Ich finde aber, es hat am meisten Sinn, sich eins nach dem anderen anschauen.
Also Kampfhunde anschauen, Gebauchshunde anschauen, HSH anschauen. Usw. Und jeweils für sich beurteilen/entscheiden. Nicht alles durcheinander rühren. Weil Hund halt nicht gleich Hund ist.
Siehe meinen Beitrag eine Seite zuvor. Das wird doch schon alles bunt durcheinander geworfen und mMn ist das auch richtig, denn ich kann eine Grundrechtseinschränkung nur dann rechtfertigen, wenn ich das Gefahrenpotential eines Hundes gegen das Gefahrenpotential anderer Hunde abwäge. Um die Gefährlichkeit einer Hunderasse für die Gesellschaft zu beurteilen ist es völlig irrelevant, um welchen Rassetyp es sich handelt.
Regelrecht lächerlich werden die Rasselisten übrigens dann, wenn Rassen aufgeführt werden, für die es nicht einmal eine Definition gibt oder man z.B. den Kangal listet, aber den Anatolischen Schäferhund (als damals FCI-Rasse) explizit ausnimmt. Da fässt man sich halt nur noch an den Kopf.
Und anstrengend wird es für die Hundehalter, die einen Hund besitzen, der nur in einigen BL gelistet ist, denen geht's nämlich wie bei Corona, die müssen immer erstmal Hundeverordnungen lesen, bevor sie die Ländergrenze überschreiten, denn plötzlich ist der nette und gut ausgebildete Begleithund ein gefährlicher Kampfhund mit Maulkorb- und Leinenpflicht. Einzig gut ist, dass in der Regel niemand irgendwas kontrolliert.