Mit "irgendwo anfangen" ist doch eher sowas gemeint wie: Keine Zucht mit Tieren, die genetisch bedingt keinen Schwanz haben. Dass es nicht darum gehen soll, einzelnen Personen ein Zuchtverbot aufzuerlegen kann hoffentlich keiner gemeint haben.
Mit "irgendwo anfangen" meinte ich tatsächlich Rassen.
Genetisch bedingt "keinen Schwanz/Rute" betrifft z. B. auch die Rasse Entlebucher.
Aus meiner Sicht ließe sich z. B. ein Verbot der Zucht mit Hunden deren Schnauze nicht die Mindestlänge von 1/3 der Gesamtkopflänge hat, deutlich besser rechtlich durchsetzen, weil dies wissenschaftlich einfach begründet werden kann.
Das würde dann aber ALLE Hunde, Rassen und Mixe betreffen, besonders im Kleinhundebereich.
Tatsächlich funktioniert das deutsche Recht aber genau so, dass nämlich ein ausgesprochenes Zuchtverbot für jeden Einzelnen individuell gilt. Also jeder die Möglichkeit hat, rechtlich gegen ein ihn betreffendes Zuchtverbot vorzugehen. Und genau das ist in diesem Fall geschehen. Ein Zuchtverbot wurde ausgesprochen, aber eben vom Gericht aufgehoben, weil die Katze nach Überzeugung des Gerichts durch den fehlenden Schwanz keine Schäden, Leiden oder Schmerzen erfährt und dies auch bei ihrer Nachzucht dann nicht zu befürchten sei. Die Entscheidung stützt sich dabei auf ein Gutachten aus 1999. Und ja, auch ich bin der Meinung, dass es hier wahrscheinlich sinnvoll wäre, wenn man mit einem Gegengutachten in die nächste Instanz geht, denn ansonsten wird dieses Urteil es anderen Veterinärämtern erschweren, Katzen ohne Schwanz als Qualzucht einzustufen und die Zucht mit ihnen zu verbieten.