Beiträge von *Sascha*

    Es nervt mich das Entschuldigen gesucht werden für Täter

    Empfindest du das so? Für mich ist es tatsächlich ein ganz eigener "Tatbestand", wenn man einen Hund hält, sich aber keinesfalls der Gefahren bewusst ist, die von seinem Tier ausgehen können. Sondern stattdessen moralische Maßstäbe anlegt und jedes Aggressions- oder Gefahrenpotential grundsätzlich verneint. Diese Naivität empfinde ich nicht als weniger schlimm wie ein Entziehen aus anderen Gründen. Ganz im Gegenteil fehlt hier dann doch sogar das Bewusstsein dafür, dass der Hund gefährlich werden kann und damit ist die Gefahr, dass sich das wiederholt oder noch schlimmeres passiert umso größer.

    Trotzdem muss man bei solchen Hundehaltern an anderer Stelle ansetzen, denn ihnen fehlt ja nicht die Einsicht für einen Vorfall Verantwortung zu übernehmen, sondern das Verständnis, dass hier überhaupt ein relevanter Vorfall stattgefunden haben könnte.

    Ich denke, für mich hat "wesensfest" vor allem mit einer gewissen Stabilität und Sicherheit zu tun. Ein Hund, der über ein gewisses Repertoire an Verhaltensweisen verfügt und diese sicher anwenden kann. Sich also im Prinzip immer sicher zu verhalten weiß, ohne dass er die Kontrolle verliert. Ein wesensfester Hund kann also mMn durchaus auch Unsicherheiten zeigen, sollte sich aber dabei weiterhin regulieren können und damit auch weiterhin bewusst handeln können.

    "Wesensschwach" sind für mich Hunde, die sich schnell nur ihren Instinkten hingeben und kaum bis keine bewussten Lösungen entwickeln können.

    Mich erschüttert diese scheinbar zunehmende Variante der "Fahrerflucht" bei HH. Es KANN - im Sinne eines Unfalls - immer was passieren, aber dann kneift man als HH die Ar...backen zusammen und steht dazu. Einen Verletzten einfach stehen zu lassen, ist ein absolutes No-Go und sollte m. M. n. härter bestraft werden.

    https://www.kurier.de/inhalt.polizei…453c110870.html

    Ich frage mich ja, ob diese Hundehalter wirklich immer mitbekommen, dass ihr Hund tatsächlich gebissen hat oder ob das für viele Hundehalter auch einfach in den Bereich des Undenkbaren fällt. Und damit meine ich jetzt natürlich gar nicht die Fälle, wo der Biss offensichtlich ist und der Hundehalter sich schnell verpi... Aber ich habe auch das Gefühl. dass es einfach auch viele Hundehalter gibt, für die ein Biss ihres Hundes als Möglichkeit einfach gar nicht infrage kommt. Die bemerken dann zwar den Kontakt und streiten den auch nicht ab, besitzen aber gleichzeitig überhaupt keine Empfänglichkeit für das Resultat, also nehmen den Biss nicht als solchen wahr und glauben es selbst dann kaum, wenn ihnen das Ergebnis sogar gezeigt wird.

    Zitat

    Konkret müssen 50 % der GPS-Loka lisationen des HSH (Median oder 0.5-Dezil) näher als 30 m zum nächsten Nutztier sein und ebenso müssen 90 % aller GPS-Lokalisationen näher als 300 m zum nächsten Nutztier sein (0.9-Dezentil).

    Noch ein Bsp. aus dem obigen Link. Vollzugshilfe Herdenschutz

    Ich wohne im Flachland, aber selbst hier wären 30m Entfernung zum nächsten Weidetier völlig unzureichend, weil die Hunde so ihre Funktion als Wächter überhaupt nicht erfüllen können. Man darf dazu auch nicht vergessen, dass HSH im Team arbeiten und eine größere Entfernung zur Herde eben gar nicht bedeutet, dass dort kein Hund ist. Ganz im Gegenteil erwarte ich doch, dass die Hunde sich im Peripheriebereich der Herde aufhalten und insbesondere Veränderungen der Umgebung auf mindestens einige 100m im Blick haben. Genau das ist ihr Job, sich nicht überraschen zu lassen. Das ist doch völlig irrational zu denken, dass gute HSH Caniden bis direkt zur Herde lassen, um sie dann misstrauisch zu beobachten, um dann wahrscheinlich um Hilfe zu bellen, falls sie völlig unwahrscheinlicherweise dann angreifen sollten. Sorry für meinen Sarkasmus.

    Ummm, sorry. Beim Verein finde ich nur das Reglement für Zuchthunde. Wenn ich später mehr Zeit habe schaue ich nochmal nach dem „normalen“. Irgendwo wird das ja zu finden sein.

    Das Reglement der EBÜ würde doch schon von Serkö verlinkt.

    Das detaillierte Prüfungsreglement ist in diesem Dokument zu finden. Seite 91ff


    Und dort heißt es u.a.

    Zitat

    Zielfeld 4 – Reaktivität des HSH gegenüber einem fremden Begleithund:

    [...]
    Falls der Begleithund die geforderten Annäherungen nicht frei ausführen kann, wird er durch seinen Halter an der lockeren Schleppleine in einem Korridor von max. 10 m um den Führer geführt.

    [...]

    2. Auf-die-Herde-Zugehen (Walk-in): Aus der voran gehenden Endposition des Bypasses geht der Figurant mit dem Begleithund direkt bis auf 5 m auf die Nutztiergruppe zu und verharrt dort während ca. 10 Sekunden. [...]


    und weiter dann in den Absätzen zur Bewertung:

    Zitat

    In jedem Fall wird ein misstrauisches Fokussieren des HSH auf den Begleithund erwartet und keinesfalls auf den Figuranten. Erwartet wird ein defensives Abwehren des Begleithundes.

    Wie gesagt, wir reden hier von einem freilaufenden Hund mit 5m Abstand zur Herde. Ein Hund, der da noch nicht offensiv agiert, der taugt mMn auch nichts gegen Wölfe. Da reagiert ja eine Vielzahl von Weidetieren offensiver als es hier den HSH erlaubt werden soll.

    Ich glaube, man kommt einfach überhaupt nicht weiter, wenn man darauf setzt, dass aufgeklärte Käufer verhindern könnten, dass weiterhin im einem großen Maße Qualzuchthunde in Deutschland geboren oder nach Deutschland zum Zweck der Anschaffung importiert werden. Das funktioniert auch nicht bei kupierten Hunden. Denn 1. wird man niemals (fast) alle Käufer in einem ausreichenden Maße aufklären können (Das funktioniert auch in keinem anderen Bereich) und 2. wird es immer einen gar nicht so geringen Anteil an Käufern geben, denen das Leid der Tiere einfach egal ist oder die sich das eben schön reden. Glücklicherweise ist das in einem Rechtsstaat, der sich zudem den Schutz der Tiere ins Grundgesetz geschrieben hat, auch gar nicht nötig.

    Und ich bleibe dabei, wir haben in erster Linie ein Vollzugsdefizit. Und ja, es wäre schön gewesen, wenn Qualzuchten durch die bereits begonnene Überarbeitung des Tierschutzgesetzes in der alten Legislaturperiode besser definiert worden wären. Ist aber nun nicht mehr geschehen und wird nun in dieser Legislatur ziemlich sicher auf Eis gelegt.

    Trotzdem gibt der aktuelle Paragraph schon einiges her und die Veterinärämter sind grundsätzlich (wären sie nicht sowieso schon überlastet) befugt, mit Bezug auf §11b Zuchtverbote und auch Kastrationsanordnungen auszusprechen. Diese würden dann bei Widerspruch gerichtlich überprüft werden und die Urteile hätten dann eine richtungsweisende Wirkung. Das heißt, die Veterinärämter würden mehr Rechtssicherheit erlangen, wenn sie Fälle entsprechend bescheiden und Zuchtverbote anordnen. Da kommen wir zum nächsten Problem, der überlasteten Justiz ...
    Also steht und fällt alles eben momentan mit den einzelnen Amtsveterinären und der Frage, wie viel Zeit sie in das Thema Qualzucht stecken können, dürfen und wollen. Die angedachte gesetzlich festgeschriebene Kriterienliste hätte sicherlich hier Anschub geleistet, dass auch flächendeckend mehr angeschoben wird.

    Ansonsten bleibt neben dem politischen Engagement mMn nicht viel anderes als darauf zu warten, dass einzelne Veterinärämter mutig voranschreiten und hoffentlich bald entsprechende Urteile fallen, die dann eben anderen Veterinärämtern eine gewisse Rechtssicherheit und Richtung geben.

    Was soll denn die Lösung sein?

    Zucht und Haltungsverbot ab sofort - bereits existierende Hunde gehören selbstredend bestmöglich versorgt und sollten von so einer Regel nicht tangiert werden

    Da sind wir doch 1zu1 einer Meinung.

    Was soll denn die Lösung sein? Wir stellen die tiermedzinische Versorgung unserer Haustiere ein? Die Frage, ob eine Behandlung ethisch sinnvoll ist, die stellt sich doch nicht nur bei Qualzuchten. Die Frage stellt sich immer, sobald ein Tier Schäden oder Leiden erfährt. Oder hältst du das Leben eines qualgezüchteten Tieres aus ethischer Sicht für geringwertiger?

    ich verstehs anders: Heute kannst Du Tiere wegen des medizinischen Fortschrittes noch kaputter züchten als je zuvor. Früher sind zu deformierte Hunde halt einfach gestorben, oder gar nie geboren worden, zb Kaiserschnitt in der modernen Medizin.

    Ja, aber was machen wir nun mit dieser Erkenntnis? Den medizinischen Fortschritt für alle Hunde zurückdrehen oder ihn nur den qualgezüchteten Hunden verwehren? Da setzt mein Punkt an. Den Golden Retriever darf man mit einem Kaiserschnitt retten? Die Bulldogge nicht? Wie soll man das praktisch umsetzen und wer entscheidet das?

    Das Leute von vornherein mit OPs rechnen um die Atmung zu " verbessern ' bei den entsprechenden Rassen ist für mich ebenfalls der völlig falsche Ansatz.

    Ja, da gebe ich dir auch komplett Recht. Aber diese OP den leidenden Tieren zu verwehren, ist für mich auch nicht der richtige Ansatz.

    Was soll denn die Lösung sein? Wir stellen die tiermedzinische Versorgung unserer Haustiere ein? Die Frage, ob eine Behandlung ethisch sinnvoll ist, die stellt sich doch nicht nur bei Qualzuchten. Die Frage stellt sich immer, sobald ein Tier Schäden oder Leiden erfährt. Oder hältst du das Leben eines qualgezüchteten Tieres aus ethischer Sicht für geringwertiger?