Beiträge von Eni46

    Ja, so hatte ich das auch verstanden, dass weder Teilungserkärung noch Gemeinschafts- oder Hausordnung ein Hundeverbot im Gemeinschaftsgarten aussprechen. Wenn dann nicht festgelegt ist, dass die Hausverwaltung solche Regelungen ohne Beschluss der Eigentümerversammlung erlassen darf, dann liegt hier m.E. eine klare Kompetenzüberschreitung vor.

    Ich würde daher alle o.g. Papiere nochmals genau studieren und wenn sich daraus kein Hundeverbot und keine Regelungsbefugnis der Hausverwaltung ableiten lässt, dort höflich um die Rechtsgrundlage bitten.

    Hm, mir ist trotzdem nicht klar, auf welcher Grundlage die Hausverwaltung ein Verbot ausspricht, das m.E. erst von der Eigentümerversammlung beschlossen werden könnte.

    Bei uns damals hat sich die sehr professionelle Hausverwaltung strikt an die vorliegenden Beschlüsse bzw. natürlich an die gesetzlichen oder versicherungsrechtlichen Vorgaben gehalten. Nur auf Wunsch einzelner Eigentümer oder gar Mieter gingen keine Verweise oder Vorgaben raus, die rechtlich nicht haltbar gewesen wären.

    Super, vielen Dank! :bussi:

    Hab die Krithadingsbums heute tatsächlich in Dänemark bei Aldi entdeckt und gleich gekauft.
    Bin seeehr gespannt!

    Ja klar. Aber es müsste erst gar nicht soweit kommen, dass man Pfeile verschiesst. Wenn man einfach kündigen kann, dann würde ich mir die Energie sparen.

    Gerade beim Mieterschutzbund nachgelesen:
    Einem vertragstreuen Mieter kann man nur wegen Eigenbedarf oder Hinderung wirtschaftlicher Verwertung (Verkauf) kündigen.

    Kann sie auch ordnungsgemäss, ganz fristgerecht gekündigt werden? (So im Auge, dass der Hausfrieden gestört wird). Braucht man dazu einen Grund oder kann man - abseits aller Härtefälle - einfach kündigen, in Deutschland?

    Das weiß ich nicht, aber wenn man als Vermieter nerven möchte, hat man natürlich auch einige Pfeile im Köcher.