Beiträge von Selkie

    Ich suche eine einfache Möglichkeit eine Flexileine an einem Ring von der Leckerlietasche zu befestigen. Hat da jemand ne Idee? Sollte auch halten wenn der Hund mal kurz zieht (nicht volle wucht reinspringen aber halt mal zug drauf). Dachte da eventuell an einen stabilen Karabiner oder sowas wo ich die Leine mit dem Griff dann einfach einhängen kann. Hab aber keine Ahnung was für ne Größe und welcher.


    Oder gibts hier jemand der das anders gelöst hat?

    Ich befestige die Flexi mit diesem Karabiner am Bauchgurt. Da passt der Flexigriff gut rein (Flexi bis 25kg). Wenn der Ring an der Leckerlitasche nicht sehr winzig ist, sollte das passen.


    Was darf den nicht weiter gebaut werden? Die Hütten?

    Davon würde ich erstmal ausgehen.

    Sie werden ja sicher nicht irgendwelche unbeantragte (und damit ungenehmigte) Baumaßnahmen vornehmen. (So viel Verstand traue ich der HHF denn doch zu, sich nicht durch Schwarzbauten noch zusätzliche schlechte Presse zu holen.)

    Laut dem was ich in dem Artikel bzw. in der für mich sichtbaren Zusammenfassung lese, hat sie im Februar die Hütten gebaut und im März den zugehörigen Antrag gestellt. Also hat sie bereits unbeantragte und naturgemäß ungenehmigte Baumaßnahmen vorgenommen.

    140€ für ne Impfung kann nan doch fast nicht mehr schönreden.

    Freunde meiner Eltern waren letztes Jahr völlig überrumpelt von 180€ Impfkosten für ihren Hund. (Dass es sich um einen 3kg-Yorki handelt ist zwar objektiv egal aber gefühlt macht es das für die Leute noch mal heftiger.)


    Gibt es dafür eine rechtliche Grundlage, dass zur Identitätsfeststellung zwingend das Auslesen des Chips gehört, wenn der TA den Hund mit Chip-Nr. (nach auslesen oder setzen) in der Kartei hat und ihm der Hund persönlich bekannt ist?

    Meines Wissens ist es so, dass der TA mit seiner Unterschrift bestätigt, dass er die im Heimtierpass dokumentierte Impfung genau dem Tier gibt, das zum Zeitpunkt der Impfung mit der im Ausweis dokumentierten Nummer gekennzeichnet ist. Selbst wenn der TA ganz sicher ist, dass es sich tatsächlich um den Hund handelt, dem irgendwann mal dieser Chip eingesetzt wurde, kann der TA nicht garantieren, dass diese Kennzeichnung zum Zeitpunkt der Tollwutimpfung wirklich vorhanden ist. Wenn der TA den Chip nicht ausliest, bestätigt er etwas, was er gar nicht wissen kann.


    Das ist egal, so lange erstens der Chip lesbar bleibt und zweitens der Hund nicht ins Ausland reist. Aber falls diese beiden Dinge zusammen kommen, dann könnte es passieren, dass der TA gefragt wird, wie er denn auf die Idee kam, einen amtlichen Eintrag zu machen ohne zu überprüfen, ob die Voraussetzungen dafür gegeben sind.


    Worte wie "nicht legal" oder "unlauter" würde ich dafür nicht verwenden. Nicht korrektes Verhalten ist nur das: nicht korrekt. Wenn Pech auf Unglück trifft, kann das blöde Folgen haben.


    Das gesagt möchte ich zufügen, dass ich keine Ahnung habe, ob Dinas Chip tatsächlich die Nummer hat, die in ihrem Impfausweis steht. Seit Dina bei mir wohnt, hat niemand den Chip ausgelesen, die Nummer wurde nur aus den vorhandenen Dokumenten abgeschrieben. Dina hat aber auch keinen Heimtierpass, deshalb ist es dafür nicht nötig. Die Registrierung beim OAmt (ist hier Pflicht) könnte allerdings fehlerhaft sein, ohne dass ich das wüsste.