Also, hab nochmal Rücksprache mit meinem Mann gehalten (eigene Agentur). Er sagt, es muss kein Chip hinterlegt werden. Wenn der Hund nicht gechipt ist, dann ist das so.
In Bundesländern, wo Versicherungspflicht herrscht, ist der Chip ggf wieder relevant. Allerdings gibt es auch Versicherungen, die pauschal zb 3 Hunde versichern, zb in einer Betriebshaftpflichtversicherung oder wenn ein anderes Modell vertrieben wird.
Wenn sich eine Versicherung herauswinden will, dann eher nicht durch die nicht erfolgte Chipablesung direkt nach dem Schaden. Sondern dann gucken die, ob der Schadenhergang nachvollziehbar ist und schlüssig und das abgesichert war. Natürlich kann, wenn du heimkommst und die Tür ist angefressen, auch Nachbars Lumpi sich durch den Schornstein abgeseilt und eure Tür angenagt haben und wieder davongeklettert sein, aber dann ist schon naheliegender, dass es dein eigener Hund war.
Sind dann noch Mietsachschäden mit eingeschlossen, gibt's ne neue Tür ![]()
Und, wie gesagt, es gibt welche, die immer erstmal ablehnen und du nur Ärger hast. Da lohnt sich, zu vergleichen und sich umzuhören.