Was erwartet man? Mehr Reue? Mehr Schmerz?
(....)
Jetzt wird nach Rache, Sühne und Buße geschrieen, jenseits des rechtlichen Rahmens und erschreckend viele Leute sind damit einverstanden.
Hier zumindest hat niemand nach Rache, Sühne und Buße geschrien.
Die, die diese auf FB veröffentlichte Stellungnahme so kritisieren, üben diese Kritik wegen des Mangels an Reue, der dort zu erkennen ist.
Sie bereut nicht den überaus grausamen Tod des Opfers, denn er wird von ihr als Unfall bagatellisiert, als etwas, das jedem Hundehalter passieren kann.
Dabei vergisst sie aber eines: Nicht jeder Unfall ist eine Straftat, und nicht jeder Unfall passiert aufgrund grober Fahrlässigkeit, der eine übermäßige Schuld bescheinigt, diesen Unfall verursacht zu haben.
Einer Schuld, dessen sie sich reumütig im Strafprozess bekannt hat, und die sie in diesem FB-Statement weit von sich weist.
Wäre sie frei von Schuld gewesen, wäre sie auch vom Gericht freigesprochen worden...
Du schreibst, es würde dich wundern wie viel in diesen Text doch reininterpretiert werden könnte und auch hier wird - nun, es ist nicht nur ausschließlich das, was in diesem Text drinsteht (und so schon unsäglich ist, z. B. die Hölle, durch die sie und ihre Familie doch geht, und die sie gleichstellt mit der Hölle, durch die die Angehörigen des Opfers und auch das Opfer selbst gingen und noch gehen), es ist das, was sie unterschlägt in diesem Text, was aber der aufmerksame Leser, vor allem der Urteilsbegründung zum Hundehaltungsverbot, doch weiß.
Ich habe mal ein paar Passagen aus dieser Urteilsbegründung herausgesucht, die ich ans Ende dieses post stelle.
Das ist eben der Unterschied zwischen Autounfall und Hundebiss.
Das Eine ist normal und als Lebensrisiko akzeptiert, ein trauriger Unfall eben, das Andere ein traumatisches Ereignis, für das es Schuld und Sühne geben muss.
Eben das stimmt nicht - es gibt, wie schon oben ausgeführt, Unfälle, die nicht als normales Lebensrisiko akzeptiert werden, sondern genau so traumatische Folgen haben, und deshalb empfindlich bestraft werden. Ein Autofahrer der bei einem Unfall einen Menschen tötet hat sich genauso vor Gericht zu verantworten und es wird geprüft, ob dieser Unfall fahrlässig oder sogar grob fahrlässig verursacht wurde. Nur schlägt das meistens keine so dermaßen großen Wellen in den Medien, da landen dann tatsächlich eher solche extremen Sachen, wie z. B. der Mordanschlag 1993 in Solingen, der monatelang immer wieder Wellen schlug, eben auch weil sich im Rahmen der Ermittlungen immer wieder neue, erschreckende Erkenntnisse ergaben.
Die allermeisten durch Hunde verursachten Schäden landen maximal in den lokalen Medien.
Aber dennoch kann ich es befremdlich finden das andere so inbrünstig "Steine werfen". Und wem der Schuh passt, der wird sich hier wahrscheinlich gleich zu Wort melden 
Da bin ich 
Ein Moralapostel.

Tatsächlich?
Hier die versprochenen Textauszüge aus der Urteilsbegründung zum Haltungsverbot der Hundehalterin aus Naarn:
Zitat
Daran ändert auch der Vertrag (Anmerkung: damit ist der Schenkungsvertrag gemeint) vom
03.10.2023 nichts, wobei die Ernsthaftigkeit der mit bloßem E-Mail-Ausdruck
unmittelbar nach dem Vorfall veranlassten Schenkung der Hunde an M B bezweifelt
werden darf. Dies umso mehr, da die Bf weder bereit war mit der Behörde noch
der Polizei zu sprechen aufgrund ihres Zustandes, jedoch eine (weitreichende)
Schenkung der Hunde sogleich durchführen konnte
Zitat
Das Verhalten der Hunde bei dem anlassgebenden Vorfall erklärte
sie beschwichtigend damit, dass die Hunde sie beschützen und verteidigen wollten.
Ihre im Rahmen des Strafurteils mildernd gewertete Eigenverletzung schwächte
die Bf im Rahmen ihrer Aussage vor dem Verwaltungsgericht ab und rechtfertigte
diese damit, dass die Hunde sie von dem Opfer hätten wegziehen wollen. Mit der
Aussage, dass sie auch noch Hunde der Rasse American Staffordshire Terrier
halten möchte, weil ein Vorfall „mit jedem Hund passieren“ könnte, wirkt die Bf,
als würde sie die massive Attacke ihrer Hunde verharmlosen.
Alles anzeigen
Zitat
Das im Rahmen des Strafurteils
als mildernd gewertete reumütige Geständnis war in den Ausführungen vor dem
Verwaltungsgericht in Bezug auf die Hundehaltung an sich nicht zu erkennen.
Aus: LVwG-050303/19/SB (lvwg-ooe.gv.at)
Maßgeblich das letzte Zitat zeigt die Entwicklung, und damit eben auch die tatsächliche Einstellung der Hundehalterin aus Naarn:
Die Reumütigkeit im Strafprozess, die sich strafmildern ausgewirkt hat, war schon im Verwaltungsgericht hinsichtlich der Verhandlung zum Hundehaltungsverbot an sich nicht mehr zu erkennen - und wie wenig von dieser Reue geblieben ist, nämlich annähernd nichts, zeigt sich in der Stellungnahme auf FB:
Was sie dort zeigt, ist Reue gegenüber den Auswirkungen, die dieser schreckliche Vorgang auf ihr eigenes Leben hatte - und was sie sich holt, ist die Absolution durch den Zuspruch ihrer Befürworter, die sie zum Opfer stilisieren.
Das, und genau DAS finde ich zum Kotzen.
Ist das moralapostulierend?
Oder vielleicht doch einfach nur die Fähigkeit, bestimmte Details nicht aus dem Blick zu verlieren in einer Gesamtsituation und deren Entwicklung?
P.S.: Sie schreibt in ihrem Statement, sogar die Behörden hätten an ihrer Hundehaltung nichts auszusetzen gehabt.
Wer mag, kann sich davon überzeugen dass dies gelogen ist, und liest sich Aussagen der Verwaltungsgerichtes mal durch - oder er/sie glaubt es mir einfach, wenn ich sage: Das Verwaltungsgericht sieht das anders - ganz anders 
... und hätte gerne eine andere Entscheidung gefällt.
Was aber aufgrund der bestehenden Gesetzeslage nicht gemacht werden konnte - weshalb die anstehende Überarbeitung dieser Gesetzeslage vom Verwaltungsgericht begrüßt wird.