Beiträge von Hundundmehr

    Wieso eine Anzeige?


    Die Fragestellerin hat Angst, weil sie schon einmal eine äußerst üble Erfahrung gemacht hat mit einem Hund, der fälschlicherweise als Nicht-Listen-Mix gemeldet wurde (was eben auch ein Verstoß gegen die geltenden Gesetze war).


    Hier beim Ordnungsamt nachzufragen, ob die Haltung seine Richtigkeit hat, ist doch keine Anzeige?


    Zumal die Haltung/Führung dieses Hundes durchaus massive Zweifel an der Eignung der Hundeführerin und dem Halter des Hundes aufzeigen.

    Du fragst, wie der Käufer das nachweisen will.

    Das kann er nur über eine Dokumentation des Verkäufers über die Ahnen seiner Welpen.

    Diesen Nachweis bekommt man aber nur von Verkäufern, die eben eine Dokumentation über diese Ahnen haben.

    Ja, ich finde es scheiße, aber das hat nichts damit zu tun, dass ich ein Problem mit den Hunden habe, sondern damit, dass mich Halter aufregen, denen einfach scheißegal ist, was mit dem Hund passiert, wenn die Behörde vor der Tür steht.

    Genau so geht es mir auch - und das ist hier doch scheinbar der Fall?


    Scheinbar ist der Bruder der Halter, der aber wohl nur ab und an bei der Schwester wohnt, die aber dauerhaft den Hund betreut, sich dabei aber mehr um ihr Handy als um den Hund bemüht.


    Da soll die Fragestellerin sich also einmischen, weil die Zuhilfenahme der Behörde ja "Verpfeifen" ist?

    Ich bin mir ziemlich sicher, dass die gleichen Zuchtbestimmungen auch im Ausland für die offiziellen Zuchten gelten.


    Geht es speziell beim aggressiven GR nicht um dubiose Quellen?


    Außerdem: So lange dem Käufer die Herkunft des Hundes egal ist, Hauptsache "...*..." - dann ist es doch richtig, dass der Käufer das Problem hat.


    * setzt hier jeden beliebigen Grund ein, der euch einfällt, warum es ein GR sein muss der nicht aus einer VDH-Zucht kommt.

    Und ja...GR mit gesteigerter Aggression haben nichts in der Zucht zu suchen. Ich habe nie das Gegenteil behauptet. Die Frage ist, wie man als Kaeufer sowas nachweist!

    Wieso der Käufer?


    Bei einer entsprechenden Gesetzeslage ist der jeweilige Welpenproduzent in der Verantwortung nachzuweisen, dass er die Gesetzeslage berücksichtigt hat bei der Wahl der Elterntiere.


    Zumindest in Deutschland sowohl beim DRC als auch beim GRC absolut kein Problem - denn die dortigen Zuchtbestimmungen beinhalten eine Verbot des Einsatzes von aggressiven Hunden für die Zucht.


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    Diese ganzen Vorstöße, sei es vom VDH oder jetzt hier vom Tierschutzbund, die alle Forderungen stellen die über die derzeitigen rechtlichen Grundlagen des Tierschutzgesetzes hinaus gehen, sollen eine Diskussion in Gang setzen, die eine bessere rechtliche Grundlage zur Folge haben soll.


    Denn die "Freiheit", die derzeit vorhanden ist im Umgang mit der Ware Hund ist eine Freiheit, die bar jeglicher Verantwortung für ein Lebewesen genutzt wird, um ausschließlich jegliche, auch noch so abstruse menschliche Bedürfnisse zu befriedigen.

    Diese Anfeindungen kommen denn woher - von den gut erzogenen Hunden, denen, welchen man den umsichtigen Umgang der Halter mit diesen Hunden anmerkt?


    Mit Sicherheit nicht!


    Versuche einfach auszublenden die Gesetzeslage und die evtl Hunderasse.

    Nicht nur an Hektorine , deren Zitat ich jetzt stellvertretend für alle anderen Ratschläge die in die gleiche Richtung gingen aufgeführt habe:


    Es ist nicht euer Ernst, den Ratschlag zu geben, die Gesetzeslage außer acht zu lassen?


    Das ist ja mal ein toller RatSCHLAG - nämlich ein Schlag für alle in die Fresse ins Gesicht, die sich an gesetzliche Vorgaben halten und alle Anstrengungen unternehmen, das Richtige für ihren Hund zu tun.


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    Für das Halten dieses Hundes wird augenscheinlich eine besondere Genehmigung benötigt.

    Halter ist in diesem Fall aber wohl der Bruder, d.h., auch die Schwester, die den Hund ja wohl durchgehend betreut, benötigt eine solche Genehmigung.

    Diese befasst sich aber wohl mehr mit ihrem Handy, als dieser "besonderen Verpflichtung" nachzukommen.


    Da soll die Fragestellerin also jetzt hingehen, erst mal herausfinden was an diesen dubiosen Verstrickungen jetzt dran ist, und auf Vernunft und Einsicht hoffen - immer mit der Vorgabe, bloß nicht die bestehende Gesetzeslage anzusprechen? Womit sie sich zur Mitwisserin macht, nur mal am Rande...

    Oder soll sie darauf hinweisen und darum bitten, diese doch einzuhalten, und sich um die notwendige Erlaubnis zu bemühen, sollte diese nicht vorliegen?

    Ich glaube, die haben einfach keine Ahnung von der Gesetzeslage Das ist mein Dilemma.

    Das ist doch aber nicht dein Dilemma!


    Ahnungslosigkeit schützt eben nicht vor rechtlichen Konsequenzen.


    Die Verantwortung, die du mit dem Versuch einer Klärung übernimmst, halte ich einfach für zu groß, und auch die Wahrscheinlichkeit, dass du dich damit selber in die Nesseln setzt statt eine zufriedenstellende, rechtskonforme Lösung zu finden.

    Ich hab hier mal eine Gewissensfrage. Ich wohne in Bayern. in der Wohnung über mir lebt seit einigen Monaten nun ein Hund, den die Besitzerin anderen Nachbarn gegenüber als Pitbull-Labrador- Mischling betitelt hat. Die Haltung solcher Hunde ist nach Rasseliste verboten.

    Mein Hund wurde Anfang dieses Jahres von einer ähnlichen Mischung (als Doggen-Mischling angegeben) so schwer verletzt, dass mehrere Tage Tierklinik stationär nötig waren. Ich fühle mich in dieser Situation jetzt etwas unwohl, wie man vielleicht verstehen kann, zumal die Dame, die da am Hund hängt, kräftemäßig nicht so viel entgegen zu setzen hat. Als der Hund meiner Katze hinterher wollte, musste sie mit laufen. Was würdet ihr tun?

    Ich würde die ja offensichtlich illegale Haltung dem Ordnungsamt melden.

    Der heutige Bernhardinertyp erschreckt mich auch regelmäßig.


    Hier gibt es mal einen Vergleich, wie der Bernhardiner wohl ursprünglich mal aussah:


    Über die Stiftung - Fondation Barry - Fondation Barry (fondation-barry.ch)


    Müsst ihr etwas runterscrollen - der Namensgeber der Stiftung, Barry I., wurde wohl 14 Jahre alt, und ist nach seinem Tod präpariert und ausgestellt worden.


    Heutige Lebenserwartung des Bernhardiners: 8-10 Jahre :(


    Der gesamte Riesenwuchs gehört genau so wie der Zwergwuchs verboten.


    Meine Meinung.


    Zur Liste des Tierschutzbundes: Huch ... Ja: Da stehen so einige Rassen drauf, die zu Recht darauf gehören, wo es aber riesige Diskussionen bzw. eher Streitereien geben wird.


    Auch dieses extreme Missverhältnis zwischen Rückenlänge und Länge der Extremitäten gehört reguliert.


    Überhaupt - Stummelbeinchen ... kann doch echt nicht sein, dass Hunde mit Gehwarzen leben müssen, nur weil Menschen das mögen!


    Ich mag funktionalen Körperbau, und dieser ist einfach vorgegeben durch den genetischen Bauplan des Wolfes.

    Fand ich interessant (und passt für mich nicht zur Argumentation, die Rasse oder der Rassetyp sage nichts über die [potenzielle] Gefährlichkeit aus).

    Wobei diese Aussage im Zitat schon differenzierter betrachtet werden sollte (ich habe ja den gesamten Beitrag geliked).


    Wie stark ein Merkmal (hier: Aggression) ausgeprägt ist, hängt zum großen Teil von den Erfahrungen ab, die ein individueller Hund gemacht hat.


    Klar, je nach rassetypischer Merkmalsausprägung bekommst du bestimmte Hunde leichter dazu, bestimmte, rassetypische Merkmale deutlicher zu zeigen; Das ist aber kein MUSS, sondern hängt eben in großem Maße davon ab, welche Lernerfahrungen gemacht wurden.


    Hier liegt die Verantwortung des Menschen, aber dazu ist eben auch Wissen notwendig, das Wissen um die Veranlagungen des eigenen Hundes.