Wenn also ein Mieter einzieht, der ohne deine Zustimmung seinen ruhigen kleinen Hund in gepflegtem Zustand hält, kannst du dich auf den Kopf stellen oder ihn verklagen (und wahrscheinlich selbst die Gerichtskosten tragen), verbieten kannst du es ihm nicht und ihm auch nicht deshalb kündigen.
Das stimmt so nicht.
Jeder Vermieter hat das Recht per Mietvertrag die Hundehaltung erlaubnispflichtig zu machen. Und er kann diese Erlaubnis auch verweigern.
Auch deshalb wäre es ziemlich blöd, wenn ein Mieter den Hund bis zur letzten Minute verschweigt. Denn bei Vertragsunterzeichnung erst anzufangen etwas so wichtiges (für mich jedenfalls wichtiges) zu klären ist äußerst ungünstig.
Unabhängig davon, dass es dem Vermieter gegenüber nicht fair ist. Ich jedenfalls finde es ziemlich beängstigend wie viel Misstrauen in den letzten Jahren zwischen Mietern und Vermietern gewachsen ist und ich würde alles vermeiden, was diesem Misstrauen weiter Nahrung gibt.