Beiträge von Hundundmehr

    Mein Wutsmiley für deinen Beitrag, aus dem die nachfolgenden Zitate stammen, gelten dem Fakt, dass du Schlüsse als Fakt darstellst, die dem Kontext der eigentlichen Situation, so wie sie geschildert wurde, in keinster Weise zu entnehmen sind.

    Interessante Einstellung, dass du die Verletzungen eines Menschen, die durch das Anspringen eines evtl. freundlichen Hundes entstanden sind, relativierst. Ein Hund muss so geführt werden, dass er Menschen, Hunde oder andere Tiere nicht gefährdet und das im Freilauf erst recht. Ob die Gefährlichkeit aus einem aggressiven Verhalten oder einem freundlich gemeinten Verhalten des Hundes resultiert, ist aus Gefahrenabwehrsicht irrelevant. Die Gefährlichkeit insbesondere im öffentlichen Raum liegt immer in der Führung begründet und ist damit eine Frage der Hund-Halter-Kombination. Und daher ist diese Frage einfach zu beantworten.

    Ich weiß, dass Katzen gezielt ihre Krallen einsetzen, um Verletzungen zuzufügen.

    Von Hunden wäre mir das neu.

    So ohne Nennung des Kontextes wird in deinem Beitrag eine Verletzung suggeriert, die durch einen Fehler im Führen des Hundes verursacht wurde.

    Ob ein Gericht das genau so als Fakt ansieht, wie du es hier darstellst, bezweifel ich doch sehr.

    Und ja, allein die Tatsache, dass der Hund frei lief und nicht zurück- oder ins Stopp gerufen wurde, ist völlig ausreichend dafür, dass der Jogger sich bedroht fühlen darf.

    Auch hier: Woher nimmst du, dass der Jogger sich tatsächlich bedroht gefühlt hat?

    Der Hund hat gar nichts gemacht, was den Jogger bedroht hätte.

    Alleine die Tatsache, dass der Hund sich zufälligerweise auf dem Weg aufhielt, den der Jogger gerade langlief, birgt noch keinen Tatbestand einer Bedrohung.

    Auslöser für die Reaktion des Hundes war die sehr deutliche Aktion des Joggers, der zielgerichtet auf den Hund zulief.

    Maevan Erinnere ich mich richtig, dass von dir der Beitrag kam über das Erlebnis einer Bekannten mit ihrem Hund?

    Ich habe mich auf die Finger gesetzt, weil ich die Diskussion darum erst spät mitbekommen habe, und fand, es wäre schon genug darüber geredet worden.

    Jetzt aber doch ein Tipp für deine Bekannte, die sich ja jetzt Sorgen macht ob das irgendwelche Auswirkungen auf das Verhalten des Hundes hätte, und sie ihn jetzt besser mit Maulkorb sichern sollte (was ich völlig überflüssig finde - der Hund hat keine Zähne eingesetzt):

    In den nächsten Wochen soll deine Bekannt höllisch auf Jogger achten (auch von hinten kommende, eben immer wieder mal schauen, ob da jemand angerannt kommt), den Hund dann mit Leine sichern, sie selber soll den Jogger dann völlig ignorieren (auch nicht anschauen, nicht grüßen oder sonstiges), sich statt dessen auf ihren Hund konzentrieren, mit Leckerchen vollstopfen, ihn beschäftigen (Fußarbeit z. B.), und dann, sobald der Jogger sie und ihren Hund passiert hat, in die Gegenrichtung des Joggers gehen (also nötigenfalls eben auch umdrehen, wenn ein Jogger von hinten überholt hat), so lange, bis der Jogger außer Sicht ist.

    So gewährleistet sie zum Einen, dass der Hund jetzt aus diesem Erlebnis kein eigenes Handeln entwickelt, was sich dann verwirklichen könnte, zum Anderen hilft sie dem Hund durch diese Handlungsvorgabe von ihr, dieses Erlebnis möglichst schnell wieder aus dem Kopf zu bekommen.

    Viel Erfolg!

    Ich vermute, dass Halter dieser Hunde den Schritt zwischen steif werden und nach vorne gehen wegmaßregeln.

    Nein, das vermute ich nicht. Es ist eher typisch, dass durch die starke Selektion auf die letzten beiden Verhaltenssequenzen eben leider auch die normalerweise hundetypischen Eskalationsstufen nicht mehr hundetypisch ausgeprägt sind.

    Im Übrigen sehe ich bei dem Hund im Video kein Steif-Werden - es ist eher dieser starre Blick, mit dem der Hund den Richter keinen auch nur winzigsten Moment aus den Augen lässt.

    Ich halte es für möglich, dass auch ein Innehalten des Richters und Abstand nehmen den Hund nicht davon abgehalten hätte, dieses Verhalten zu zeigen - weil er sich ein mal dazu entschlossen hat.

    (Habe leider schon mehrfach dieses Angreifen erlebt, obwohl der Grund dafür schon aufgelöst wurde vor dem Angriff. )

    Ich finde das Nachsetzen in der Situation durchauchs "normal".

    Der potentielle Gegner ...(...)

    Der Rest des Zitates fehlt, weil es mir hier konkret um den Fakt des "Gegners" geht - ein Gegner wird angegangen und möglicherweise auch noch mal nachgesetzt um sicher zu stellen, dass eine weitere Bedrohung nicht mehr stattfindet.

    Dazu gehört aber, dass das Gegenüber eine Bedrohung ist, und auch als Bedrohung erkannt wird - etwas, was durchaus auch durch Lernen erkannt/beeinflusst werden kann.

    Es muss aber der Fakt der Bedrohung erfüllt sein - oder?

    Die Anführungszeichen weil es dennoch ein inakzeptables Verhalten in der Situation ist

    Weil die Situation keinen bedrohlichen Charakter hat?

    Für mich "maßregelt" der Hund den Richter in dem Video - und das Nachsetzen setzt noch mal einen oben drauf. Dass der Halter den Hund nicht kontrollieren kann, setzt noch mal das I-Tüpfelchen oben drauf.

    Fenjali Dass du nicht diese Naivität an den Tag legst bei deinem Handeln steht doch jetzt nicht im Widerspruch dazu, dass Menschen da durchaus naiv handeln dürfen?

    Wenn du entsprechende negative Erfahrungen gemacht hast und dein Handeln daraus resultiert, widerspricht das nicht dem Empfinden anderer, die diese negativen Erfahrungen nicht so, oder nicht in dem Maße gemacht haben, dass sie sich weiterhin im Vertrauen auf die Einhaltung der Rücksichtnahme verlassen.

    Bei einem Radfahrer, der einfach über einen Zebrastreifen fährt und dadurch andere gefährdet, würde ich zum Beispiel ausrasten - so sehr, dass er sich nie wieder traut, diesen Fehler noch mal zu machen.

    Ich genieße es z. B. sehr, dass der überwiegende Teil der Menschen ganz naiv darauf vertraut, dass meine Hunde für sie ungefährlich sind.

    Allerdings tue ich - nicht immer, aber sehr oft - selber etwas dafür, dass gerade fremde Menschen mir da auch vertrauen dürfen; So zeige ich gewöhnlich durch eine kleine freundliche, aber deutlich hörbare Ansprache an meine Hunde an, dass diese Hunde absolut nicht unkontrollierbar durch die Gegend rennen, wenn sie im Freilauf sind.

    Dazu habe ich meine Hunde genau so erzogen, dass sie eine erkennbare erwünschte Reaktion auch zeigen.

    Ich kenne Orte, wo ich es tatsächlich absolut genieße, diese gelebte gegenseitige Rücksichtnahme zu erleben.

    Typisches Beispiel: Naherholungsgebiet mit Freilauferlaubnis für Hunde.

    Hundehalter begegnen sich, und es ergibt sich die Möglichkeit für eine dynamische, freundliche Interaktion zwischen den Hunden.

    Die nimmt viel Raum ein.

    Es kommen Fahrradfahrer an, irgendeiner der Hundehalter sagt: "Achtung, da kommen Radfahrer!"

    Alle Hundehalter sammeln ihre Hunde ein, um Raum zu machen für die Radfahrer, derweil diese bei Sicht der Situation angehalten haben um zu warten, bis der Weg gefahrlos passiert werden kann.

    Mit einem Lächeln im Gesicht.

    Ich kann gar nicht mehr zählen, wie oft wir Hundehalter dann ins Gespräch mit diesen Radfahrern kamen, die Komplimente zu den Hunden machten, diese evtl. sogar streichelten.

    Verdammt, das ist Freizeit, das ist Hobby - und wenn viele Interessen aufeinander treffen, dann gewährleistet diese gegenseitige, respektvolle und freundliche Rücksichtnahme, dass für alle diese Interessen Raum ist.

    Ja, bei manchen Menschen scheinen die Gehirnbereiche, die für dieses freundliche Miteinander zuständig sind, nicht existent oder blockiert zu sein - ändert doch aber nichts an dem Fakt, dass wir gemeinsam in einer Welt leben, in der das Rücksichtnahmegebot den respektvollen Umgang miteinander regelt.

    Na ja, warum sollte auch jemand nicht naiv sein dürfen, was Hundeverhalten angeht? Wenn der Hund nicht aushalten kann, dass Leute sich zügig an ihm vorbei bewegen, gehört er an die Leine.


    Ich bleibe dabei - mein Hund, mein Hobby, meine Verantwortung.

    Genau so und nicht anders.

    Das ich in Ausnahmefällen ggf. mal wegen einem Hund vom Rad steige geschenkt. Das als allgemeine Handlungsempfehlung sehen, nein, einfach nur nein.

    Eigentlich hast du Recht.

    Uneigentlich gibt es genau diese Handlungsempfehlung - aber eben genau für die auch von dir erwähnten "Ausnahmefälle".

    Ich weiß aber was du meinst mit "allgemeine Handlungsempfehlung". Das ist dann die Interpretation/Auslegung von Menschen, die auf das Einhalten ihrer scheinbaren Rechte pochen, womit sie aber im Unrecht sind.

    Unsere gesamte Rechtssprechung, überhaupt das Zusammenleben innerhalb unserer Gemeinschaft wird von allgemeingültigen Richtlinien (Geboten) geregelt.

    Sie sind von jedem einzuhalten, weil nur so eine Gemeinschaft funktioniert.

    Eines dieser Gebote ist das Rücksichtnahmegebot:


    Das Rücksichtnahmegebot ist ein Grundsatz, der die gegenseitige Rücksichtnahme zwischen verschiedenen Rechtssubjekten fordert und fördert. Es dient der Sicherung eines fairen und respektvollen Zusammenlebens und verpflichtet die beteiligten Personen und Institutionen, ihre Rechte und Pflichten in Einklang mit diesem Grundsatz auszuüben. Dabei kommt es nicht nur bei privaten Auseinandersetzungen, sondern auch in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten zur Anwendung.

    Quelle: Kanzlei Herfurtner, link siehe oben im Zitat.

    Im Besonderen gibt es gesonderte Ausführungen dieses Rücksichtnahmegebotes für unterschiedliche Rechtsbereiche, Verkehrsrecht und Bauplanungsrecht z. B.

    Für Rücksichtnahme ist die Fähigkeit zur Umsicht erforderlich, die natürlich auf einem entsprechenden Erfahrungsschatz basiert und bestimmte Fähigkeiten zum Einschätzen von Situationen erfordert.

    Deshalb haben Kinder z. B. eine Sonderstellung, weil es Allgemeinwissen ist, dass Kinder weder über die Erfahrung noch die Fähigkeiten für eine angemessene Umsicht verfügen.

    Jetzt ist im Wort "Umsicht" das Wort "Sicht" enthalten - es kann nur berücksichtigt werden was sichtbar (im Sinne von erkennbar) ist.

    Eine erhöhte Rücksichtnahme von einer Partei kann nur gewährt werden, wenn der Grund für diese erhöhte Rücksichtnahme erkennbar ist von der Person (oder auch Institution), von der eine erhöhte Rücksichtnahme erforderlich ist.

    Interessant ist hier z. B. die Rechtslage von sehbinderten/blinden Menschen:

    BSBH - Kennzeichnung & Vorsorgepflicht

    Weil es den "gesunden Menschenverstand" nicht gibt, entscheiden im Zweifelsfalle die Gerichte, ob gegen dieses auf Gegenseitigkeit beruhende Rücksichtnahmegebot verstoßen wurde, auf Basis der dafür existierenden Gesetze.

    Es werden aber unterschiedliche Unfälle in den Artikeln beschrieben.

    Dass man (die Zeitung? Die Gerichte bei der Urteilsbegründung?) sich auf einen bestehenden Präzedenzfall beziehen, wo der Grundsatz "Jogger tragen Mitschuld bei Unfall mit Hund" begründet ist, ist üblich.

    Es handelt sich nicht um die gleichen Fälle, sondern nur um den gleichen Präzedenzfall, der immer mit angeführt wird als Begründung für die Mitschuld, in diesem Fall bei Joggern.

    Dieser Präzedenzfall aus 1999 ist immer noch gültig.

    Vergessen nur manche Jogger, genauso wie manche Radfahrer vergessen, dass sie überall da wo sie fahren der Straßenverkehrsordnung unterliegen - und die sagt nun mal, dass Radfahrer beim Nutzen von Wegen die für schwächere Verkehrsteilnehmer freigegeben sind, auf diese Rücksicht nehmen müssen und ihre Fahrweise entsprechend anzupassen haben.

    Notfalls eben auch stehenbleiben.

    Bin zwar noch nicht zum gesamten Nachlesen gekommen, aber darauf antworte ich direkt - ein Urteil von 2017, bei genauerer Suche finden sich bestimmt noch etliche, auch jüngere Urteile:

    Gericht urteilt: Jogger trägt Mitschuld an Unfall mit Hund (morgenpost.de)

    Das ist ein Artikel über dem Fall von 1999 über den wir seit einigen Seiten sprechen. Ein Jogger ist über einen frei laufenden Dackel gestürzt, der den Weg kreuzte. Das Gericht bejahte daraufhin ein Mitverschulden des Joggers, da dieser die Hunde bereits aus der Entfernung gesehen hatte und trotzdem ohne Verlangsamung seines Tempos oder einen Bogen zu machen, an ihnen vorbeilief. Zudem lief er beim Vorfall so dicht hinter seinem Vordermann, dass seine Sicht auf den Weg und die Dackel erheblich beeinträchtigt war. Daher sprach ihm das Gericht ein Mitverschulden von 30% zu. Der Dackelhalter haftete also nur zu 70% für die Schäden des Joggers. Die Dackel sind hier lediglich quer über den Weg gelaufen und hatten keinesfalls den Jogger aktiv belästigt oder angesprungen.

    Du weißt nicht mehr, wann du was geschrieben hast, nicht wahr?

    Schau doch mal selber nach, wann du den Satz "Das Urteil würde ich gerne lesen" geschrieben hast, du musst dazu nur in meinem post, wo ich mich auf genau diese Aussage von dir beziehe, auf "Zitat" klicken, und kannst dann den Kontext nachvollziehen.

    "Das Urteil würde ich gerne lesen" war mitnichten auf diesen Fall auf 1999 bezogen, sondern auf eine allgemeine Aussage von Gandorf , die darauf hinwies dass es durchaus etliche Urteile gibt, wo ein Mitverschulden des Geschädigten berücksichtigt wurde.

    Du hast genau zu dieser Aussage mehrere unterschiedliche Urteile von unterschiedlichen Usern verlinkt bekommen.

    Gibt einfach Verhaltensweisen die seitens Mensch doch förmlich befeuern dass es knallt, einfach weil viele nicht mehr im Stande sind mal nachzudenken, das Gefühl fürs Tier fehlt...

    Ist zwar OT, weil es eine andere Tierart betrifft - aber bei der Formulierung fiel mir direkt das Video aus irgend so einer "Pleiten, Pech und Pannen" Sendung ein, wo jemand ein Pferd über eine Straße führte, und ein Passant meinte, im Vorbeigehen dem Pferd mal eben auf den Hintern klatschen zu müssen...

    Nun ja - das Pferd hat (sehr arttypisch, wie ich finde xD ) "zurückgeklatscht", dass es so richtig knallte - mit der Hinterhand, diesen unverschämten Popoklatscher mal eben etwas durch die Luft katapultiert ... xD

    Schön blöd, so was.

    Gerade was das Hundethema angeht könnten auffällige Hunde viel schneller eingezogen werden (eben weil sich ja oftmals nicht an Auflagen gehalten wird, die kaum überprüft werden können usw). Und wenn eine Unterbringung vom eigentlichen Eigentümer nicht finanziert werden kann wird das Tier eingeschläfert. Übrigens eine Meinung die unter nicht HH gar nicht so unpopulär ist, also dass man Hunde mit Beissvorfall (völlig egal aus welchen Gründen der Hund gebissen hat und ob dieser Hund bei einem anderen Halter wohl ein sehr unauffälliges Leben führen könnte) einschläfern sollte.

    Ich denke, wenn diesen Nicht-Hundehaltern dann Beispiele genannt werden, wo ein solches Vorgehen eben auch nicht-gefährliche Hunde treffen würde, die einen Schaden nicht aus eigenem Antrieb verursacht haben, würde sich diese populäre Meinung doch bei etlichen ändern.

    Bei Haltern, die unbelehrbar keine Auflagen einhalten, aber eben auch (anscheinend) kein Geld zum Finanzieren einer Unterbringung haben, könnte man dennoch einen Titel erwirken, mit dem das - dann vom Staat vorfinanzierte - Geld für die Unterbringung eingefordert werden kann, sobald derjenige Geld zur Verfügung hat.

    Darüber hinaus könnte auch eine weitere Hundehaltung untersagt werden, bis die Summe für die Unterbringung des Hundes vom Hundehalter beglichen ist.

    Das wären für mich z. B. angemessene Strafen, die den Verantwortlichen einer unsachgemäßen Hundehaltung treffen - nämlich den Menschen.

    Nicht den Hund.

    Was für mich aber viel wichtiger ist:

    Wie gesagt das ist jetzt nix, was ich unbedingt forcieren würde, aber sollte es da Änderungen geben, kann ich das inzwischen doch recht gut nachvollziehen.

    Ich kann das überhaupt nicht nachvollziehen.

    Obwohl auch ich manchmal bei den Diskussionen hier den Eindruck bekomme, es wäre vielleicht doch nötig, noch mehr Regeln und Gesetze zu erlassen ...

    ... komme ich immer wieder an diesen einen Punkt:

    Es gibt über 10 Millionen Hunde alleine in Deutschland - und auch wenn teilweise durch die mediale Aufmerksamkeit Vorfälle mit Hunden eine gefühlte hohe Wertigkeit bekommen, liegt der Anteil an Schäden, die durch Hunde verursacht werden, im Promillebereich.

    Das rückt mein Empfinden für die Realität wieder zurecht, und ich komme zu dem Punkt, dass es nicht mehr rechtlicher Maßnahmen bedarf für die Allgemeinheit.

    Wünschen würde ich mir ein härteres Vorgehen gegenüber den "Unverbesserlichen", dass hier die rechtlichen Möglichkeiten besser angewandt werden.