Ein Gedanke, der mich schon länger beschäftigt... Vielleicht mögen die Rettungshundler (in DE) ihre Meinung dazu äußern.
Glaubt ihr, dass die TierSchHuV Rettungshundearbeit und vor allem Einsätze irgendwann unmöglich macht, da man gegen die Verordnung verstößt, wenn Hunde im Auto/Box warten müssen? Der Transport ist ja erlaubt, die Haltung (=Wartezeit) nicht.
Bei Ausstellungen und Hundesportveranstaltungen wird von lokalen VetÄmtern wohl bereits vermehrt darauf geachtet und kontrolliert, ob der Hund regelmäßige Bewegung während der Wartezeit bekommt. Hundeschulen bzw. Trainer, die ihre Hunde mit zu Kunden mitnehmen, kommen vielleicht als nächstes in den Fokus der Ämter. Und irgendwann kommt man vielleicht auch auf die Idee, in den Rettungshundestaffeln genauer hinzuschauen.
Welche Möglichkeiten seht ihr, Trainings und Workshops, aber v.a. Einsätze regelkonform zu gestalten? Ist Anbindehaltung in dem Kontext gestattet (Hund wartet angeleint neben dem Auto, am Baum etc.)?