Saira Wir sind hier (Berlin-Mitte) mitunter mit ähnlichen Kalibern geschlagen wie Ihr. Wenn eine vernünftige Kommunikation nicht möglich ist, ist meiner Erfahrung nach die wirkungsvollste Kombination:
- Dokumentation (Protokoll + Fotos des freilaufenden Hundes im Treppenhaus, auf Gemeinschaftsflächen, auf Wegen zum Haus), dann
- Meldung an die Hausverwaltung / Genossenschaftsverwaltung und
- Meldung ans Ordnungsamt und ggf.
- Meldung ans das zuständige Bezirks-Veterinäramt
Die Rechtslage gemäß des Gesetzes zur Neuregelung des Haltens und Führens von Hunden in Berlin §28 Leinenpflicht ist eindeutig, da gibt es keinen Interpretationsspielraum.