"Das Landesverwaltungsgericht hat das nach einer tödlichen Bissattacke auf eine Joggerin ausgesprochene Hundehaltverbot gegen die Besitzerin der Tiere nur teilweise bestätigt. Die Gemeinde hatte ihr die Haltung ihrer vier American Staffordshire Terrier sowie aller anderen Hunde dieser Rasse untersagt. Das Verbot hinsichtlich der vier Hunde hielt, das allgemeine nicht."
sie kann also dann wieder Staffs züchten, wieder irgendwann mit 4 erwachsenen Staffs in die Öffentlichkeit gehen und denen dann evtl wieder nicht gewachsen sein?
Geht da der persönliche Wunsch nach "haben wollen" dann über das Leben von Menschen oder wie rechtfertigt es sich, daß man meint, jemand der so versagt hat in der Hundehaltung, daß ein Mensch deswegen gestorben ist, kann in der Zukunft wieder Hunde der selben Rasse halten?
Halte ich auch nicht für richtig, dass fehlende Eignung und Zuverlässigkeit des Halters kein Haltungsverbot für zukünftige Hunde begründen. Laut Artikel scheint das aber an den speziellen Gesetzen in Oberösterreich zu liegen, die das einfach nicht vorsehen (In Deutschland wäre das nicht so) und diese Gesetzeslücke soll nun ja auch geschlossen werden laut Artikel.