Ein Verbot würde eben alle Terrier betreffen, die noch zur Jagd zu gebrauchen sind, ebenso wie die raubwildscharfen großen Vorsteher, wenn man unterstellt, dass "solche Hunde" per se weg gehören.
Genau das war aber nicht mit "solche Hunde" gemeint.
"Dieser Typus Hund" bezog sich auf die Beschreibung von Flauschig - lest sie euch doch noch mal durch, sie attestiert damit Kampfhunden Kampfhundeeigenschaften, die auf Aggression beruhen, und verrührt das Ganze mit ursprünglichen Jagdeigenschaften, die schon mehrere hundert Jahre her sind...
Dieses Gefahrenpotential ist also Bestandteil dieses "Typus Hund", und er zeigt Kampfwillen, wenn man dieses zulässt.
Dieser Typus Hund wird jetzt gleichgestellt mit dem Beutefangverhalten eines Jagdgebrauchshundes, und daraus der Schluss gezogen, es handele sich ja um gleiches Verhalten weshalb dann ja auch Jagdgebrauchshunde verboten gehören.
Kampf ist eine andere Motivation als Jagd, auch wenn die gezeigten Verhaltenssequenzen sich sehr ähneln oder gar gleich zu sein scheinen.
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Ob bei dem Hund in dem Video der Angriff auf das Pferd auf (fehlgeleitetem) Beutefangverhalten oder Kampfeswillen beruht, kann aufgrund des Videos nicht festgestellt werden.
Fakt ist, dass bei diesem Vorfall ein Hund ein Verhalten gezeigt hat, wo der Auslöser die bloße Anwesenheit des Pferdes war.
Das macht den Hund gefährlich.
Die Ableitungen daraus, die als Fakt dargestellte "Typusbeschreibung" stellt aber einen Typ Hund dar, die ihn grundsätzlich gefährlich sein lässt in der für diese Hunde vorgesehene Umwelt - denn diese Umwelt ist kein Ort für irgendeinen "Gebrauch", für den diese Hunde angeblich gezüchtet werden (wo sie Veranlagungen für haben, die rassetypisch sind).
Wenn dem wirklich so wäre - was es nicht ist! - gehört dieser "Typus Hund" verboten.
Dass diese Hunde in Vollpfostenhänden immer mal wieder zu für die Umwelt gefährlichen Hunden werden ... passiert auch bei anderen Rassen (und deren Mixen).