Mir würde ein solcher Vorfall auch ein paar Tage nachhängen (Schwanken zwischen Ärger über die völlig überzogene Reaktion der Mutter und Nachdenklichkeit, inwieweit sie doch Recht haben könnte).
Soweit ich weiß, unterscheiden die Gerichte bei einer Haftungsfrage (die ja nur eintritt, wenn jemand zu Schaden gekommen ist), ob die Schreckreaktion angemessen war oder überzogen.
In deinem Fall ist allerdings niemand zu Schaden gekommen, und nur erschrecken ist kein ausreichender Grund, um von jemandem einen Schadenersatz (oder Schmerzensgeld) einzufordern.
Anders ist es, wenn dein Hund regelmäßig Menschen erschreckt, und diese aufgrund der örtlichen Gegebenheiten befürchten müssten, der Hund könne sie doch erreichen, oder diese Stelle ist sehr eng, und es gibt keine andere Möglichkeit zum Ausweichen.
Dann könnte dies als Last für andere Menschen angesehen werden, die über das normal Erträgliche hinausgeht.
Eine Konsequenz für deinen Hund hätte dies aber auch nicht - warum auch, er hat doch niemandem Schaden zugefügt.
Gemäß meinen Erfahrungen mit dem Ordnungsamt (die zugegebenermaßen nicht sonderlich umfangreich sind) behaupte ich mal, dass du bei einer Rücksprache mit diesen mit ernstem Blick die Empfehlung bekommst: "Dann hängen Sie halt ein Schild auf, dass hier ein Hund wohnt der auch mal bellen kann." ....