Es ändert aber nichts an der Gesetzeslage, dass das Kind zwar grundsätzlich Eigentümer sein darf, die damit verbundenen Rechte aber bis zur Volljährigkeit nicht ausüben kann.
Das dürfen dann die Vertretungsberechtigten, in diesem Fall die Eltern.
Ein Geschenk kann im Übrigen auch zurück verlangt werden, z. B. wenn etwas anderes mit dem Geschenk gemacht wird als erwartet.
Fazit: Die Mutter hat hier "die Macht" - sie allein kann bestimmen, wie mit dem Hund umgegangen wird, und diesen letztendlich sogar in eine neues, geeigneteres Zuhause geben. Ein Erlös für diese Abgabe müsste dann nur mit Volljährigkeit der Tochter dieser ausgehändigt werden.
Dem Hund kann nur geholfen werden, wenn die Mutter ihre Rechte auch durchsetzt, um ihrer Pflicht dem Hund gegenüber nach zu kommen.
Ich beneide die Mutter gerade mal so gar nicht - mit einem pubertären Mädchen in der Phase der völligen Uneinsichtigkeit klar kommen zu müssen, ist verdammt harter Tobak.
Ich wünsche der Mutter ganz starke Nerven, und die Fähigkeit, mit Gleichmut die Reaktionen ihrer Tochter behandeln zu können.
Hausarrest und Social-Media-Verbot halte ich übrigens nicht für geeignete Maßnahmen.
Das sind Strafen - und fehlgeleitetes Handeln erfordert Konsequenzen, die eben dieses Handeln verhindern und mit diesem in Zusammenhang stehen.