Ob es eine Alternative zum Töten der Hunde gab, kann ich nicht beurteilen.
Und die Entscheider und ausführenden Personen können im gleich Zug Personenschutz beantragen?
Aber das Argument, finde ich sehr schwierig.
Behörden sind in einem Rechtsstaat verpflichtet, die Öffentlichkeit wahrheitsgemäß zu informieren. In manchen Fällen können sie Stillschweigen bewahren.
Die Personen handeln nicht als Privatleute sondern für den Staat. Und wenn dann Aspekte wie "Kosten", "sichere Unterbringung", "geeignete Pflegestellen" Entscheidungskriterien waren, dann muss das auch so kommuniziert werden und dann darf sich die Kantonstierärztin nicht damit zitieren lassen, dass alle Hunde nicht wieder gesund geworden wären.
(Ein Richter muss ja auch unliebsame Urteile fällen und die öffentlich begründen - so etwas gehört einfach zum Job von "Staatsdienern", dafür haben wir ja auch etliche Privilegien.)