Beiträge von Hundundmehr

    Ah - das hier ist also Spekulation:

    Nach bisheriger Aussage der Halterin hatten die beiden Hündinnen einen Maulkorb auf.

    Das muss doch einen Grund gehabt haben?

    und das hier nicht?

    Zum 'wieso Korb' gabs doch frueher schon Antworten. Es koemnte z.B. sein, dass eine der Huedinnen die Mutter des Wurfs war und die ggf. dann nicht sooo gut auf eine andere Huendin zu sprechen war.

    Verstehe ich nicht.

    Du spekulierst doch wieder, bzw. willst eine ganz bestimmte Antwort erhalten, die hier sowieso niemand geben kann, weil es auch niemand wirklich sicher weiß. Und trotzdem kannst Du auf den komplett falschen Holzpfad sein ;)

    Möglich.

    Was wäre denn die Alternative?

    Also wenn keine Fehler, keine Fahrlässigkeit, und erst recht keine grobe Fahrlässigkeit seitens der Halterinnen zugrunde liegt?

    Nö, das nicht.

    Aber so manch einer ist auf der "ach, der arme, arme Hund" Welle und will deshalb seinem Hund lieber keinen Maulkorb anlegen, weil das doch "eine Strafe" ist, und der Hund hat ja (noch) nichts getan.

    Ja, sehe ich auch so (und es ärgert mich immer wieder, wenn ich so etwas lese).

    Nur ist das tatsächlich nicht Gegenstand dieser Diskussion.

    Ich sehe das so: Wenn ich eine bestimmte Gefährlichkeit bei meinem Hund vermute, und nutze dann den Maukorb um zu verhindern dass diese Gefährlichkeit sich realisieren kann, dann handele ich verantwortungsbewusst.

    Nach bisheriger Aussage der Halterin hatten die beiden Hündinnen einen Maulkorb auf.

    Das muss doch einen Grund gehabt haben?

    Mit welcher Begründung ist dann die Halterin davon ausgegangen, nicht nur diese beiden Hündinnen gemeinsam sicher führen zu können, sondern eben auch den ohne Maulkorb abgesicherten Hund mitzunehmen, ohne eine Gruppendynamik befürchten zu müssen?

    Denn körperlich halten können hätte niemand alleine diese Hunde.

    Für eine Anklage muss es eine ausreichende Begründung geben. In der Gerichtsverhandlung wird dann (versucht) festzustellen, inwieweit diese Anklage stichhaltig ist, ob die für die Anklage aufgeführten Begründungen also tatsächlich der Wahrheit entsprechen.

    Es muss aber stichhaltige Anhaltspunkte geben, dass die zunächst "fahrlässige Tötung" auf eine "grob fahrlässige Tötung" erweitert wurde.

    Was ich selber im Pferdebereich erlebt habe: Einige schwere Unfälle im Umgang mit dem Pferd/mit Pferden bei wirklich pferdeerfahrenen Menschen, weil sie trotz - oder eben auch gerade wegen - ihres jahrelangen unfallfreien Umgangs mit Pferden einfachste Sicherheitsvorschriften aus Nachlässigkeit außer acht gelassen haben.

    Ich frage mich ja, ob Menschen, die beispielsweise mit 3 Golden Retrievern spazieren gehen hier auch für grundsätzlich verantwortungslos gehalten werden.

    Wie viele Todesfälle gab es denn schon mit Golden Retrievern?

    Aus eigener Erfahrung im Reallife kann ich dir sagen: Mich hat niemand für verantwortungslos gehalten, der mir begegnet ist, wenn ich mit allen drei Hunden unterwegs war ... eher das Gegenteil.

    Das muss das Gericht klären, aber so offensichtlich sehe ich da jetzt erstmal keine Anhaltspunkte

    Das Gericht sieht zumindest Anhaltspunkte, denn ansonsten könnte und würde es nicht Anklage wegen "grob fahrlässiger Tötung" erheben.

    Ich denke, den Gerichten liegen genauere Informationen, auch seitens der Gerichtsmedizin vor.

    Ob diese ausreichen, dazu ist die Gerichtsverhandlung da.

    .................

    Im Fall der Tötung des Jungen Volkan sind ja auch einige der Details erst etliche Jahre später an die Öffentlichkeit gelangt, wie z. B. dass Teile des Gesichts des Jungen im Magen der Hunde gefunden wurden.

    Irgendwoher muss aber die andere Halterin der Hunde gewusst haben, dass es der Hund Elmo war, denn immerhin hat sie ihr Einverständnis für die Einschläferung am gleichen Tag gegeben.

    Das ist auch eine der offenen Fragen - denn irgendwie muss ja die Erstannahme zustande gekommen sein, aufgrund derer Elmo als der alleinige gefährliche Hund festgestellt wurde, der eben auch alleine für den Tod der Joggerin verantwortlich gemacht wurde.

    Die Frage nach dem Warum dieser ersten Fehlinformation muss das Gericht klären.

    Aus meiner Sicht gibt es da so viele Fragen, die offen sind, und die im Rahmen der Gerichtsverhandlung zu klären sind.

    Wenn die Halterin sich so sicher war, 3 Hunde sicher und gefahrlos für die Umwelt führen zu können - warum wurden dann 2 Hunde mit Maulkorb versehen?

    Von Beginn an wurde ausgerechnet der Hund, der nicht mit Maulkorb gesichert war, von den Halterinnen als der einzig am tödlichen Vorgang beteiligte Hund angegeben.

    Warum?

    Die Staatsanwaltschaft geht von Hundebissen aller drei Hunde aus; Dass einer der Hunde den Maulkorb abgestreift hat, ist sicher - aber: Was ist mit dem dritten Hund und dessen Maulkorb, wo die Staatsanwaltschaft derzeit davon ausgeht, dass auch von diesem Beißspuren am Opfer, der Joggerin, gefunden wurden?

    Es gibt einfach keine Zeugen bei diesem schrecklichen Unglück.

    Woher kommt eigentlich die Annahme, die Halterin wäre doch sicher schon früher mit den drei Hunden gemeinsam unterwegs gewesen?

    Möglicherweise war sie das bisher noch nicht :ka:

    Was mir nach wie vor aufstößt ist der Fakt, dass erst nach Rücksprache mit einem Anwalt die Anwesenheit von 3 Hunden zugegeben wurde, eben auch, weil der dazugehörige Kontext - der zuvor als einzig tatverdächtige Hund wurde ja mit Zustimmung der Halter noch am gleichen Tag eingeschläfert - hier gehörige Fragen hinsichtlich der Motivation aufzeigt.

    Als wirklich einschränkend empfinde ich es aber nicht, einfach eine dünne, leichte Schleppleine dran zu machen außerhalb ausgewiesener Freilaufflächen. Wenn dann dafür weniger Tut-Nixe rumlaufen, wäre es mir das wert.

    Ich werfe mal das hier rein:

    Ich empfinde eine Schleppleine als sehr starke Einschränkung, weil damit sowohl Interaktionen mit anderen Hunden mehr Gefahrenpotential beinhaltet, aber auch die Einschränkungen für die Umwelt sehr groß sind.

    Es wäre für mich sehr ärgerlich, weil ich mir sehr viel Arbeit bei meinen Hunden mache, um einen funktionierenden, umweltkompatiblen Freilauf zu erreichen, wenn mir dieser dann wegen einigen Tut-Nix-Deppen auf zwei Beinen nicht mehr oder nur noch sehr stark eingeschränkt möglich wäre.

    Zumal in Gebieten mit Leinenpflicht eigentlich immer die kurze Leine gemeint ist.