Beiträge von *Sascha*

    Man kann ja alles in den Vertrag schreiben. Nur weil es da steht und unterschrieben wurde, heisst nicht, dass das durchsetzbar ist. Das selbe auch bzgl. Vertragsstrafe. Die darf mWn nicht komplett uebertrieben sein.

    Aber wenn man so dumm ist (sorry, fuer mich ist das dumm) und den Hund einfach raus gibt...nun ja :ka:

    Naja, wenn man entsprechend unter Druck gesetzt wird, dann ist eben auch die Nötigung zur Herausgabe = Erpressung strafbar. Wird dabei dann auch noch Gewalt gegenüber Personen oder eine Drohung erhoben, die sich unmittelbar gegen Leib oder Leben des Erpressten richtet, dann sind wir sogar schon bei einer räuberischen Erpressung.

    Erstens wäre das strafrechtlich ein ziemlich relevanter Vorgang und zweitens aufgrund des Herausgabeanspruchs auch nicht unbedingt von langem Erfolg.

    Natürlich... Aber, wo kein Kläger, da kein Richter 😉

    Sollen die Leute einfach ehrlich sein, und sich keinen Welpen/Hund erschleichen!

    Sollen die Leute halt einfach Verträge machen, die nicht gegen geltendes Recht verstoßen.

    Und ich wüsste tatsächlich keinen Grund, warum man in einem solchen Fall von einer Anzeige absehen sollte. Bei einem Kavaliersdelikt sind wir da schon lange nicht mehr.

    Gab schon den einen und anderen Fall wo der Hund bei sowas wieder raus geholt wurde... Ob rechtens, lassen wir Mal dahin gestellt 😉

    Erstens wäre das strafrechtlich ein ziemlich relevanter Vorgang und zweitens aufgrund des Herausgabeanspruchs auch nicht unbedingt von langem Erfolg.

    Gibt halt auch einfach nur sehr wenige Hundetrainer, die pädagogisch ausgebildet wurden. Das darf man auch nie vergessen.

    Könnten sie sich auch drum kümmern. Wie bei allen anderen Teilen ihrer Ausbildung auch.

    Sehe ich auch so, wird aber mEn häufig als weniger relevanter Teil einer Lehrtätigkeit betrachtet. Warum auch immer das in unserer Gesellschaft so ist. Das soll den Umgang mancher Trainer mit ihren Kunden gar nicht entschuldigen, erklärt für mich aber vieles und daher ist mein Anspruch da einfach nicht so hoch. Vielleicht auch, weil ich pädagogisch ausgebildet bin und weiß, was da an relevanter Ausbildung fehlt.

    Ganz ehrlich: ich find den Umgang der Rütter-Trainer mit den Leuten ziemlich repräsentativ für viele Hundetrainer. In den Gruppenkursen, in denen wir waren, war es oft normal, dass Leute aus nichtigen Gründen vorgeführt wurden. Nicht auf eine feindselige Art, aber das Lächerlichmachen von Teilnehmern war schon Stilmittel von vielen Trainern oder auch das Einmischen in Dinge, die völlig irrelevant für das Training sind.

    Uns wurden auch so Sprüche gedrückt wie "Gut dass ihr einen Pudel habt und keinen Rottweiler" oder es wurde immer wieder darauf herumgeritten, dass wir unseren Junghund noch 3x täglich füttern. Ich habe nie verstanden, wie so ein Umgang mit Kunden entsteht. Aber wenn Leute Geld dafür zahlen, sich sowas jede Woche zu geben, ist der Schritt ins Fernsehen dann auch nicht weit.

    Die Erfahrung habe ich auch gemacht. Leute vorzuführen gehört bei vielen Trainern völlig selbstverständlich dazu.

    Gibt halt auch einfach nur sehr wenige Hundetrainer, die pädagogisch ausgebildet wurden. Das darf man auch nie vergessen.

    Ja sehe ich - sobald die DL an die HH kommt - ich würde den SO nicht anspannen wollen

    Ich sehe auch, dass er sehr gestresst ist. Und Angst hat, aber nicht so extrem wie es beschrieben wird. Aber ich lerne gerne immer noch dazu.

    Naja, das Pferd rennt halt bei Leinenberührung sofort panisch los und ich sehe jetzt auch kein Indiz dafür, dass es sich schnell selbst wieder beruhigen würde, wenn die Longe in der Berührung verbleiben würde. Denn das ist ja die entscheidende Frage, wie empfänglich ist das Pferd vor, nach und insbesondere während es einem Reiz ausgesetzt ist.

    Nein, das wäre in deinen privaten Räumen nicht anders. Es geht erstmal darum, dass sich die Tiergefahr verwirklicht hat. Dies sieht das Gericht darin, dass sich der Hund aus eigenem Antrieb in den Verkehrsweg gelegt hat. Damit hat das Gericht grundsätzlich die Gefährdungshaftung bejaht. Danach ist nur noch zu prüfen, ob ein Mitverschulden des Geschädigten oder anderer Beteiligter vorliegt und darum die Haftung des Hundehalters zu reduzieren ist. Unter bestimmten Umständen kann diese Haftung auch auf Null reduziert werden.

    Zur zweiten Frage, ja, in der Regel trägt die Tierhalterhaftpflichversicherung alle Schäden, die sich aus der Gefährdungshaftung ergeben, es sei denn sie wurden in den Versicherungsbedingungen ausgeschlossen oder mit Vorsatz (auch Eventualvorsatz) begangen.

    Manche Leute erschrecken sich schon, weil ein Hund bellt. Nichtmal in ihre Richtung, sondern zum Halter. Ist dann auch kein aggressives Bellen, sondern halt ein "wuffwuffwuhuuff". Schon oft genug erlebt. Wenn es um Rechtssicherheit geht, dürften Hunde praktisch gar nicht mehr vor die Tür.

    Bei der Hundehaltung sind wir nun einmal in der Gefährdungshaftung. Ich würde dir insofern Recht geben, dass ein Hund nicht ohne Tierhalterhaftpflichtversicherung gehalten werden sollte.

    Und man muss sich da einfach auch frei von der Vorstellung machen, dass einen Hundehalter aufgrund einer rechtlichen Haftung auch ein Verschulden trifft, denn der Halter haftet eben explizit auch, ohne dass ihn ein Verschulden trifft.

    Anders als z.B. jemand, der den Hund tatsächlich lediglich gerade führt. Dieser haftet nämlich anders als der Tierhalter nur bei einem Verschulden.

    Einen Mindestpreis und einen Maximalpreis bestimmen jeder Züchter und jeder Käufer ganz individuell für sich und daraus bestimmen sich dann Angebot und Nachfrage und schließlich der aktuell zu erzielende Preis.



    Ne das ist nicht ganz korrekt.
    In diversen Zuchtverbänden gibt es Preis-Empfehlungen. Und bei unserem Verband zum Beispiel wird es nicht gerne gesehen, wenn man diese Preise einfach stark anhebt.

    Ja, das kannst du aber trotzdem ins Modell übertragen, da es auch von deiner Rasse sicherlich Dissidenzzuchten gibt, liegt hier kein eklatanter Marktverstoß vor. Es treten lediglich eine kleine Gruppe Züchter als eine Einheit auf. In welchem Ausmaß das überhaupt zulässig ist, das müsste das Kartellamt prüfen. Ein entscheidendes Kriterium hierfür ist, dass der Marktpreis eben gerade nicht entscheidend beeinflusst werden darf.