Beiträge von Hundundmehr

    Die Ausgangslage war ja ein angeleinter Hund, der erst durch den (irritierenden) Einsatz der Polizei wieder in den Freilauf geriet.

    Öhm ... Nein?!

    Zitat aus dem Polizeibericht:

    Zitat


    Als die Einsatzkräfte eintrafen, ließ der Mann den Hund an der langen Leine in Richtung der Beamten laufen, wobei es erneut zu aggressiven Drohgebärden kam. Die Kräfte setzten Reizgas gegen Hund und Halter ein.

    Das nach Einsatz des Reizgases der Hund wieder frei lief, war ja wohl nicht durch die Polizisten verursacht, sondern von der bedrohlichen Aktion des Halters mit seinem Hund.

    Fenjali Mir tut der Hund leid, und sicher hätte es auch anders gelöst werden können, wenn z. B. jemand Kundiges mit entsprechendem Werkzeug vor Ort gewesen wäre.

    Mit einem anderen Besitzer wäre das wohl auch anders ausgegangen.

    Der Hund war ja zunächst ohne Halter unterwegs, und ist da schon unkontrolliert beängstigend aufgetreten.

    Die Polizei hat den Raum gegeben, den dann dazukommenden Halter zunächst versuchen zu lassen, seinen Hund wieder unter Kontrolle zu bekommen.

    Damit wäre der Fall erledigt gewesen.

    Dass im Nachfolgenden zunächst eine Abwehrwaffe (Pfefferspray) eingesetzt werden musste, bei der auch dabeistehende Polizisten verletzt wurden, liegt aber nicht im Verschulden der Polizei, denn diese haben auf eine Aktion des Mannes reagiert - er ließ den Hund an langer Leine auf die Polizisten "zu gehen". (In Anführungszeichen, weil ein bedrohliches Annähern nicht wirklich mit "gehen" zu beschreiben ist.)

    Der daraufhin nicht mehr durch die Leine kontrollierte Hund ging zunächst bedrohlich gegenüber Passanten vor (u.A. auch ein Kind), und dann wieder Richtung Polizisten.

    Worauf hätten die Polizisten denn jetzt noch warten können?

    Schxxxx Hundehalter ...

    In meinem Kopfkino stelle ich mir aufgrund des Polizeiberichtes einen ziemlichen Tumult vor, bei dem ein aggressiv auftretender Hund unkontrolliert zwischen Passanten und Polizei hin und her läuft, deutlich Aggressionen zeigend, und einen Halter, der unkooperativ, möglicherweise auch selber aggressiv, auftritt.

    Hätten die Polizisten warten sollen, bis sie endlich freie Schussbahn haben, NACHDEM der Hund sich irgendwo festgebissen hatte?

    Bei den/dem Polizisten, der/die geschossen hat, steht jetzt erst mal ein Verfahren an wegen des Einsatzes der Schusswaffe.

    Das ist kein angenehmes Verfahren für den Betroffenen, weil genau geprüft wird, ob der Einsatz der Schusswaffe wirklich notwendig war, und ob die zwingend notwendige Sorgfalt hinsichtlich Gefährdung anderer Menschen eingehalten wurde.

    hie und da mal "gesunde" Exemplare hat.

    Genau das ist mMn auch das Problem - Jeder hofft ja darauf, eines dieser "hie und da mal" gesunden Exemplare zu bekommen ... und nimmt billigend (oder blauäugig, oder auch blind gegenüber der Gesamtproblematik) in Kauf, dass dieser Glückstreffer nicht zutrifft, denn was bleibt ist: "Der ist aber süüüüüüß!" ... und bekommt genügend Zustimmung.

    Hauptsache "süß" eben ...

    Untersuchungen ab 18 Monaten, aber eben keine Wiederholungen im Erwachsenenalter.

    Sind diese Deformationen/Veranlagungen denn schon so früh grundsätzlich feststellbar?

    Gibt es Datenerhebungen über die Nachzuchten, inwieweit - eben auch im Erwachsenenalter - dort Qualzuchtsymptome auftraten?

    Ich habe gerade auch mal nachgesehen, wie viele Züchter für französische Bulldogen es im VDH gibt - ganz 27 Züchter.

    Nicht gerade eine vielfältige Auswahl an Zuchthunden...

    Qualzuchten | bmt e.V. (bmtev.de)

    Daraus:

    Zitat

    Nunmehr muss es nach dem Stand der Wissenschaft überwiegend wahrscheinlich sein, dass solche Schäden signifikant häufiger auftreten, als es zufällig zu erwarten wäre. Eine naheliegende, realistische Möglichkeit, dass es zu derartigen Schäden kommen kann, reiche dagegen für ein Verbot nicht aus.

    Dazu dieser Auszug aus dem Tierschutzgesetz §11b

    Zitat

    (1) Es ist verboten, Wirbeltiere zu züchten oder durch biotechnische Maßnahmen zu verändern, soweit im Falle der Züchtung züchterische Erkenntnisse oder im Falle der Veränderung Erkenntnisse, die Veränderungen durch biotechnische Maßnahmen betreffen, erwarten lassen, dass als Folge der Zucht oder Veränderung

    1. bei der Nachzucht, den biotechnisch veränderten Tieren selbst oder deren Nachkommen erblich bedingt Körperteile oder Organe für den artgemäßen Gebrauch fehlen oder untauglich oder umgestaltet sind und hierdurch Schmerzen, Leiden oder Schäden auftreten oder...

    2. ...

    Alleine eine einheitlich anwendbare Messlatte für Schmerzen, Leiden und/oder Schäden zu finden, ist schwer.

    Im zuoberst aufgeführten Link wird kritisiert, dass dieser Qualzuchtparagraph erstens zu wenig Anwendung findet, und zweitens die gemachten Anwendungen keine Verallgemeinerung erlauben.

    Als Beispiel ist hier das Zuchtverbot für einen Züchter haarloser Katzen angegeben, bei dem das Verbot nur diesen Züchter betraf, und andere Züchter haarloser Katzen eben nicht von betroffen sind.

    "Wissenschaftliche Wahrscheinlichkeit" zur Festlegung einer Rasse setzt eine entsprechende Datenerhebung voraus - und die gibt es nicht, leider.

    So lange es diese nicht gibt, hat jede/r von einem Qualzuchtverbot betroffene Vermehrer die Möglichkeit, das Bundesverfassungsgericht zu beschäftigen.

    Es ist - leider! - nicht so einfach.

    Warum ist die doch offensichtliche Qualzucht von extrem brachyzephalen Hunden überhaupt möglich?

    Weil die Tierschutzgesetze es nicht hergeben, aufgrund bestimmter Merkmale eine allgemeine Festlegung von Qualzuchtmerkmalen zu geben.

    Warum geben die Tierschutzgesetze das nicht her?

    Weil eine solche Definition Alles was zu Qualzuchtmerkmalen gehört, dann verbieten würde - und das würde eben nicht nur die Spezies Hund betreffen, sondern alle Tiere, auch die, die in Massenproduktion als reine Fleischlieferanten gezüchtet und gehalten werden.

    Das würde dann dazu führen, die viel teurere inländische Fleischproduktion nicht mehr konkurrenzfähig zu machen gegenüber billigen Importprodukten.

    Belegt man diese dann mit hohen Einfuhrkosten, gibt es einen Aufschrei in der Bevölkerung, und bestimmte Parteien bekommen aufgrund des Unmutes noch mehr Zulauf...

    Eine ganz simple Gedankenkette, basieren auf der Erkenntnis, das Menschen Menschen sind.

    Eine ähnlich simple Gedankenkette gibt es bei den VDH-Zuchten bestimmter Qualzucht-Hunderassen.

    Die führe ich hier jetzt nicht auf, sondern ende mit dem Fazit:

    Solange Menschen Kurzschnauzen haben wollen, weil sie diese süß finden, werden diese auch gekauft ... und entsprechend produziert werden.

    Nachtrag: "Menschen können keine Entscheidungen treffen, die nicht mit ihren Emotionen in Einklang sind." Gerhard Roth

    Aber ich finde, irgendwo muss man auch mal überlegen, was es denn bringt.

    Aus dieser Überlegung heraus hatten wir Vasco Ende letzten Jahres auch komplett ohne Narkose durchröntgen lassen.

    Ohne Narkose, weil ich ihm sowohl diese als auch das Überstrecken der Hinterhand für eine Aufnahme der Hüfte ersparen wollte, denn es war klar, dass die Hüfte altersbedingt beeinträchtigt war, und sich daran auch nichts mehr ändern lässt.

    Mir war aber das Gesamtbild wichtig, um für die Zukunft entscheiden zu können, wann die bisher immer nur kurzfristige und erfolgreiche Schmerzbehandlung mit Metacam einer dauerhaften Schmerzmedikation weichen muss.

    Der Verschleiß und die Arthrosen, die dabei festgestellt wurden, haben für mich als Prognose ergeben, dass es Zeit für eine Dauermedikation wird, wenn die Abstände mit den immer wieder auftretenden Lahmheiten in der Vorhand so kurz werden, dass eine Dauermedikation unumgänglich wird.

    Für mich/uns war das eine gute Entscheidung, eben weil auch klar war, dass der Organismus von Vasco über kurz oder lang auch Probleme bekommen würde wegen der Dauermedikation, über Allem aber die Vorgabe einer Schmerzfreiheit bestand, um möglichst lange Lebensqualität zu bewahren - auch wenn das heißt, dass die Lebenszeit damit kürzer werden kann.