Ganz ernsthaft, bei einem Einbrecher, der sich illegal zutritt zu deinem abgeschlossenen Haus/Wohnung verschafft, musst du in der Regel weder haftungstechnisch, noch ordnungsrechtlich mit irgendwas rechnen. Klar gibt es immer diese eine Ausnahme, wo dann doch irgendwas anders beurteilt wurde, aber solange dein Hund den Einbrecher nicht gleich tötet oder sehr schwer verletzt, ist da eher echt nichts zu befürchten. Anders sieht es aus, wenn du den Hund absichtlich auf den Einbrecher hetzt oder sich der Hund im Garten befindet und das Tor/der Zaun durch einen Menschen leicht überwunden werden konnte. Das ist halt wie immer eine Frage der individuellen Situation und der Abwägung des Gerichtes. Verschaffen sich 3 Kinder Zutritt durch ein offenes Fenster wird das natürlich anders bewertet, als ein erwachsener Serieneinbrecher, der mit professionellem Werkzeug eine Tür knackt.
Mein völlig normaler Menschenverstand sagt mir genau dies. Mein Rechtsempfinden auch.
Ich hab da tatsächlich die Urteile im Kopf auf die Hasilein sich bezieht. Und demnach liegen Du, mein Bauch und Ich halt leider falsch Hatte die Hoffnung, dass du vielleicht ein Urteil kennst, was eben meinem Rechtsempfinden entsprechen würde
Stell doch mal eines ein, vllt finden wir dann ja heraus, warum speziell dann in diesem Fall so geurteilt wurde und nicht anders. Nehmen wir z.B. das bekannte Bsp. eines Einbrechers, der in die ungesicherte Grube vor dem Fenster fällt. Hier spielt es eben keine Rolle, dass der Grund für die Anwesenheit auf dem Grundstück der Einbruch war, sondern dass er das Grundstück relativ ungehindert betreten konnte und somit die Gefahrenstellen nicht ausreichend abgesichert wurde, der Eigentümer des Grundstücks also seiner Verkehrssicherungspflicht nicht nachkam.