Weil das Thema Hundesteuer ständiges Diskussionsthema ist, und immer wieder drüber geschrieben und gestritten wird hier mal eine Zusammenfassung des Themas.
- Hundesteuer ist wie der Name schon sagt eine Steuer und keine Abgabe, und berechtigt somit den (Hunde)Steuerzahler nicht zu einer Forderung einer Gegenleistung seitens der Steuereinnehmenden Stelle.
- Hundesteuer ist eine kommunale Steuer und unterliegt damit der Steuersatzung der Kommune in welcher der Hund lebt. Es gibt also in der Steuerhöhe doch gewaltige Unterschiede von 0 Euro bis über 200 Euro für einen Hund. Listenhunde werden meistens anders besteuert.
- Die Satzung der Kommune regelt:
- die Höhe der Steuer des jeweiligen Hundes,
- die Dauer der Steuerpflicht
- den Zeitpunkt der Steueranmeldung
- die allgemeinen Regelungen der Kommune bezüglich Hundehaltung
- Hundesteuer gilt als "Luxussteuer" und wurde vor langer Zeit mal eingeführt um die übermäßige Anzahl der Hunde zu begrenzen. Je mehr Hunde umsomehr Hundedreck fällt an.
- Die Hundesteuer berechtigt den Hundehalter nicht die Hinterlassenschaften seines Vierbeiners einfach liegen zu lassen, er bleibt trotz Zahlung der Hundesteuer für seinen Hund in allen Punkten verantwortlich. Die Kommunen sind nicht verpflichtet Kottüten o.ä. (kostenlos) bereitzustellen, manche tun es trotzdem.
- eingesammelter Hundekot gilt rechtlich als "privater Hausmüll" und dürfte dementsprechend nicht in öffentlichen Abfallbehältern entsorgt werden. (Ich kenne bisher nur eine Gemeinde in der dies auch wirklich so gehandhabt wird)
- nichteinsammeln von Hundekot kann demensprechend als Umweltverschmutzung geahndet werden (viele Gemeinden tun dies auch)
Schönen Tag noch
Links zum Thema stelle ich bewußt keine rein. Es gibt sie -auch schon im Forum- kann jeder selbst danach suchen oder jemanden beauftragen der sich damit auskennt.
Wer damit nicht klar kommt dem ist nicht zu helfen und es bleibt sein Problem.