Beiträge von *Sascha*

    Phonhaus
    Genau das. 72kg waren es im Fall der Halterin in Naarn und was man bisher weiß, spielte weder die Rasse der Hunde eine Rolle, noch irgendwelche Vorauffälligkeiten, noch ein Training der Hunde und auch Sachkunde der Halterin und Wesenstests der Hunde waren nicht relevant. Die grobe Fahrlässigkeit ergab sich rein aus der Tatsache heraus, dass sich die Gefährlichkeit der Hunde in diesem Moment gezeigt hat und die Halterin den Schaden nicht verhindern konnte, weil sie dazu in diesem Moment weder körperlich noch durch Kommando oder andere Mittel dazu in der Lage war.

    hasilein75
    In der von dir beschriebenen Situation ist halt alles gut, solange nichts passiert. Passiert etwas, dann hat sich die Gefährlichkeit des Hundes gezeigt, egal welcher Rasse er angehört und dem Halter würden dann entsprechende strafrechtliche Konsequenzen erwarten, da er seinen gefährlichen Hund nicht ausreichend gesichert hat, ganz egal, ob er von dieser Gefährlichkeit wusste oder diese hätte erahnen können. Es muss ja auch nicht immer gleich jemand zu Tode kommen, viel häufiger kommt es zu einfachen Körperverletzungen, die aber eben auch strafbewehrt sind.

    Im Endeffekt sagt dieses Urteil aus, dass der Halter eines Tieres jederzeit mit dem unberechenbaren Verhalten seines Tieres rechnen muss und es entsprechend zu führen hat. Ob das 1:1 auf Deutschland übertragbar wäre, keine Ahnung.

    Externer Inhalt youtu.be
    Inhalte von externen Seiten werden ohne deine Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.


    Das Video enthält ein kurzes Interview mit dem Anwalt auch zum Verbleib der Hunde ((die sich weiterhin in behördlicher Obhut befinden) und mit der Staatsanwältin zum inhaltlichen Vorwurf der Anklage (Der Spaziergang mit drei Hunden war grob fahrlässig, da sie nicht in der Lage war die Hunde körperlich oder anders zu halten oder zumindest rechtzeitig wieder unter Kontrolle zu bringen).

    Kann man jetzt sagen, betrifft mich nicht. Betrifft aber im Kern jeden Hundehalter, denn auch mMn existiert kein immer und jederzeit im Umgang mit Tieren. Dass es hier zu einem Todesfall kam, das ist besonders dramatisch und tragisch, spielt aber für die Beurteilung einer groben Fahrlässigkeit gar keine Rolle, denn der Halterin wurde eben gerade NICHT vorgeworfen, dass sie das Verhalten gerade ihrer Hunde hätten erwarten können. Die Staatsanwaltschaft beruft sich auf allgemeine tiertypische Gefahren, die auf jeden Hund anzuwenden sind und die ein Tierhalter in jedem Fall kontrollieren können muss, um Schäden zu verhindern.

    Bemerkenswert ist die Feststellung des Richters, dass das Urteil eine "generalpräventive" Wirkung auf ALLE Hundehalter haben soll, die Gefahren, die von Hunden ausgehen können, besser wahrzunehmen.

    Und zum anderen wurde hier eine grobe Fahrlässigkeit (unabhängig von der Rasse) angenommen, weil die Hundehalterin bereits von einem Hund alleine umgerissen wurde und ihre Hunde dann nicht kontrollieren konnte, also recht offensichtlich mit der Führung von drei (evtl. sogar schon Elmos alleine) überfordert gewesen ist. Auch diese Erkenntnis sollte jeder Hundehalter einmal in sich aufnehmen. Der Hundehalter hat zu jeder Zeit eine ausreichende Kontrolle über seinen Hund/seine Hunde zu haben.

    Bzgl. des Vorwurfs des "scharf machens" scheint es so zu sein, dass die Angeklagte eingeräumt hat, die Hunde nicht scharf gemacht, aber entsprechend trainiert zu haben. Auf dem ersten Blick erscheint es aber nicht so, als wenn dies verschärfenden Einfluss auf das Urteil hatte.

    Ich habe nicht das Gefühl, dass Hundehalter grundsätzlich rücksichtsloser oder ahnungsloser geworden sind. Wir haben einfach nur mehr als doppelt so viele Hunde wie noch vor 30 Jahren UND die Hunde werden in einem viel größeren Umfang als früher zu Begleit- und Gesellschaftszwecken gehalten, d.h. wir finden Hunde immer mehr und immer häufiger in Kontexten, wo sie früher seltener anzutreffen waren und damit nimmt eben auch die Häufigkeit der unangenehmen Begegnungen zu. Ich sehe da deswegen tatsächlich auch keine Überreglementierung, wenn es immer mehr zu Leinenpflichten und Mitnahmeverboten kommt. Je mehr Hunde, desto notwendiger die Rücksichtsname, daraus lässt sich aber nicht ableiten, dass Hundehalter im Durchschnitt rücksichtsloser geworden wären.

    Fenjali
    Nee, ich ärgere mich ja selbst ständig über Hunde, die nicht hören. Hundehalter, die keinerlei Rücksicht nehmen, Kot nicht entfernen, den Hund überall gegen pissen lassen, ihre Hunde jagen lassen oder Hasipupsi nicht einmal eine Grenze setzen können, damit andere Menschen mal unbelästigt ihres Weges gehen dürfen. Ich finde das Benehmen vieler Hundehalter echt eine Zumutung und kann deswegen jeden verstehen, der darauf einfach keinen Bock mehr hat und Leinenpflichten und Mitnahmeverbote fordert, Ich würde hier z.B. sofort unterschreiben, wenn es um eine 2m-Leinenpflicht im Dorfgebiet geht. Wir haben hier echt keine Not mit dem Hund außerhalb spazieren zu gehen, man muss seinen Hund nicht die Hecken, Zäune und Grundstücke der Nachbarn zupissen und zukacken lassen.

    Denkbar wären z.B. drei Zeitpunkte:
    1. Theoretische Sachkunde vor der Anschaffung -> Wenn nicht bestanden kein Hund
    2. Praktische Sachkunde nach angemessener Zeit nach Anschaffung des Hundes -> Bei Nichtbestehen Auflagen zum Training unter Anleitung und Wiederholung
    3. Freilaufführerschein -> Bei Nichtbestehen muss der Hund eben weiter angeleint geführt werden außerhalb der ausgewiesenen Freilaufflächen

    Und ist dieser FFS dann nur für in den Städten gedacht oder soll das den Weg zu einer bundes(land)weiten generellen Leinenpflicht ebnen?

    Ich habe lediglich 3 Möglichkeiten einer Überprüfung mal zusammengefasst, weil es ganz wesentlich ist, zu welchem Zeitpunkt und aus welchem Grund man eine solche Überprüfung einfordert. Es war ja auch die Frage nach den Konsequenzen gestellt.
    1 und 2 wäre der Sachkundenachweis wie er z.B. in Niedersachsen für alle Hunde oder in NRW für die 20/40-Hunde gilt.
    3 wäre der Freilaufführerschein wie er z.B. in Hamburg oder Berlin gefordert wird.
    Das kann man halt erstmal einfach nicht alles in einen Topf werfen. Für Listenhunde gelten übrigens in den meisten Bundesländern 1, 2 und 3 + Wesenstest.

    Grundsätzlich können ja in der Regel die Verbände ihre eigenen Prüfungen als gleichwertig anerkennen lassen, sodass Hunde, die ohnehin gewisse Prüfungen durchlaufen auch keine weiteren Prüfungen machen müssen sollten, allenfalls sollten diese Prüfungen dann etwas angepasst werden, also zusätzliche Elemente aufgenommen werden, sodass sie auch den Anforderungen des Landes genügen. Du redest über Jagdgebrauchshunde, ich stelle mir gerade mal vor wie ein Schäfer mit seinem HSH den praktischen Teil einer Sachkundeprüfung absolviert. Das macht ja keinen Sinn.

    Ich sehe auch tatsächlich nicht die große Problematik, dass auf dem Land andere Regeln gelten als in der Großstadt. Klar, aber wer auf dem Land wohnt, der wird seine Prüfung auch nicht in der Großstadt machen, sondern in seinem Umfeld und für den Stadtteil dann die nahe Kleinstadt nutzen.

    Vriff schreibt, es hat etwas von Sippenhaft, von der man sich freikaufen kann. Ja, da stehe ich sogar zu. Ich kaufe mich lieber frei, als dass ich in Sippenhaft genommen werde und mal ehrlich, das ist doch aktuell die Situation. Die Leinenpflichten und Mitnahmeverbote werden doch nicht weniger, sondern mehr. Für mich wäre das völlig ok, wenn man die Leinenpflicht dann eben viel grundsätzlicher anlegt, dafür aber die Möglichkeit gibt, diese ganz legal zu umgehen. Aktuell ist doch derjenige der Depp, der sich an die Leinenpflicht hält und das ist nicht richtig.

    Ich würde meinen Hund übrigens auch nicht irgendwo in der Stadt anbinden und außer Sicht gehen, ABER in einer Übungs- oder Prüfungssituation ist das doch kein Problem, da steht doch jemand da und achtet auf den Hund. Und wie gesagt, bei dem Test geht es doch nicht darum, dass man das in seinem Alltag tun sollte, sondern darum zu bewerten, wie sich der Hund in einer evtl. stressigen Situation ohne seinen Halter verhält.

    Ganz toll, wenn dann auch noch eine Fremde Person neben Bonnie steht. Sie würde halt einfach vermutlich komplett Panik schieben. Und was hat man dann von so einer Prüfung?

    Und wie ich schon mal gefragt hab: Was passiert, wenn Mensch und Hund nicht bestehen? Also beim normalen geforderten Hundeführerschein, der Menschen ja dann angeblich besser befähigen soll, einen Hund zu halten :lachtot: :lachtot: :lachtot: (Warum glauben Menschen eigentlich an solche Märchen?)

    Warum drückt sich jeder vor einer Antwort?

    Warum sollte der Prüfer denn direkt neben deinem Hund stehen, es sei denn, der will da noch etwas anderes testen. Man kann auch etwas missverstehen wollen. Wenn man bewerten will, wie sich der Hund verhält, dann beobachtet man die Prüfungssituation aus einer passenden Entfernung und natürlich sichert man den Hund dann auch vor merkwürdigen Passanten oder anderen unvorhergesehenen Situationen.

    Zur zweiten Frage, das kommt natürlich darauf an, wozu die Prüfung befähigen sollte. Sicher ist, niemand nimmt dir den Hund weg, nur weil du den freilaufend nicht ausreichend kontrollieren kannst oder er dann eine Gefahr für seine Umwelt darstellt. Dann darfst du den Hund halt nicht ableinen bis du die Prüfung bestehst.

    Denkbar wären z.B. drei Zeitpunkte:
    1. Theoretische Sachkunde vor der Anschaffung -> Wenn nicht bestanden kein Hund
    2. Praktische Sachkunde nach angemessener Zeit nach Anschaffung des Hundes -> Bei Nichtbestehen Auflagen zum Training unter Anleitung und Wiederholung
    3. Freilaufführerschein -> Bei Nichtbestehen muss der Hund eben weiter angeleint geführt werden außerhalb der ausgewiesenen Freilaufflächen

    Ich würde ja grundsätzlich erstmal unterscheiden, ob bei einem "Hundeführerschein" eine theoretische Sachkunde des Halters und ihre praktische Umsetzung geprüft werden sollen oder ob es auch darum geht, den Ausbildungsstand von Hund und Halter bzgl. z.B. einer Leinenbefreiung zu bewerten.

    Mir wird sich hier auch zu sehr an konkreten Übungen aufgehangen, die dann da gezeigt werden sollen, denn sie stehen doch nur exemplarisch für verschiedene Fähigkeiten, die Hund und Halter erworben haben. Ein "Steh" z.B. bringst du einem Hund im Zweifel an einem Tag bei, daran scheitert ja nun keine Prüfung.

    Aber mal Bsp::

    Leinenführigkeit unter Ablenkung -> Orientierung am Halter
    Anbinden und Halter entfernt sich -> Frustrationstoleranz
    Bleib -> Verbindlichkeit von Kommandos
    Sitz, Platz, Steh -> Der Hundehalter ist in der Lage Kommandos mit seinem Hund sauber zu erarbeiten
    Abruf -> Selbsterklärend
    Abbruch -> Der Halter kann Verhalten des Hundes abbrechen
    Verschiedene Umweltsituationen -> Hund und Halter bewegen sich sicher unter verschiedenen Umweltbedingungen, Hund orientiert sich am Halter, Halter kommt in keine ihn überfordernden Situationen usw.

    Ich würde meinen Hund übrigens auch nicht irgendwo in der Stadt anbinden und außer Sicht gehen, ABER in einer Übungs- oder Prüfungssituation ist das doch kein Problem, da steht doch jemand da und achtet auf den Hund. Und wie gesagt, bei dem Test geht es doch nicht darum, dass man das in seinem Alltag tun sollte, sondern darum zu bewerten, wie sich der Hund in einer evtl. stressigen Situation ohne seinen Halter verhält.