Beiträge von Hundundmehr

    Meine zweite Hündin hat einen Deprivationsschaden. Der ist wahrscheinlich bereits vor der 8. Woche entstanden. Und er geht auch nicht mehr weg, mit dem müssen wir und sie leben. Und sie ist in ihren ersten zwei Lebensjahren - nachdem sie auf der Straße aufgegriffen wurde - erst im Shelter gewesen, da beinah verhungert, dann nach Deutschland verfrachtet worden, wo sie in dauernder Angst gelebt hat

    Woher stammt denn die Annahme, daß hier die ersten 8 Wochen schlecht gelaufen sind? Bekannt ist doch eigentlich nur, daß sie mit grob 2 Jahren auf der Straße war?

    Da hast du vom Text her etwas falsch verstanden - sie war nicht 2 jahre auf der Straße und ist dann aufgegriffen worden, sondern ist auf der Straße aufgegriffen worden (wohl sehr jung) und hat ihre ersten 2 Lebensjahre in einem Shelter verbracht.

    Ein Deprivationsschaden in den ersten 8 Lebenswochen wird vermutet, da sie diese Welpenzeit aber wohl vor dem Ergreifen und Verbringen in ein Shelter "auf der Straße" verbracht hat, kann dies nicht mit Sicherheit gesagt werden.


    Hof und Zwinger zwar, aber die Hunde wurden sehr gut behandelt und sind kleine selbstbewusste Hunde gewesen, als sie in die Welt gezogen sind.

    Also keine Konfrontation mit Umweltreizen,

    "Keine Konfrontation mit Umweltreizen" ist eine der typischen Fehlannahmen, aus denen dann mögliche Deprivationsdiagnosen abgeleitet werden.

    Natürlich bietet ein Hof unglaublich viele Umweltreize, die das Hirn in seiner Entwicklung anregen. Es ist Deprivation, wenn Hündin und Welpen während (fast) der gesamten Aufzuchtzeit in einem dunklen Verschlag, ohne Beschäftigungs- und Bewegungsmöglichkeit, aufwachsen.


    Dass man gerade in der Pubertät einiges verbocken kann und einem Dinge entgleiten können, steht auf einem anderen Blatt - zumindest für mich. Dass eine isolierte Haltung in keinem Lebensalter ok ist, ebenfalls.

    Direkt zwei sehr wichtige Aspekte, denen ich uneingeschränkt zustimme.

    Aspekt 1: Der Junghund, der absolut entwicklungstypisch einem sturmgepeitschten Hormoncocktail ausgesetzt ist, auf den weder er noch der Mensch Einfluss hat, ist besonders anfällig für ein "Verbocken für den Rest des Lebens".

    Das Einzige, worauf der Mensch hier Einfluss ausüben kann, sind die Umwelt- und Umfeldbedingungen, denen ein Junghund in dieser sensiblen Phase ausgesetzt ist - und hier gilt als Faustregel: Fehler im Verhalten einkalkulieren, und das Umfeld so aussuchen, dass Fehler keine nachhaltigen Folgen haben, und ausreichend Pausen/Ruhe/Erholungszeiten geben, damit der Jungspund Erlebnisse/Erfahrungen auch verarbeiten kann.

    Die eigenen Ansprüche in der Zeit auf ein Mindestmaß zurückschrauben, und sich auf das Wesentliche bei seinen eigenen Ansprüchen an den Jungspund beschränken, ist auch sehr hilfreich - für das eigene Nervenkostüm, und damit auch für die Entwicklung des Jungspundes.

    In keiner anderen Lebensphase tritt das Phänomen der "Das hat er ja noch nie gemacht"-Erfahrungen so stark auf wie in dieser.

    Aspekt 2: Eine isolierte Haltung wirkt sich in jedem Lebensalter negativ aus. Wobei genau hingesehen werden muss, ob tatsächlich eine Isolation vorliegt oder nicht.

    Wird z. B. ein operierter Hund, der im Anschluss an die Operation über einen längeren Zeitraum nur wenig bewegt werden darf, für diese Zeit einfach ausgesperrt, dann wird er isoliert, und empfindet das auch so.

    Wird er von anderen Hunden in dieser Zeit getrennt, aber von seinen Menschen versorgt und bekommt Beschäftigung und Zuwendung, dann ist er zwar von den anderen Hunden und seinem gewohnten Leben isoliert, wird aber entsprechend betreut und erfährt so nicht eine Isolation an sich. Wobei aber auch hier ein Hospitalisierungssyndrom entstehen kann, als eine Sonderform der Deprivation.

    Töten oder Tötungsabsicht ist noch mal ein anderes Gefährdungspotential für die Allgemeinheit als ein Hund der "nur" beschädigt, aber nicht mit der Absicht zu töten.

    Es gab mal einen Bericht öffentlich einzusehen von Feddersen-Petersen, wo sie ein Gutachten zu einem auffällig gewordenen Hund erstellen sollte. Der Hund hatte wohl "zugelangt", F.-P. kam in ihrem Gutachten zu dem Schluss, dass der Hund über eine außerordentlich hohe Hemmung verfügte, die ihn nicht potentiell zu einer erhöhten Gefahr für die Umwelt machte.

    Dabei fällt mir eine Eigenart meines ersten Hundes Marco ein, und eine kleine Geschichte dazu:

    Bei besonders kleinen Kleinkindern (noch unter 2 Jahren, noch nicht so stabil auf den Beinen) hat er sich hingelegt, wenn diese ihn Streicheln durften.

    Ein mal hat ein kleines Kind das dann als Aufforderung angesehen ... sich dazu zu legen, Kopf auf den Bauch von Marco, Gesicht ins Fell gekuschelt, mit einer Hand irgendwo am Hals rumgekrault :smiling_face_with_hearts: :rolling_on_the_floor_laughing:

    Kopfwunden können auch sehr stark bluten, was es nicht nur dem Laien sondern auch Menschen vom Fach deutlich erschwert zu erkennen, welche Verletzungen tatsächlich vorliegen und wie schwer diese sind.

    Das sind aber alles Spekulation, es bleibt nur zu hoffen dass dieses unglaubliche Pech keine schwerwiegenden Folgen für das Mädchen bedeutet.

    Danke für diesen aktualisierten Artikel.

    Aus diesem geht nun eindeutig hervor, dass es einfach nur Pech war.

    Mir gefällt der Hinweis in dem Artikel über die Erstellung einer Strafanzeige seitens der Polizei von Amts wegen. Ich glaube ja, das verläuft im Sande... zumal ja der Vater des verletzten Kindes nicht seinerseits Strafanzeige erstellt hat.

    Vermutlich wird der Hundehalter dennoch zur Kasse gebeten, hinsichtlich der medizinischen Versorgung des Mädchens.

    Möglicherweise ist aber auch die Krankenversicherung aufgrund des gesamten Hergangs so kulant, und macht keine Regressansprüche gegenüber dem Hundehalter geltend.

    Das ist aber auch abhängig von der Schwere der Verletzung des Mädchens - wenn so eine Tatze unglücklich trifft, vielleicht sogar im Auge, sind die Folgen deutlich schwerwiegender als eine oberflächliche Kratzwunde, die narbenlos verheilen kann.

    Hoffentlich ist die Verletzung des Mädchens nicht schwerwiegend, und heilt folgenlos aus.

    Hier passen die „…“ mal.

    Mir tut hier vor allem der Halter Leid, ich hoffe das zieht nichts nach sich.

    Und bestätigt mich mal wieder wieso hier niemand was am Hund zu suchen hat. Meine wäre da auch so ein Kandidat und die eigenen Kids hatten auch von solchen Aktionen Kratzer…

    https://www.frankenpost.de/inhalt.selb-bu…ob19VGTyDuPpolc

    Ganz ehrlich?

    Shit happens...

    Nein, Folgen für den Hund wird das wohl nicht haben, wohl aber finanzielle Folgen für den Hundehalter, denn er ist als Halter znächst in der Tierhalterhaftungspflicht.

    Hoffentlich hat er eine entsprechende Haftpflichtversicherung, und hoffentlich zeigt sich diese kulant.

    Der Junge hatte zuvor mit dem Hund gefahrlos geschmust, die Pfote im Gesicht wegen des Leckerlies war einfach Pech.

    Da es sich um eine Körperverletzung handelt, die unter das Strafgesetz fällt, musste die Polizei Anzeige erstatten.

    Meine Meinung: Sollte es nicht - wider Erwarten - eine "Vorgeschichte" zu diesem Hund geben, wird das Verfahren eingestellt.

    Die wenigen Male, die Kinder in den letzten 22 Jahren meinen Hunden Leckerlie geben durften, haben sie das unter meiner Anleitung und Aufsicht getan. Gerade bei kleineren Kindern führe ich dann selber - mit Erklärung - die Hand des Kindes, damit es auch ja das Leckerchen mit flacher Hand von unten an das Maul des Hundes führt.

    Habe ich bei meinem Pferd übrigens genauso gemacht.

    Kinder, die sich trauen, sind hinterher unglaublich stolz wenn sie dürfen und es gemacht haben. Die den Kindern fehlende Ein- und Umsicht muss ich als Erwachsener leisten.

    Deshalb darf auch niemand meinem Amigo etwas geben, es sei denn, derjenige hat genügend Erfahrung. Amigo kann nämlich in seiner Gier zur Schnappschildkröte mutieren, und ich selber habe da schon mehr als ein Mal schmerzhafte Erfahrung mit machen dürfen.

    Was war passiert? Ein betrunkener 42-Jähriger war mit seinem Hund in Niedernhausen rund 40 Kilometer westlich von Frankfurt* in einer Pizzeria ausgerastet, wie die Polizei berichtet. Zunächst hatte der Mann seinem Belgischen Schäferhund den Maulkorb abgenommen und Mitarbeiter sowie Gäste bedroht. Folglich wurde der Hundehalter aus dem Lokal geworfen.

    Niedernhausen (Rheingau-Taunus-Kreis): Polizei erschießt „hochgradig aggressiven“ Hund

    https://www.google.com/url?sa=t&sourc…vIs-TT7TvrcwHUY


    https://www.google.com/url?sa=t&sourc…fFncQFcWyFfoTdc

    Für solch einen Promillestatus braucht es "Übung".

    Dass ein solcher Mensch einen solchen Hund in die Hände bekommen kann, bestärkt mich mal wieder in meiner Meinung, es ist viel zu einfach einen Hund halten zu dürfen.

    Sowas macht mich echt wütend.

    Der Hund ist - wie üblich - der Leidtragende.

    sie erfüllen - auch vor dem Gesetz - einen beruflichen Zweck.

    Nein. Ich bin kein Landwirt oder Schäfer. Ich halte nur ein paar Rinder und zu deren Schutz die Hunde.

    Meine Hunde unterscheidet vorm Gesetz nichts von Deinen.

    Ah, ok - danke; Dann sind bei dir dir Rinder und die Hunde also Luxus xD

    In der Praxis sind deine Hunde aber dennoch "Arbeitshunde", und tun den Job unter den ihnen selektierten Bedingungen.

    Weiß du, aus genau diesem Grund halte ich die joblose Haltung eines Kangal in einer Mietwohnung für nicht rassegerecht - zumal die meisten dieser so gehaltenen Hunde auch niemals ihrem anselektiertem Bewegungsbedürfnis nachkommen können, weil sie außerhalb nur mit Leine geführt werden.

    Nein. Der nötige Auslauf kann auch anderweitig erfolgen.

    Hier gibts auch kein Gassi. Und mir wäre neu, dass ich damit gegen Tierschutz verstoße.

    Vorab: Deine Hunde führen bei dir ein für diese Rasse maßgeschneidertes Leben, und haben dazu durch deine fachkundige Anleitung eine Erziehung genossen, die sie für dein Umfeld absolut kompatibel macht.

    Mein Einwand, weshalb ich einen Vergleich deiner Hunde mit den Hunden anderer für etwas unglücklich halte, ist: Deine Hunde sind Arbeitshunde, sie erfüllen - auch vor dem Gesetz - einen beruflichen Zweck.

    Damit sind sie - auch auf Haltungsbedingungen bezogen - nicht vergleichbar mit Hunden, die aus reinen "Luxuszwecken" gehalten werden.

    Zur Dogge: Der verordnete "Hausarrest" dient dem Schutz der Öffentlichkeit.

    Dabei bin ich mir ziemlich sicher, dass die Behörden vor Ort auch die Möglichkeiten vor Ort berücksichtigen, und auch die Anordnung eines Elektrozaunes unter Beachtung der Gegebenheiten und der Tierschutzgesetze berücksichtigt haben.

    Vielleicht ist das Problem, dass hier Geschriebenes immer als "Wahrheit" interpretiert wird, dabei legt jeder nur seine Gedanken dar und das sind nun immer nur Vermutungen, außer derjenige ist vor Ort gewesen und hat alles (vom "Entkommen" des Hundes bis zur "Lösung des Problems") hautnah mit erlebt.

    und:


    Danke dir dragonwog. Ich finde, man darf sehr wohl kritisch sein in einem Diskussionsthread, nicht nur anderen DF-lern gegenüber persönlich,

    Das sehe ich auch so, und kann ich auch gut akzeptieren.

    Aber den unfreiwillig Beteiligten Vorurteile zu unterstellen, sie somit zu Tätern und den Hund (und dessen Halter) zu Opfern zu machen, hat genauso wenig mit Akzeptanz zu tun, wie die Diskreditierung der DF'ler mit anderer Meinung durch die Beurteilung, sie wären leicht- und obrigkeitsgläubig.