Ja, die Eltern können die Kosten einklagen. Völlig unabhängig davon, ob die TS den Hund von Anfang an zurückgeben wollte.
Man könnte sogar soweit gehen zu sagen, die Tatsache, dass die Eltern die ganze Zeit die Kosten getragen haben, zeigt, dass die TS den Hund abgegeben hat.
Und die TS scheint sich nicht so ganz im Klaren darüber zu sein, wie hoch die Kosten werden können.
Denn die Gerichte dürften die durchschnittlichen Preise bei Tagespensionen als Aufwandskosten berechnen.
Das sind bei kleinen Hunden im Schnitt 20€ pro Tag.
Auf drei Jahre hochgerechnet sind das über 20.000€