Ich würde solche Gaststätten meiden, allerdings finde ich es schwierig und richtig blöd, wenn ich das Lokal während einer Wanderung als Pausenort ausgewählt habe und diese Pause einfach notwendig ist.
Und ich persönlich finde mangelnde Rücksichtnahme auf Grundlage eines missverstandenen Freiheitsbegriffs richtig, richtig scheixxe. Als Gastronom*in muss ich davon ausgehen, dass Gäste bewirtet werden wollen. Wenn es mit dem eigenen Hund nicht passt, könnte ein Hundeverbot ausgesprochen werden, es sollte allerdings sichergestellt sein, dass der Gastwirtshund keinen Menschen auf die Nerven geht.
Trotz des Hausrechts des Betreibers sollte meiner Ansicht nach sichergestellt sein, dass die Hygienevorschriften eingehalten werden (keine Hunde, wo Lebensmittel zubereitet, behandelt oder gelagert werden) und Aspekte, z.B. Rücksichtnahmepflicht gegenüber Gästen und Schadenersatzpflicht im Falle einer Schädigung. Ich bin allerdings keine Juristin. Ich verstehe es so, dass dem Hausrecht rechtliche Grenzen gesetzt sind.
Ich kann den Nerv von DerFrechdax sehr gut nachvollziehen.