In NRW gibt es im Wald generell keine Leinenpflicht, der Hund muss nur auf dem Weg bleiben, soweit ich weiß.
Das gilt *in meiner Stadt* auch für Stadtwälder.
In NSG besteht selbstverständlich auch in NRW Leinenpflicht. In Landschaftsschutzgebieten gilt das die Wege nicht zu verlassen sind.
Unabhängig davon gilt nicht " leinenlos" nur weil in Gebiet X keine Leinenpflicht gilt. Man muss dennoch der LHV NRW nachkommen und die ist sehr eindeutig. Der Hund muss nicht nur auf den Wegen bleiben , nein er muss sogar kontrolliert werden können durch den Halter ( was ja auch im DG spannend ausgelegt wird ) und darf niemanden belästigen oder gar verletzen.