Beiträge von *Sascha*

    Die Gefährlichkeit hier ist ja auch nicht, dass der Hund mit hoher Wahrscheinlichkeit Tollwut hatte, sondern dass der Mensch eigentlich sicher stirbt, wenn doch. Da Nordmazedonien Tollwutgebiet ist, kann man sich ja schlecht auf einen evtl. vorhandenen Impfschutz verlassen.

    Ich meine, es gab oder gibt auch in Deutschland noch die Impfempfehlung für ganz bestimmte Berufsgruppen, aber ansonsten ist die Gefahr hier wohl eher so richtig verschwindend gering. Hat hier jemand Erfahrungen, ob nach einem Hunde- oder Katzenbiss überhaupt noch der Impfstatus des beißenden Tieres nachgefragt wird?

    Solltet ihr übrigens mal von einer Fledermaus gebissen oder gekratzt werden, dann sofort ab zur Tollwutprophylaxe. Die Fledermaustollwut kommt in Deutschland nämlich durchaus noch vor.

    Ich hatte das tatsächlich auch so im Kopf, dass man bei Menschen eigentlich nicht vorbeugend Tollwut impft, sondern dann nur nachträglich, wenn ein Biss stattgefunden hat. Ich hätte halt erwartet, dass jemand, der durch solche Gegenden wandert, erstens überhaupt weiß, was Herdenschutzhunde sind und wofür sie da sind und zweitens, dass man sich von diesen Hunden und ihren Herden fern hält, also keinesfalls durch die Herde geht oder sogar auf die Hunde zu.

    Was ich in dieser Situation gemacht hätte? Gewartet bis die Schafe den Weg überquert haben, wenn ich nicht außen im weiten Abstand um die Herde herum wandern kann oder eben vorher Kontakt mit dem Hirten aufnehmen, wenn möglich. Und wenn die Hunde einen bereits stellen, natürlich das tun, was die wollen: Sofort stehenbleiben und langsam rückwärts weichen.

    Ein A-Loch ist für mich allgemein jemand, der sich anderen Menschen ggü scheiße verhält, + eben in dem Fall Rücksichtslosigkeit und schlicht nicht fähig Verantwortung zu tragen

    Wir meinen ja im Grunde das selbe, für mich übersteigt das einfach Rücksichtslosigkeit, das ist halt echt schon ein Level wo ich mich frage wie minderbemittelt man sein muss. Da fragt man sich ja ehrlich ob so jemand überhaupt Verantwortung tragen darf, oder bei der nächsten Gelegenheit auch über nen Radfahrer fährt weil man sich im Auto im Recht sieht, weißte wie ich meine? Das ist ja wirklich nicht mehr normal.

    Deswegen wurde der Mann doch laut Presseartikel auch nicht wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt, sondern wegen gefährlicher Körperverletzung und das ist eine Vorsatztat. Heißt, die Richterin ist von einem Eventualvorsatz ausgegangen, einfach ausgedrückt: Dem Hundeführer sei es sch...egal gewesen, ob der Hund jemanden verletzen würde.

    Mit "irgendwo anfangen" ist doch eher sowas gemeint wie: Keine Zucht mit Tieren, die genetisch bedingt keinen Schwanz haben. Dass es nicht darum gehen soll, einzelnen Personen ein Zuchtverbot aufzuerlegen kann hoffentlich keiner gemeint haben.

    Mit "irgendwo anfangen" meinte ich tatsächlich Rassen.

    Genetisch bedingt "keinen Schwanz/Rute" betrifft z. B. auch die Rasse Entlebucher.

    Aus meiner Sicht ließe sich z. B. ein Verbot der Zucht mit Hunden deren Schnauze nicht die Mindestlänge von 1/3 der Gesamtkopflänge hat, deutlich besser rechtlich durchsetzen, weil dies wissenschaftlich einfach begründet werden kann.

    Das würde dann aber ALLE Hunde, Rassen und Mixe betreffen, besonders im Kleinhundebereich.

    Tatsächlich funktioniert das deutsche Recht aber genau so, dass nämlich ein ausgesprochenes Zuchtverbot für jeden Einzelnen individuell gilt. Also jeder die Möglichkeit hat, rechtlich gegen ein ihn betreffendes Zuchtverbot vorzugehen. Und genau das ist in diesem Fall geschehen. Ein Zuchtverbot wurde ausgesprochen, aber eben vom Gericht aufgehoben, weil die Katze nach Überzeugung des Gerichts durch den fehlenden Schwanz keine Schäden, Leiden oder Schmerzen erfährt und dies auch bei ihrer Nachzucht dann nicht zu befürchten sei. Die Entscheidung stützt sich dabei auf ein Gutachten aus 1999. Und ja, auch ich bin der Meinung, dass es hier wahrscheinlich sinnvoll wäre, wenn man mit einem Gegengutachten in die nächste Instanz geht, denn ansonsten wird dieses Urteil es anderen Veterinärämtern erschweren, Katzen ohne Schwanz als Qualzucht einzustufen und die Zucht mit ihnen zu verbieten.

    Tatsächlich gibt es in der Schweiz keinen Schutz auf Leben für Tiere. Dort dürfen Tierhalter ihre Tiere auch ohne triftigen Grund jederzeit einschläfern lassen.


    Dann komm mal her zu uns in die Schweiz und sag einem TA, er soll einen Hund ohne triftigen Grund einschläfern. Vielleicht findest du irgendwo so ein schwarzes Schaf, (wie es sie übrigens überall gibt.) Aber kein normaler TA macht das ohne triftigen Grund.

    Das kann ich mir sehr gut vorstellen, dass die allermeisten TÄ das nicht machen. Ich wollte auch kein Schweiz-Bashing betreiben. Tatsächlich ist das ja in vielen Ländern so, dass kein triftiger Grund vorliegen muss und jeder TA im eigenen Ermessen entscheiden kann. Mir ging es jetzt nur darum, darauf hinzuweisen, dass in der Schweiz eine andere Rechtsgrundlage vorliegt als in Deutschland.