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Ich kann mir tatsächlich nicht vorstellen, dass die Stadt damit durchkommt, wenn das "Einziehen" denn tatsächlich ernst gemeint war. Blöd wird es natürlich, wenn die Zuverlässigkeit des Halters ernstlich infrage gestellt werden kann und er dann keine Erlaubnis für die Haltung eines gefährlichen Hundes erhält. Dass der Hund ein anderes Tier getötet bzw. tödlich verletzt hat, ist in diesem Fall ja nicht bestreitbar, denke ich, da der Vorgang auf Video festgehalten wurde. Ein guter spezialisierter Anwalt wäre da zu empfehlen und zwar bevor man sich stellt.
Die Blüten dieser Hundegesetzgebung sind für mich schon seit längerem mehr als irritierend.
Beiträge von *Sascha*
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Im Nerv-Thread wurde gerade von einem Vorfall bei Aachen berichtet, wo ein Hund sich selbstständig gemacht hat und ein Reh in einen Garten gejagt und dort gerissen hat. Der Vorfall wurde von der Überwachungskamera aufgezeichnet. Nun soll der Hund (wenn er gefunden wird) nach Aussage eines Mitarbeiters der Stadt als gefährlich eingestuft und direkt eingezogen werden. Okay, der Hundehalter ist weggelaufen, das ist absolut nicht okay, aber grundsätzlich, wer kann denn seine Hand dafür ins Feuer legen, dass ihm das mit einem Hund niemals passieren könnte. Wir reden hier ja noch nicht unbedingt von einem unbelehrbaren Wiederholungstäter, zumindest ist darüber bisher nichts bekannt. Einstufung ist da das eine, aber den Hund direkt einziehen?
Herzogenrath: Freilaufender Hund reißt Reh in Garten - Lokalzeit aus Aachen - Sendungen A-Z - Video - Mediathek - WDR -
Selbst die Pressestelle vom Niedersächsischem Umweltministerium gibt zu, dass der Zaun vorher intakt war. Es wird nichtmal angezweifelt, dass das Umreissen des Zauns im Zuge der Wolfspräsenz stattgefunden hat.
Jetzt also bitte nicht alle möglichen anderen Risse bei nicht vorhandenem Grundschutz mit in diesen Topf hier schmeissen.
Nee, mir ging es nur darum, dass ein gewisses Misstrauen bzgl. eines vorhandenen gut gestellten Zauns (leider) häufig berechtigt ist. Für mich ist das ein Grundproblem, das dann leider alle Tierhalter ausbaden müssen. Wenn in 9/10 Fällen die Zäune sch... oder quasi gar nicht vorhanden sind, dann fehlt manchmal wohl auch einfach Vertrauen.
ZitatIch bin so ziemlich der wolfsfreundlichste Tierhalter den ich kenne, aber selbst ich habe allmählich die Nase voll von diesem Gehampel.
Das ist ja leider das Grundübel an solchen Richtlinien, die bei festgefahrenen Fronten eben keinerlei Abweichungen oder praktische Auslegungen zulassen. Wenn die Richtlinie besagt, dass der Wolf 2x Grundschutz überwunden haben muss, dann ist das Belagern von Herden nicht erfasst und damit keine Ausnahmegenehmigung für einen Abschuss. Das heißt, man müsste die in Niedersachsen wirklich heiß umkämpfte Regelung für Abschüsse wieder aufmachen. Schwierig.
Ob es tatsächlich keine Hilfsangebote von Seiten des Ministeriums gab, das mag ich nicht beurteilen. Aus S-H weiß ich, dass Hilfsangebote auch abgelehnt wurden, weil es die "falsche" Hilfe war und man etwas anderes erwartete. Ich möchte definitiv nicht im niedersächsischen Umweltministerium sitzen. -
Natürlich ist der Zustand da vor Ort aktuell nicht haltbar. Ebenso wie es absolut unverständlich ist, wenn man an Weidetieren "herumlungernde" Wölfe mit Klatschen, Fähnchen schwenken und Gebrüll zu verscheuchen versuchen muss. Wenn die Herden geschützt sind und die Wölfe trotzdem zurückkehren, dann braucht es einen Jäger der ansitzt und schießt und keine merkwürdigen Liveschaltungen ins Ministerium mit irgendwelchen Menschen, die sich nicht trauen, Entscheidungen zu treffen.
Trotzdem bleibe ich dabei, wenn der Zaun auf dem Boden liegt, dann lässt sich eben nicht mehr beurteilen, ob er vorher korrekt stand, es an einer Stelle eine Eintrittspforte für Wölfe gab oder der Zaun sogar aus anderen Gründen niedergetrampelt wurde.
Klar wünsche ich mir auch, dass alle Zäune immer korrekt gestellt und gepflegt werden. Und Tierhaltern, denen sowas passiert, obwohl sie gute Zäune stellen, mit denen fühle ich auch absolut mit! Aber man darf eben auch nicht die Augen vor der Realität verschließen und die lautet noch immer, die meisten Tiere werden hinter unzureichenden Zäunen (häufig in jeglicher Hinsicht) gehalten und die meisten Übergriffe finden noch immer auf ungeschützte Herden statt. -
Wenn ich das richtig gelesen habe, geht es aber da um die Abschussgenehmigung und nicht um die Entschädigungsleistungen. Ich denke bei "beeinträchtigtem Grundschutz" kann halt im Nachhinein in der Regel niemand mehr sagen, wie es zur Beeinträchtigung kam und ob die Wölfe vorher oder nachher kamen. Für eine Abschussgenehmigung ist das dann zu dünn, das trotzdem natürlich entschädigt wird, ist richtig.
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Beim Vorgänger.. der wäre wahrscheinlich ausgerastet und hätte einiges getan um mich vermeintlich zu beschützen. Aber was tut man da? Vorsorglich immer MK weil einem beim normalen Gassigang ja was passieren könnte? Echt schwierig.
Zumindest sollte man sich solche Situationen mal durch den Kopf gehen lassen, wenn man einen Hund hat, der auf Fremde reagieren könnte. Ich weiß nicht genau, wo ich es gelesen habe. War es vllt sogar hier im Forum? Da wurde z.B. auch darauf hingewiesen, dass viele ihren gefährlichen Hund zwar auf dem Spaziergang mit Maulkorb sichern, aber im Auto nicht und dies eben auch wieder zu Problemen im Falle eines Verkehrsunfalls und der Sicherung der beteiligten Insassen führen kann. Wie gesagt, man sollte sich das mal durch den Kopf gehen lassen, aber sicher ist auch, dass man jede Eventualität eben auch nicht voraussehen und vorher absichern kann bzw. es eben auch einfach Lebensrisiken gibt.
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Ich denke eher, dass das Kind nicht so schwer verletzt gewesen ist, sonst hätte die Themenstarterin nach mehreren Wochen definitiv schon von Ordnungsamt und Polizei gehört und auch ein evtl. eingeschalteter Anwalt hätte schon Ansprüche angemeldet.
Trotzdem finde ich es teilweise erschreckend wie der Vorfall hier von einigen Usern verharmlost wird (Nicht von der Themenstarterin!). Der Hund hat sich losgerissen und hat ein Kind angefallen und der Themenstarterin ist auch durchaus bewusst, dass ihr Hund gefährlich ist, nicht nur gegenüber kleinen Hunden, Katzen oder anderen Beutetieren, sondern gegenüber Kindern unter 12 Jahren. Dieser Hund muss in erster Linie erstmal ausreichend und absolut zuverlässig gesichert werden. Und nein, das ist kein Vorwurf an die Themenstarterin, die soweit ich das sehe, alle Maßnahmen getroffen hat und sich ihrer Verantwortung (auch die gegenüber ihrer Mitmenschen) stellt.
Ich bin ehrlich, ich hätte diesen Vorfall angezeigt, weil genau dies eben ein Bsp. für einen Hund ist, der gefährlich ist und entsprechend sicher geführt werden muss, damit hier niemals ein Kind ernsthaft zu Schaden kommt.
Mein Rat an die Themenstarterin ist ebenfalls, den/die Trainerin zu wechseln und einen/eine Trainerin aufzusuchen, die sich mit ernsthaftem Aggressions- bzw. eher Gefahrenpotential, sowie fehlgeleitetem Beutefangverhalten bei Hunden auskennt.
Und BITTE nimm deinen Hund weiterhin so ernst, wie du es bisher scheinbar tust!
EDIT
Achso bzgl. der Meldepflicht von Hundebissen. Deutschlandweit gibt es keine Meldepflicht, aber ich meine in einzelnen Bundesländern, ich glaube Brandenburg z.B. meine ich -
Is natürlich nix passiert, war 10 Tage nach der Kastra, die Dinger überleben nicht so lange.
Glück gehabt. Mit Pech überleben die auch mal 6-8 Wochen.
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Wenn ich die Beiträge zuvor aber richtig verstanden habe, ist das etwas veraltet und die Erlaubnis zur "Haltung und Nutzung" bezieht sich nicht (mehr) auf Hunde?
Natürlich bezieht sie sich auch auf Hunde, aber sie ist eben nicht so zu verstehen, dass man zur weiteren Nutzung und Haltung eh kastrieren darf, sondern nur so, dass man nur dann kastrieren darf, wenn eine Haltung oder vorgesehene Nutzung nur so möglich ist. Und das trifft auf den normalen Familien- oder Begleithund eigentlich nie zu und auch auf Arbeitshunde wohl nur sehr eingeschränkt.
ZitatWoher nimmst du das? Ich kenne mich mit dem deutschen Recht so gar nicht aus, aber ich lese den entsprechenden Paragraphen nicht so, dass erst alle weniger einschränkenden Möglichkeiten ausgeschöpft werden müssen.
Das ist schon so, dass immer auch geschaut werden muss, ob es andere weniger einschränkende Möglichkeiten gäbe, das ergibt sich aus §1 Kein Schaden ohne vernünftigen Grund. Im Endeffekt müsste das dann ein Gericht abwägen, aber wenn die Haltung der gegengeschlechtlichen Hunde in einem gemeinsamen Haushalt stattfindet und eine Trennung dieser Hunde normalerweise nicht vorgesehen ist, dann kann man davon ausgehen, dass das Argument der unkontrollierten Fortpflanzung hier greift. Ebenso wie es z.B. in der Katzenhaltung greift. Anders sieht es aber aus, wenn jemand z.B. einen Einzelhund kastrieren möchte, damit er sich nicht unkontrolliert fortpflanzen kann. Hier greift das Argument nicht, weil die unkontrollierte Fortpflanzung durch eine Leine beim Spaziergang verhindert werden kann (Dies gilt dann als die geringere Einschränkung).
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BieBoss
Wie gesagt, ich persönlich bin Kastrationsgegner, aber ich verlange von niemandem, dass seine Gedanken 2x jährlich nur um das Thema Fortpflanzungsverhinderung seiner Hunde kreisen und das Tierschutzgesetz auch nicht.
Da gibt es nämlich etwas, das kommt dazwischen und das nennt sich Leben. Du sagst es selbst, da gibt es Kinder, da gibt es evtl. andere Mitbewohner, Gegebenheiten, die so nicht geplant waren, dumme Zufälle oder Unachtsamkeiten.
ICH würde mir keine Hunde anschaffen mit der Maßgabe, dass ich einen kastrieren würde, aber ich bin Realist genug zu wissen, dass ich diesen Anspruch nicht an jeden Hundehalter stellen kann und das ist auch okay so.
Persönlich habe ich auch einen Hengst auf der Koppel, der irgendwie seine Kastration verpasst hat, weil sie nie nötig würde. Und siehe, auch der Hengst lebt wunderbar mit seinen Jungs zusammen und Stuten in direkter Nachbarschaft. Stelle ich nun den Anspruch, dass niemand mehr seinen Junghengst kastrieren darf? Nein, weil ich weiß, dass es bei mir klappt, das hat ganz ganz viel mit meinem Engagement und meinen Möglichkeiten zu tun. Es wäre aber unfair, wenn ich das von jedem durchschnittlichen Tierhalter erwarten würde.