Weil diese Aussagen nach dem Strafprozess kamen
In diesem hat sie sich nicht geäußert
Woraus folgerst du das? Ich lese diese pdf über die Entscheidung zum Haltungsverbot so, dass darin die Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft vor dem Strafprozess zitiert wurden. ON1.13 StA-Akt: usw.
Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft: Ja
Ob die Vernehmung/en durch die Staatsanwaltschaft für den Strafprozess gemacht wurde/n, oder ob sie im Rahmen dieses Ermittlungsverfahrens hinsichtlich des Hundehaltungsverbotes gemacht worden sind, geht nicht daraus hervor.
Es gibt aber einen Hinweis, dass zumindest ein großer Teil der in "..." gesetzten Aussagen im Rahmen der Vernehmungen durch die Staatsanwaltschaft für den Prozess zum Hundehaltungsverbot gemacht wurden - also tatsächlich nach dem Strafprozess wegen grob fahrlässiger Tötung.
Zitat
„Wenn ich zu den ‚Beutespielen‘ gefragt werde, die Thema gewesen sind im Verfahrensakt
gebe ich an, ...
"Thema gewesen sind im Verfahrensakt" - die Vergangenheitsform weist auf das vergangene Verfahren (Strafprozess wegen grob fahrlässiger Tötung) hin, damit kann nicht das Verfahren bezüglich des Hundehaltungsverbotes gemeint sein, denn dieses lief ja noch zum Zeitpunkt der Vernehmung.
Nur zur Erinnerung: Der Strafgerichtsprozess war nach knapp 40 Minuten beendet, weil es zu einer Einigung zwischen den Parteien vor Prozessbeginn gekommen ist.
Welchen Inhalt die Gespräche hatten, weiß keiner.
Bekannt sind nur die Ergebnisse:
- Die Beklagte bekannte sich schuldig der Anklage
- die Beklagte hat sich auch bezüglich der zivilrechtlichrechtlichen Ansprüche der Hinterbliebenen des Opfers mit diesen geeinigt
Möglicherweise ist aufgrund dieser Bekennung zur Schuld weder das Thema "Beutespiele", noch die weiteren Hundehaltungsabsichten, noch die Position zu den weiteren Zukunftsabsichten hinsichtlich Hundehaltung, dazu noch der gleichen Rasse, Inhalt der Vernehmungen und Gespräche gewesen.
................................
Mir dreht sich der Magen um bei der Aussage, "das Opfer hat geschrien, und damit erst das Stolpern und den Angriff ausgelöst".
Warum sollte die Joggerin schreien, wenn die Hunde noch gar keine Handlungsabsichten gezeigt haben?
Heißt das, der aus unbekannten Gründen ausgestoßene Schrei des Opfers hat diesen Vorfall erst ausgelöst?
Das geht in Richtung Täter-Opfer-Umkehr...
Im Übrigen liest sich für mich die Urteilsbegründung hinsichtlich des Haltungsverbotes auch so, dass das Gericht bedauert, aufgrund der aktuellen Rechtslage keine andere - härtere - Entscheidung treffen zu können.