Ja, so hatte ich das auch verstanden, dass weder Teilungserkärung noch Gemeinschafts- oder Hausordnung ein Hundeverbot im Gemeinschaftsgarten aussprechen. Wenn dann nicht festgelegt ist, dass die Hausverwaltung solche Regelungen ohne Beschluss der Eigentümerversammlung erlassen darf, dann liegt hier m.E. eine klare Kompetenzüberschreitung vor.
Ich würde daher alle o.g. Papiere nochmals genau studieren und wenn sich daraus kein Hundeverbot und keine Regelungsbefugnis der Hausverwaltung ableiten lässt, dort höflich um die Rechtsgrundlage bitten.