Mit anwaltlich beraten meine ich nicht, dass gleich ein Brief rausgeht, sondern dass sich Klarheit darüber verschafft wird was die Eigentümergemeinschaft beschließen kann.
Meiner Meinung nach befindet sich die TS in einer sehr unangenehmen Situation.
Die Nutzung/Nichtnutzung des Gartens ist da noch das kleinere Übel.Im Extremfall kann die Eigentümergemeinschaft auch beschließen ein generelles Hundeverbot auszusprechen und das wäre mehr als fatal.
Beraten lassen ist immer gut von Fachleuten, die sich mit der Materie gut auskennen.LG, Friederike
Ohne Gewähr, aber nach meiner Erinnerung kann ein generelles Hundeverbot nur einstimmig beschlossen werden. Sofern die TE also selbst Eigentümerin ist, dürfte eine solche Gefahr nicht drohen.