Beiträge von *Sascha*

    Umso bedauerlicher, dass die Haftpflicht nicht in allen BL verpflichtend ist.

    Hier in Nds muss die bei der Anmeldung mitgeteilt oder nachgereicht werden.

    Und auch dann kann niemand überprüfen, ob die Beiträge bezahlt werden oder die Versicherung nicht am nächsten Tag gekündigt wird. Trotzdem finde ich die Versicherungspflicht richtig, aber eine Sicherheit gibt diese eben auch nicht.

    Zucchini
    Darauf habe ich ja bereits hingewiesen und auch, dass die eigenen Versicherungen die beste Absicherung gegen den finanziellen Ruin sind. Denn neben der Möglichkeit, dass der Verursacher des Schadens keine Versicherung und kein Geld hat, gibt es auch noch die Schäden, wo der Verursacher (z.B. wegen einer Deliktunfähigkeit oder einer fehlenden Sorgfaltspflichtverletzung) nicht haftet oder es gibt einfach gar keinen Verursacher. Habe ich selbst eine Versicherung, dann wird diese zunächst zahlen und dann beim Verursacher Regress nehmen und dafür notfalls den Klageweg bestreiten.

    Nein, so funktioniert ein Rechtsstaat zum Glück nicht.

    Offenbar funktioniert er so, dass die Halter des Opferhundes sich die hohen Kosten zusammenbetteln müssen, weil von der Gegenseite genau o Verantwortung übernommen wird - und das ist dann dein Rechtsstaat?

    Der Rechtsstaat beinhaltet die Gerichtsbarkeit. Das heißt, die Opferfamilie kann (und sollte) die ihnen entstandenen Kosten bei der Gegenseite geltend machen und einklagen. Ansonsten schützen vor finanziellen Widrigkeiten tatsächlich die eigenen Versicherungen am besten, sich auf die Zahlungsfähigkeit oder die Versicherungen anderer zu verlassen, ist immer riskant.
    Wer sollte denn deiner Meinung nach für die Kosten aufkommen? Der Steuerzahler?

    Das verharmlost diesen konkreten Fall irgendwie ...

    NEIN
    Aber eine Auseinandersetzung zwischen Hunden mit einem menschlichen Todesfall oder einem Mord zu vergleichen, das hinkt eben.

    Unter dem Strich war es eine Auseinandersetzung zwischen Hunden, deren genauer Hergang Anhörungen und Ermittlungen klären müssen. Dann ist das Gefahrenpotential des schädigenden Hundes zu ermitteln und danach entsprechend zu entscheiden. Es hat überhaupt keinen Mehrwert auf die Untätigkeit der Behörden zu schimpfen, weil diese nicht sofort und ohne weitere Untersuchungen den Hund sicherstellen und dem Halter entziehen, allein aufgrund eines ersten Anscheins. Nein, so funktioniert ein Rechtsstaat zum Glück nicht.

    Einziehen vlt. nicht, aber vlt. ginge eine vorübergehende Verwahrung? Keine Ahnung, was rechtlich da möglich ist, aber man muß doch als Erstmaßnahme was tun können? Könnte beim Hund vlt. unter "Gefahr im Verzug" subsumiert werden, keine Ahnung....

    Nah klar, das kommt auf die Schwere des Vorfalls an. Leinen- und Maulkorbpflicht werden häufig bis zur endgültigen Entscheidung verhängt und klar kann ein Hund auch sichergestellt werden, aber doch nicht wegen einer Auseinandersetzung zwischen Hunden. In der Regel wird ja auch nach einer Gefährlichkeitsfeststellung der Hund nicht eingezogen, sondern seine Haltung an entsprechende Auflagen gekoppelt.

    Lauretti
    In der Regel ist das die Presse, die genau wissen will, ob es ein "Kampfhund" gewesen ist. Ich lese in dem Artikel weder, dass es für das Ordnungsamt noch für die Polizei eine Rolle spielt und wieso es "Kampfhundeverordnung" heißt, muss man die Politiker fragen, die ihre Hundeverordnung so benannt haben.

    Ich verstehe deinen Ärger und auch die Empathie für die Opferfamilie, die ich natürlich ebenfalls empfinde.

    Aber was erwartest du denn?
    Das Ordnungsamt teilt mit, dass es ein laufendes Verfahren gibt und darüber erstmal keine Aussage gemacht wird. Die Hundehalter sind weggezogen, es kann also niemand beurteilen, ob bereits Auflagen erteilt wurden. Und wenn die Hundehalter es nicht Preis geben, dann wird auch niemand erfahren, ob der Hund zum Wesenstest musste oder anderweitig überprüft wird/wurde. Warum wird hier unterstellt, dass das Ordnungsamt seiner Arbeit nicht gewissenhaft nachgeht?
    Bzgl. der Tierarztkosten ist das eine rein zivilrechtliche Angelegenheit. Haben die gegnerischen Hundehalter keine Tierhalterhaftpflicht, so haften sie mit ihrem Privatvermögen. Dafür muss die Opferfamilie den entsprechenden juristischen Weg gehen und hoffen, dass beim Hundehalter etwas zu holen ist. Die Rechnung der Tierklinik ist zunächst vom Auftraggeber zu zahlen (logisch, was hat die Klinik mit der Haftungsfrage zu tun?). Hat die Opferfamilie keine Versicherung (OP, Kranken oder Forderungsausfall in der Tierhalterhaftpflicht) muss sie privat zahlen. Das ist immer so und hat nichts damit zu tun, ob es eine Hundeattacke war oder ein anderer Vorfall.