Auch für Schlachttiere gelten bzgl. der Tötung in Deutschland die gleichen Regeln wie für Hunde/Haustiere. Der einzige Unterschied ist, dass sie geschlachtet werden können, wenn sie danach der Verwertung zugeführt werden. Hunde werden in Dtschl. weder gegessen noch verfüttert und damit entfällt die Möglichkeit der Schlachtung.
Beiträge von *Sascha*
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Zum Vorfall mit den Rottweilern. Für mich zeigt dieser Vorfall in erster Linie zunächst einmal wie umsichtig potentiell gefährliche Hunde geführt werden müssen und wie schnell es wirklich schlimm enden kann, wenn Hunde nicht ernst genug genommen werden.
Ansonsten bin ich mir gerade nicht sicher, ob der Vergleich mit einem typischen Mietshaus oder dem gemeinsamen Hausflur nicht hinkt. Begriffe wie "Anwesen" und "ummauerter Innenhof" deuten für mich eher auf andere Gegebenheiten hin als sie in einem Mietshaus üblich sind. Das macht den Vorfall aber nicht weniger schlimm, hier wurden ganz offensichtlich nicht genügend Sicherungsmaßnahmen ergriffen. -
Danke dir für den Link!
"Ohne vernünftigen Grund" ist klar, sonst könnte ja schließlich jeder ganz einfach sein "lästige Viech" loswerden weils 1x zu oft auf den Teppich gepinkelt hat.
U bei der Tä aus dem Link versteh ich das Urteil auch weil die ja anscheinend ohne Untersuchung einfach behauptet hat der Hund hat einen Hirntumor u ist deshalb so aggressiv. Wirkt irgendwie wie "einfach darf ich nicht, aber ich sage halt er hat einen Hirntumor dann geht das schon".
Mich würde dazu tatsächlich auch die originale Urteilsbegründung interessieren, denn ich lese die Wiedergabe der Wiedergabe des Urteils genauso. Dass sich die TÄ nämlich nicht ausreichend versichert hat, dass ein vernünftiger Grund vorlag und die Beißvorfälle, die lediglich anhand der Aussage des Besitzers angenommen wurden, sowie ein Biss (welcher Stärke?) während der tierärztlichen Untersuchung eben keine ausreichende Grundlage bildeten um die sofortige Euthanasie zu rechtfertigen. Zudem stellt sich mir hier auch die Frage unter welchen Bedingungen und Gründen hier Klage erhoben wurde, lagen evtl. auch Zweifel vor, dass eine Euthanasie aus Verhaltensgründen nicht gerechtfertigt gewesen sein könnte und hätte die TÄ diese erkennen müssen, wenn sie dem Wunsch des Besitzers nicht umgehend und nach erstem Anschein und ohne eingehende Untersuchung gefolgt wäre.
Jeder TA muss bei jeder Euthanasie eine solche Abwägung treffen und natürlich eine Euthanasieentscheidung fachlich begründen können. Das gilt für jede Euthanasie. -
Ich bin zu viel Blümchen als HH um mir vorzustellen, den Hund der meinen Partner erst schwer verletzt hat, ohne Sicherung Gassi zu führen. Hab aber auch wirklich nullkommanull Erfahrung mit sowas.
Die Erfahrung mit "sowas" haben wahrscheinlich die wenigsten, wenn ihnen "sowas" passiert und der eigene (geliebte) Hund ernsthaft verletzt. Und ja, ich denke, die meisten Menschen werden dann erstmal Gründe suchen, warum "sowas" passieren konnte und nicht direkt annehmen, dass der eigene Hund grundsätzlich gefährlich ist. Das ist einfach menschlich, denke ich. Umso wichtiger die Aufklärung über Verhalten und Aggressionspotential von Hunden.
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das Verweigern des Einstallens von Schlachtpferden von Seiten der Stallbetreiber viel problematischer.
Der Stallbetreiber steht in der Haftung für das korrekt geführte Bestandsbuch. Wie soll der Stallbetreiber kontrollieren, welche Medikamente ein Tierbesitzer seinem Pferd verabreicht oder verabreichen lässt. Er muss sich da komplett auf den Einsteller verlassen, dass dieser jede Medikamentengabe korrekt anzeigt und der SB sie dann entsprechend vermerken kann. Als SB würde ich mich diesem Haftungsrisiko niemals aussetzen.
Ganz aktuell:
Zahnbehandlung Pferd: 152,46 EUR
Tetanusimpfung Pferd ohne allg. Untersuchung (Da ein Termin mit Zahnbehandlung): 29,44 EUR
Jeweils excl. Anfahrt und Hausbesuchsgebühr
Schon im August 2023:
Impfung Hund SHA2PPiL4T: 78,37 EUR
März 2023:
Euthanasie Pferd incl. Wegegeld und Hausbesuchsgebühr: 247,14 EUR -
Wie würde denn bei dir der Aufbau des Downpfiffes aussehen, bzw. wie gehst du damit um, wenn der Hund ins hetzen kommen will.
Wie viele Wiederholungen schätzt du, braucht es, um den Hund sauber ablegen zu können vor einem flüchtenden Hasen. Wie viele Hasen brauchst du dafür?
Und wie geht man damit um, wenn der fertige Hund trotz eines sorgfältigen Aufbaus nur ein einziges Mal das Down ignoriert und merkt, dass er doch kann?
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Timur läuft ja nur im Offenstall auf der Hofstelle und dem restlichen Hofgelände (Zaunhöhe 1,60-1,80m mittlerweile überall). Geplant war eigentlich evtl. auch mal mehr z.B. auf der Hausweide und dann auch ein weiterer Hund. Aktuell habe ich aber die "Lust" darauf verloren (Einfach zu viel Nerv und Ärger und dann auch Angst um den Hund.) Der Wolfdruck hier in der Gegend ist in den letzten 2-3 Jahren auch eher gering gewesen und es sind genügend Schafe ohne Zaun als Wolfsfutter vorhanden in den Feldern (Ja, makaber, aber ist eben die Realität). Sollte der Wolfsdruck größer werden, so habe ich aber die Chance die Tiere alle ans Haus zu holen und den Hund einzusetzen. So passt das gerade für mich ganz gut und für Timur zum Glück scheinbar auch. Theorie trifft Praxis oder so ...
Mit Behirtung fände ich es tatsächlich auch spannend, aber ist so eine ständige Behirtung realistisch? Ich kenne mich mit den Almen und Bergen nicht so aus? Fremde Hunde wären für Timur definitiv eine Herausforderung, insbesondere wenn diese aggressiv auftreten. -
Ich habe die Agridea-Schilder, das LfU Bayern hat uns die in DIN A 3 zur Verfügung gestellt.
Weil eh niemand Schilder liest, basieren die rein auf Piktogrammen, ist ja auch multikulti verständlich.
Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da du keine Berechtigung hast, diesen Inhalt zu sehen. Ich hänge so ein Schild nicht auf, weil ich keine Lust darauf habe, mich von bestimmten Passanten bepöbeln zu lassen, wie ich es wagen könnte, sie in ihrer Freiheit zu beschränken. Bringen tun die Schilder sowieso nichts.
Bzgl. HSH auf Almen bzw. ohne den Hund schützenden Zaun und mit unbekanntem Publikumsverkehr. Nein, würde ICH mich nicht trauen. -
ich hatte mich da gar nicht so unbedingt auf diese drei Hunde bezogen, sondern anscheinend wird es hier von manchen ja schon als normal betrachtet, wenn sich zusammenlebende Hunde gegenseitig stark beschädigen möchten.
Wenn du normal so definierst, dass sowas eben ständig und regelmäßig in einer Hundehaltung passiert, dann ist das sicherlich nicht normaler Alltag.
Wenn man aber normal so definiert, dass es immer mal zu auch handfesteren Auseinandersetzungen zwischen Hunden eines Hausstands kommen kann, einfach weil es eben Hunde sind, die sich tiertypisch verhalten. Ja, dann ist es eben doch "normal". Kein Alltag, nicht die Regel, aber es kann eben vorkommen, weil Hunde eben Hunde sind.ZitatFakt ist für mich dennoch, wenn man mit mehreren Hunden raus in die Öffentlichkeit geht, dann muß man wissen, was man macht.
Nah klar. Unsere Hundegesetze funktionieren aktuell meistens so, dass dem Hundehalter ein Vertrauensvorschuss gegeben wird, indem ihm eine Sachkunde ungeprüft unterstellt wird. Wird ein Hund jedoch auffällig, so wird nicht die Sachkunde des Halters überprüft, sondern die Gefährlichkeit des Hundes, die der Gesetzgeber durch einen Biss als dargestellt betrachtet. Dieser Idee liegt aber zugrunde, dass Hundebisse (anders als Pferdetritte) nicht als Normverhalten des Tieres betrachtet werden, sondern sich darin eben eine besondere Gefährlichkeit zeigt.
Ich habe überhaupt kein Problem damit, dass Hundehaltungen bei Auffälligkeiten überprüft werden. Gerne auch schon viel eher, wenn Hunde nicht abrufbar sind, auf Spielplätzen frei laufen oder Passanten belästigen usw. und dann sollen dem Halter auch gerne Auflagen gemacht werden.
Auch habe ich kein Problem damit, wenn Hunde bei schwerwiegenden Verletzungen oder anderen Auffälligkeiten überprüft und dann entsprechende Auflagen zur Führung speziell dieses Hundes gemacht werden. Der Hund dann also in der Folge als gefährlich eingestuft wird, weil eben tatsächlich von diesem speziellen Hund eine besondere Gefährlichkeit ausgeht, die nicht mehr mit normalem (seltenem, aber eben doch noch normalem) Hundeverhalten erklärt werden kann. Ja, DANN sollten die Auflagen auf den individuell gefährlichen Hund bezogen werden. Zeigt der Hund aber nur tiertypisches normales Verhalten und wird lediglich nicht gut und sicher geführt, dann sollte hier die Sachkunde und Eignung des Halters im Fokus stehen. Und wenn auch dieser, die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beachtet hat, ja, dann war es eben manchmal auch einfach nur ein Unfall. So wie der Hund, der auf die Koppel rennt und von der Kuh des Bauern erwischt wird. Ja, manchmal sind Tiere einfach tödlich. -
Hier wird immer allen möglichen Leuten geraten, dem Hund Maulkorb aufzutrainieren, das der Hund den Maulkorb bald ständig tragen soll, weil der in einer vll. sogar vermeidbaren Situation mal geschnappt hat oder so.
Das ist anzuraten, weil eine Gefährlichkeitseinstufung eines Hundes durch die Behörden eben so weitreichende Konsequenzen für Hund und Halter hat. Betrachte ich die Sache mit gesundem Menschenverstand halte ich es für Schwachsinn einem Hund immer und überall prophylaktisch einen Maulkorb aufzusetzen, weil er evtl. in einer blöden Situation, die ich nicht zu 100% kontrollieren konnte (weil eben nichts zu 100% kontrollierbar ist) einen Maulkorb aufzusetzen. Es lässt sich nicht jeder Unfall verhindern und Lebensrisiken bestehen überall im Leben.
ZitatUnd der Pferdebesitzer bekommt auch ne Mitschuld, wenn ein Pferdd auf ner Weide jmd verletzt, der einfach zu dem Pferd hinläuft...
Ist halt die Gesetzgebung, gut finde ich das nicht. Wer gebissen oder getreten wird, weil er / sich nem fremden Tier einfach so nähert ist für mich selber Schuld, auch wenn von dem Tier die Gefahr ausgeht, das es beisst oder tritt. Wer sich in Gefahr begibt...
Das ist eine sogenannte Gefährdungshaftung, die hat nichts mit Schuld zu tun. Hier wird zugrunde gelegt, dass derjenige, der eine Gefahrenquelle (die private Haltung eines Tieres) eröffnet, für die daraus resultierenden Schäden haftet unabhängig davon, ob der Halter seiner Sorgfaltspflicht nachgekommen ist, ihn also tatsächlich eine Schuld trifft. Haftung und Schuld sind da völlig voneinander zu unterscheiden.
Pferde laufen tatsächlich selten frei, da hier von einer fehlenden Kontrollierbarkeit ausgegangen wird. Mit einer Abwägung von Gefährlichkeit des Tieres hat das nichts zu tun.
Um einfach mal die Absurdität aufzuzeigen ein Bsp.:
Ich gehe mit Hund und Pferd spazieren. Beide angeleint. Es kommt ein Hund angerannt.
Szenario 1: Mein Hund beißt diesen Hund, der Hund hat zwei Löcher und muss genäht werden => Gefährlichkeitseinstufung meines Hundes.
Szenario 2: Mein Pferd tritt diesen Hund, der Hund ist tot. => Nichts
Meine Haftung ist in Szenario 1 die gleiche wie in Szenario 2. Hier wird die Versicherung die Tiergefahr meines Tieres gegen die Tiergefahr des fremden Hundes und das Mitverschulden der Halter des fremden Hundes gegeneinander abwägen, egal ob der Hund oder das Pferd der Schädiger war.