Man kann ja alles in den Vertrag schreiben. Nur weil es da steht und unterschrieben wurde, heisst nicht, dass das durchsetzbar ist. Das selbe auch bzgl. Vertragsstrafe. Die darf mWn nicht komplett uebertrieben sein.
Aber wenn man so dumm ist (sorry, fuer mich ist das dumm) und den Hund einfach raus gibt...nun ja
Naja, wenn man entsprechend unter Druck gesetzt wird, dann ist eben auch die Nötigung zur Herausgabe = Erpressung strafbar. Wird dabei dann auch noch Gewalt gegenüber Personen oder eine Drohung erhoben, die sich unmittelbar gegen Leib oder Leben des Erpressten richtet, dann sind wir sogar schon bei einer räuberischen Erpressung.