde ich spannend, dass alleine der EU-Pass gilt. Da steht ja viel drin wenn der Tag lang ist....
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Zitat
Und das gilt dann auch für Touristenhunde?
ich denke schon, denn warum sollte ich sonst diese antwort bekommen haben?
gruß marion
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Da fahren wir das 1. Mal mit unserem Hund nach Dänemark in den Urlaub und dann so etwas.
Jetzt ist meine Freude darauf ziemlich stark getrübt.
In unserem Ausweiß steht ja Gott sei Dank Pudelmix. Aussehen tut Aaron ja eher wie ein HSH. Das wird dann wohl für uns heißen, dass wir den Ausweiß immer bei uns tragen müssen.
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Nochmal iche:
Wie soll denn das überhaupt laufen. Wenn man so einen Hund hat und der Urlaubsplatz schon seit langem gebucht ist. Wer ersetzt einem dann die Kosten???
Jetzt hab ich doch etwas Angst mit meinem Hund darüber zu fahren.
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Zitat
Nochmal iche:
Wie soll denn das überhaupt laufen. Wenn man so einen Hund hat und der Urlaubsplatz schon seit langem gebucht ist. Wer ersetzt einem dann die Kosten???
Eine typisch deutsche Frage...
Wieso soll dir jemand irgendwelche Kosten ersetzen? Du hast deinen Hund, wäre er ein HSH-Mix an einer 2m langen Leine mit Maulkorb zu führen. Mehr nicht. Aber da im EU-Pass eh Pudelmix drin steht, passiert dir doch eh nichts.
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Naja typisch deutsch würde ich jetzt nicht sagen. Es ist viel Geld, was wir für unseren Urlaub bezahlen, dass von uns mühsam zusammen gespart wird. Da ist es doch berechtigt, so eine Frage zu stellen.
Ja, in seinem Ausweiß steht "Pudelmix", aber Aaron wurde bzw. wird meistens für einen HSH (auch SROwtscharka) gehalten. Wenn dann so ein eventuell "besserwisserischer" Polizist daher gelaufen kommt und anderer Meinung ist, was dann???
Maulkorb kennt er nicht.
Ich werde selbst mal da nach haken und eine E-Mail schreiben.
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Zitat
Naja typisch deutsch würde ich jetzt nicht sagen. Es ist viel Geld, was wir für unseren Urlaub bezahlen, dass von uns mühsam zusammen gespart wird. Da ist es doch berechtigt, so eine Frage zu stellen.
Wenn sich mir ein Gesetz unerwartet in den Weg stellt, ist das einfach Pech. Im Leben gibts nunmal Risiken, die nun mal auch von finanzieller Natur sind. Ich kann doch auch von niemanden Schadensersatz verlangen, wenn ich ne umweltverschmutzende Rostmöhre habe, die nur ne rote Umweltplakette bekommt und ich dann damit nicht mehr zu mehr Arbeitsstelle in der Innenstadt fahren darf. Das ist einfach...Pech.
Zwingt dich ja auch keiner den Hund mitzunehmen. Oder denkst das dänische Königshaus persönlich zahlt jetzt alle Stornierungskosten von Touristen, die meinen ihre SoKas bzw Soka-ähnlichen Hunde mitnehmen zu müssen?
Natürlich ist das alles unfair und doof, aber die Kostenerstattungsfrage finde ich wirklich ziemlich...deutsch. Gibts keine Versicherung gegen plötzliche Hundegesetze?
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