Trotzdem kann man nicht überall getrennte Wege schaffen, und auf diesem Weg im Video ist offensichtlich, daß hier Radverkehr und Fußgänger gemeinsam auf engem Raum zurechtkommen müssen.
	 
	
	
Vorab: Leinenpflicht ist Leinenpflicht, wenn das dort stimmt, hat die Hundehalterin sich eindeutig falsch verhalten.
Bei dem Kombiweg handelt es sich allerdings nicht um eine Wegstrecke, die dazu dient schnell von A nach B zu kommen, sondern um einen Erholungsbereich, in dem möglichst viele Menschen mit unterschiedlichen Interessen unter einen Hut gebracht werden sollen.
Das geht nur mit entsprechender Rücksichtnahme von allen Seiten.
Als Fahrradfahrer muss man sich dort einfach bewusst sein, dass man dort eben nicht SEIN Tempo fahren kann, sondern ein Tempo, welches jederzeit so angepasst ist, dass andere Erholungssuchende nicht gefährdert werden.
"Gemütliches Radfahren" ist hier also angesagt, jederzeit auch mal anhalten, wenn die Situation das vorgibt, mit ungewöhnlichen Bewegungsmustern rechnen (nicht nur beim Hund, sondern auch mit Spaziergängern, die z. B. ohne nach dem "Verkehr" zu schauen einfach die Wegseite wechseln, weil sie da etwas Interessantes entdeckt haben).
Die Radfahrer in dem Video waren rücksichtslos, denn erstens hat sie gar nicht interessiert, was "das Schwarze" vor der Frau war (Rucksack oder Hund), weshalb sie auch nicht erkennen konnten, was es ist; Dieses Interesse müssen sie aber haben, um mögliche Gefahren auch realistisch einschätzen zu können.
Zweitens war der Abstand viel zu klein, erst Recht für die Geschwindigkeit.
Mag ja sein, sie selber empfinden das als "gemütliches Tempo" - aber ich bin mir sicher, mit diesem "gemütlichen Tempo" würden sie aufgrund der Verletzungsgefahr für sich selbst niemals auf ein immobiles Hindernis fahren 
