Hier z.B. wird beschrieben wie in BW solche Vorfaelle zu beurteilen sind https://im.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/reda…H_Anlage_6a.pdf
Von 'der große Hund der sich w
Daraus dieser Satz, zu "Beurteilung von Beißvorfällen"
ZitatErfolgte die Verletzung des geschädigten Hundes aufgrund solch eines kurzen Kampfes nach einem Sozialkontakt mit Austausch von Drohsignalen, dann kann davon ausgegangen werden, dass es sich um eine „gleichartige Reaktion bei anderen Hunden“ handelt, also um ein Verhalten, dass im Regelfall nicht als gesteigert aggressiv einzustufen ist und somit nicht der Definition der Bissigkeit entspricht, sofern nicht im Einzelfall besondere Verhältnisse vorliegen
Das finde ich extrem bemerkenswert kompetent, weil hier sowohl artspezifische Verhaltensaspekte berücksichtigt werden, als auch eine Definition von "Bissigkeit" vorzuliegen scheint, die sich deutlich von den - in meiner "Blase" - vorherrschenden Vorstellungen von "Der Hund ist bissig" unterscheidet.
Fazit: Nicht jeder Hund der gebissen hat, ist auch als bissig einzustufen.
Dass in diesem Text betont wird, es müsse bei jedem Vorfall zunächst überhaupt erst mal festgestellt werden, ob tatsächlich ein Biss vorliegt (womit der bewusste Einsatz der Zähne zum Beschädigen gemeint ist) und dann in jedem Einzelfall unter Berücksichtigung der gesamten Umstände untersucht werden muss, ob hier tatsächlich eine Bissigkeit vorliegt, die eine Einstufung als "gefährlich" erlaubt, gefällt mir auch ausgesprochen gut.
In der Realität sind solche Einzelfallbetrachtungen natürlich sehr schwierig, gerade ohne Zeugen oder mit voreingenommenen Zeugen.
Unterm Strich gefällt mir diese Vorgabe in BW zur Einstufung eines Hundes als "gefährlich" ausgesprochen gut.