Beiträge von Hundundmehr

    Murmelchen

    Extra für dich: Es geht doch um den Fakt, dass dieser Hund nicht abließ bei den Schmerzen durch die Messerstiche, die ihm VOR den Stichen auf Kehl- und Bauchbereich zugefügt wurden.

    Es geht um den Fakt, dass der Hund weiter in dem Tunnel blieb, seinen eigentlichen Gegner zu bekämpfen, und die Angriffe durch den Menschen zu ignorieren.

    Das Schmerzen nicht registriert werden ist halt nix neues.

    Diese Aussage der Schmerzresistenz trifft für Schocksituationen zu, und ist tatsächlich eine biologische Reaktion eines Organismus, damit Schmerz nicht handlungsunfähig macht.

    Wird das jetzt in einen Topf geworfen mit dem Fakt, dass bestimmte Hundetypen aufgrund ihrer Spezialisierungen zu einer höheren Schmerzresilienz gezüchtet wurden, um ihre - vom Menschen angedachte - Aufgaben verrichten zu können, ohne durch Schmerz zu früh abzubrechen?

    Zu welchem Zweck?

    Um (wieder) sagen zu können, dass dies ja mit jedem Hund passieren kann?

    Du schreibst "brutal aufgeschlitzt".

    Brutales, auch als grausam bezeichnetes, Handeln setzt Gefühllosigkeit voraus.

    Die Hundehalterin hatte in dieser Situation mit Sicherheit aber keinen Gefühlsmangel, sondern eine emotionale Ausnahmesituation, in der sie nur noch verhindern wollte, dass IHR Hund getötet wird.

    Das hat nichts mit Brutalität zu tun - wie es bei Serienmördern und Kriminellen aus Filmen, die du kennst (ich übrigens auch) der Fall ist.

    Brutalität setzt voraus, dass derjenige, dem gegenüber Brutalität angewandt wird, hilflos, ohne mögliche Gegenwehr, dieser Brutalität ausgesetzt ist.

    In diesem Fall hat die Halterin unter Einsatz ihrer eigenen körperlichen Unversehrtheit das Leben ihres Hundes geschützt.

    Beim Menschen bezeichnet man ein solches Handeln als Notwehr, in diesem Fall ist es - zumindest nach deutschem Recht - Notstand.


    Ein Tierarzt hätte möglicherweise versucht, aufgrund seiner anatomischen Kenntnisse, ins Herz zu stechen.

    Was bei einem sich bewegenden Hund aber auch schwer möglich ist.

    P.S.: Ich werde mit absoluter Sicherheit nichts "Üben", um im Fall des Falles einen Hund, der meinen Hund töten will, möglichst tierschutzgerecht zu töten.

    Tatsächlich habe ich Hochachtung vor der Handlungsfähigkeit der Halterin.

    Eine handlungsfähige Halterin des angreifenden Hundes wäre sicher die bessere Lösung gewesen.

    *Sascha* Du suchst dir nur die Sachen raus, die in deine Argumentation passen, und lässt den Kontext weg, der nicht passt.

    Zitat

    mit dem Tatbestandsmerkmal "in gefahrdrohender Weise Menschen anspringen" nicht gemeint ist, daß der angreifende Hund die Absicht hegen muß, den angesprungenen Menschen zu beißen oder auf andere Weise zu verletzen. Eine Drohung mit einer Gefahr liegt bereits dann vor, wenn sich das Verhalten des Hundes aus der Sicht des angesprungenen Menschen als potentiell gefährlich darstellt und dieser Eindruck auch objektiv nachvollziehbar ist.

    Zitat stammt auch aus dem von dir eingestellten Urteil ...

    Nichts anderes habe ich zur Erklärung, was als "gefährlich" vom Gesetzgeber angesehen wird, auch geschrieben:

    "in Gefahr drohender Weise" beinhaltet dabei sowohl die Motivation des Hundes (Anspringen als Drohung) als auch die Umstände, dass bei bestimmten Voraussetzungen des Angesprungenen eine Gefahr besteht, auch ohne bedrohliche Motivation des Hundes (Kleinkind wird freudig angesprungen; gebrechlicher Mensch wird freudig angesprungen).

    um zwei 4-Monate alte Welpen/Junghunde der Rasse Barsoi gehandelt hat?

    Ich war schon fast dabei, nachzusehen wie groß diese Rasse mit 4 Monaten ist - so wie du das rüber bringst ("Das sind WELPEN, die vom Gesetzgeber so streng beurteilt wurden!"), passt das ja gut in deine Argumentation, nicht wahr?

    .....

    Das hat sich beim Lesen des Urteil allerdings erübrigt, denn das Gericht betrachtet das Ganze wesentlich differenzierter:

    Zitat


    Dem vom Antragsteller in erster Instanz vorgelegten Foto (Blatt 11 GA) ist zu entnehmen, daß die beiden nach dessen Angaben am 1. November 1995 geborenen Barsoi-Hunde - russische Windhunde - schon am 15. Februar 1996, also rund zwei Wochen vor dem von Frau H angezeigten Vorfall, eine so beträchtliche Größe erreicht hatten, daß einer der abgebildeten Hunde - auf den Hinterbeinen stehend - fast den Hals der auf dem Foto abgebildeten Dame erreichen konnte. Daß auch erwachsene Menschen, wenn sie von derart riesigen Tieren angesprungen werden, eine objektiv nachvollziehbare Angst vor schweren Verletzungen bis hin zur Todesangst empfinden können, bedarf keiner Erörterung.

    Da ist wohl ein deutlich anderes Gefahrenpotential vom Gericht erkannt worden, zumal es sich um ZWEI Hunde handelte, die, sicher alterstypisch, aber eben ungestüm taktil mit der Frau agierten.

    ..................

    Der Kontext mit seinen Details ist wichtig, ohne diesen ist ein Vergleich zu anderen Ereignissen überflüssig, oder - wie in dieser Diskussion - einfach irreführend.

    Letztendlich lässt sich sagen: Hundehalter sind grundsätzlich immer in der Haftung, entscheiden können nur die Gerichte, ob und in welchem Maße dieser Grundsatz nicht zutrifft, und der Hundehalter entlastet wird.

    Und es entsetzt mich ehrlich noch immer, dass solche Zusammenstöße zwischen freilaufenden Hunden und Passanten von einigen hier als "Shit happens" abgetan werden, bzw. gesagt wird, das wäre ja nicht passiert, wenn der Passant sich anders verhalten hätte.

    Warum machst du solche Pauschalisierungen?

    Selbst der Gesetzgeber macht solche Pauschalisierungen nicht, sondern berücksichtigt die Umstände:

    Zitat
    4. Hunde, die einen Menschen in Gefahr drohender Weise angesprungen haben,

    aus: Landeshundegesetz NRW, §3, "gefährliche Hunde".

    "in Gefahr drohender Weise" beinhaltet dabei sowohl die Motivation des Hundes (Anspringen als Drohung) als auch die Umstände, dass bei bestimmten Voraussetzungen des Angesprungenen eine Gefahr besteht, auch ohne bedrohliche Motivation des Hundes (Kleinkind wird freudig angesprungen; gebrechlicher Mensch wird freudig angesprungen).

    ..............

    Eine Tiergefahr ist so lange abstrakt (=gedacht), wie sie sich nicht realisiert.

    Da wir in einem Hundeforum sind, beziehe ich mich jetzt nur auf die abstrakte Gefahr, die Hunde darstellen.

    Warum könnte von Hunden eine besondere Gefahr ausgehen, die ein zusätzliches Gefahrenpotential für die Menschen bedeutet?

    Weil Hunde sich überall in dieser Menschenwelt bewegen, aber kein menschliches Handeln zeigen können. Es sind Hunde, mit einem für ihre Art typischen Verhaltensrepertoire.

    Damit sich dieses abstrakte Gefahrenpotential nicht verwirklicht, muss der jeweilige Halter die individuellen Verhaltensweisen seines Hundes jederzeit und überall unter seiner Kontrolle haben, sobald der Hund sich in einem Raum (Ort, Umfeld) befindet, in welchem sich auch andere Menschen aufhalten.

    Der Halter ist verantwortlich und muss grundsätzlich für jeden Schaden haften, der durch seinen Hund verursacht wird.

    GRUNDSÄTZLICH.

    Grundsätzlich heißt, dass der Gesetzgeber durchaus Umstände für möglich hält, die diese Haftung des Halters mindern oder gar ganz ausschließen.

    Diese Grundsätzlichkeit gilt auch hinsichtlich der Einstufung eines Hundes als "gefährlich" - unter bestimmten Voraussetzungen ist ein Hund auch dann nicht als "gefährlich" anzusehen, wenn seine Verhaltensweise gefährlich war.

    Abschließend: Bemerkenswert finde ich diesen Satz im §3 Landeshundegesetz NRW:

    Zitat


    5. Hunde, die einen anderen Hund durch Biss verletzt haben, ohne selbst angegriffen worden zu sein, oder die einen anderen Hund trotz dessen erkennbarer artüblicher Unterwerfungsgestik gebissen haben,

    Hier wird vorausgesetzt - was nach heutigen Erkenntnissen aus der Verhaltensbiologie absolut richtig ist - dass ein arttypisches Verhaltensmuster existiert, welches eine Beschädigungsabsicht abbricht.

    Dieses Abbrechen einer Beschädigungsabsicht wird als grundsätzlich arttypisch vorausgesetzt.

    Ein Nachsetzen, oder gar Weiterführen einer Beschädigungsabsicht ist dementsprechend nicht arttypisch, weshalb ein dementsprechend handelnder Hund als gefährlich angesehen wird.

    Erst einmal nur angeleint passieren, aber je mehr Tamtam um jeden Jogger gemacht wird, umso interessanter werden sie doch!

    Eben deshalb auch die klare Vorgabe von mir, dass die Halterin selber den Jogger ignorieren soll.

    Erfahrungsgemäß erzeugt dieses "Grumbeln im Bauch" beim Menschen auch eine "Hab-Acht-Empfindung" beim Hund.

    Sagt dir der Begriff Defokussieren etwas?

    Es geht sowohl für den Hund als auch für den Menschen darum, sich gemeinsam auf etwas Anderes zu konzentrieren.

    Edit: Falls es um das "in die Gegenrichtung gehen" geht - auch hier: Erfahrungsgemäß hält das eigene, menschliche Unwohlseinsgefühl an, so lange der Jogger in Sicht ist.

    Ob dieses Unwohlsein beim Hund ein: "Wir verfolgen den jetzt!" auslöst, kann niemand sagen; Die Wahrscheinlichkeit dafür ist aber größer als bei einem Hund, der Jogger völlig neutral sieht.