Mehr als ein Viertel der Eigentümer!
Also das über 25% ist nicht zu vernachlässigen für das Einberufen einer außerordentlichen Eigentümerversammlung, ebenso die Gründe!
Ja, mehr als 1/4 sind notwendig dafür und nicht der Eigentumsanteile, sondern Eigentümer.
was würde hier für ein Grund angegeben
1.) Beschlussfassung zur Änderung der bestehenden Hausordnung bzw. Aufstellen einer Hausordnung.
2.) Maßnahmenkatalog zur Durchsetzung der Hausordnung
Reicht. Genau so schon gemacht auf Wunsch von 50% der Eigentümer. Gebracht hat es nichts außer mehr Stress weil das halt für alle Seiten gilt, die Beweispflicht elementar ist und im Zweifelsfall die Gemeinschaft für irgendwelche Maßnahmen zahlt
Hatten dann 5 Monate später eine weitere aEV wo der ganze Quatsch wieder abgeschafft wurde