Sobald Geld geflossen ist, ist die Schwester Eigentümerin.
Nicht zwangsläufig. Es gibt ja durchaus Vertragsgestaltungen, bei denen Geld fließt, aber man kein Eigentum erwirbt.
Zb Leasingverträge oder Mietverträge.
Im Bereich des Auslandstierschutzes werden wohl häufig atypische Verwahrungsverträge geschlossen, da geht dann auch kein Eigentum über.
Aber da muss sich wie gesagt ein Profi den genauen Wortlaut des Vertrages anschauen.
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Genau so ist es! Als erstes ist zu klären, wer Eigentümer des Hundes ist.
Ist es der der Tierschutzverein, dann Vertrag kündigen und Frist zur Abholung setzen. (Wer Rechte will, der muss auch Pflichten ertragen können.)
Ist das Eigentum mit dem Vertrag übergegangen, dann muss man selbst sehen, wo man nun mit dem Hund bleibt. Das nennt sich Verantwortung übernehmen. Am Einfachsten ist es dann, den Hund einfach irgendwie bei ebay zu verticken, das machen ganz viele HH so, wenn sir erst vergessen zu erziehen, sich dann keine Hilfe holen und schließlich alles so eskaliert, dass der Hund jetzt schnell weg muss ... sorry für den Zynismus ...
A...backen zusammendrücken, Erspartes zusammenkratzen und schauen, welche Lösungen man selbst leisten und/oder finanzieren kann. Das würde es heißen, endlich Verantwortung zu übernehmen. Vielleicht kann auch jemand im Bekanntenkreis den Hund übernehmen.
Eine rechtliche Grundlage für eine Einschläferung sehe ich hier nicht und ein Amtsveterinär wird einem nur insofern helfen, dass er entsprechende Auflagen macht, sodass endlich im Sinne des Hundes und der Kinder gehandelt wird. Die Kosten dafür wird die HH tragen müssen.