Beiträge von *Sascha*

    walkman

    Siehe z.B. meinen Link zu Facebook. Über ein Jahr hat es gedauert bis der Hund nach Italien ausreisen konnte. Wenn es "den Dänen" nicht so wichtig wäre, die Hunde einzuschläfern, warum werden dann immer wieder so lange Prozesse geführt, obwohl es Angebote aus dem Ausland gibt, die Hunde zu übernehmen?

    Hier z.B. mal ein ganz anderes Beispiel, fehlende Tollwutimpfung und 25 Welpen eingeschläfert. In Deutschland wären die einfach in der Quarantäne gelandet. Wieso macht man sowas?

    https://www.facebook.com/share/p/19ZPsBZjqf/

    Ocarina

    Hat doch damals in Deutschland auch niemanden interessiert als die bösen Kampfhunde eingezogen wurden. Viele Hundehalter interessiert doch kaum etwas, so lange sie selbst nicht betroffen sind.

    Schwabbelbacke

    Ja, es gab eine Gesetzesänderung. Seitdem ist es nicht mehr zwingend, dass unwissend illegal eingeführte Hunde eingeschläfert werden müssen. Die Polizei KANN Ausnahmen zulassen. Muss sie aber nicht.

    Naja aber man muss sich schon fragen wie es sein kann, das Leute mit entsprechenden Hunden (die in DK auf der Liste stehen ) - die stehen in vielen anderen Ländern ebenfalls auf Listen - just diese Hunde einführen und sich dann wundern warum sie schlimmstenfalls eingezogen werden.

    Als Halter muss ich mich über die entsprechenden Regeln im Urlaubsland informieren, mach ich das nicht, kann ich doch nicht den Regeln/Gesetzen des jeweiligen Landes die Schuld für meinen eigenen Fehler geben 🤷‍♀️

    Das Problem ist, dass du mit deinem Mix z.B. aus Rumänien oder von sontstwo einreist und dann der Verdacht geäußert werden kann, dass da eine der 13 gelisteten Hunderassen mitgespielt haben könnte. Bestätigt die Polizei den Verdacht, dann bist du plötzlich in der Beweispflicht, zu beweisen, dass eben kein Hund der Liste in deinem Hund steckt. 1% reicht. Und wie machst du das bei einem Mischling ohne Papiere? Das kannst du nicht, also bist du eigtl nur sicher mit entsprechendem Abstammungsnachweis. Eine Rassebezeichnung im EU-Pass ist NICHT ausreichend. Viele wissen also gar nicht, dass ihr Hund gefährdet sein könnte.

    Und dann kommt das zweite Problem, denn du darfst dann nicht einfach mit deinem Hund ausreisen. Du musst hoffen, dass dich die Polizei ausreisen lässt und nicht darauf besteht, deinen Hund einzuschläfern. Das ist doch das verrückte, man könnte Menschen und Hunde doch einfach ausweisen, warum wird immer wieder so viel Energie darauf verwendet, den Hund unbedingt einzuschläfern und damit so ein Leid zu verursachen? DAS werfe ich den Dänen vor.

    UND bei der Aussage "Kein entsprechender Vorfall bekannt" eher optimistisch ist.

    Ja, das ist halt die Frage, ob einem ein "eher optimistisch" ausreichend Sicherheit gibt, wenn es um das Leben des eigenen Hundes geht.

    Fakt ist, die Polizei hat die Entscheidungsbefugnis.

    Fakt ist, die Gerichtsverfahren dauern Jahre UND der Hund bleibt in dieser Zeit ohne Kontakt zum Halter beschlagnahmt.

    Fakt ist auch, in Dänemark werden immer wieder ohne Not Hunde eingeschläfert, die in einem anderen Land aufgenommen worden wären.

    Der Hund kam aus Italien, aber vllt sind es ja keine Touristen, wenn man Familienmitglieder besucht?
    Facebook

    Ich würde wohl durchfahren, wenn anderes größere Umstände machen würde. Einfach weil ich noch immer an den gesunden Menschenverstand glauben möchte und es ja eigentlich möglich und erlaubt sein sollte.

    Allerdings glaube ich nicht, dass ich dabei ruhig und relaxt bleiben würde und froh wäre, endlich unbeschadet durch zu sein. Panne, Unfall, Polizeikontrolle, ich würde schwitzen. Für mich ist diese so weitgehende Handlungsbefugnis der Polizei einfach echt verstörend und ja, ich hätte Angst.

    Nochmal drüber nachgedacht, ich bin so heilfroh, dass sich diese Frage für mich nicht stellt. In Timurs Pass steht ganz klar Kangal, eine Kontrolle und der Hund könnte in der Sch... sitzen. Nein, ich glaube mich bekämen keine 10 Pferde mehr in dieses Land.

    Ich würde wohl durchfahren, wenn anderes größere Umstände machen würde. Einfach weil ich noch immer an den gesunden Menschenverstand glauben möchte und es ja eigentlich möglich und erlaubt sein sollte.

    Allerdings glaube ich nicht, dass ich dabei ruhig und relaxt bleiben würde und froh wäre, endlich unbeschadet durch zu sein. Panne, Unfall, Polizeikontrolle, ich würde schwitzen. Für mich ist diese so weitgehende Handlungsbefugnis der Polizei einfach echt verstörend und ja, ich hätte Angst.

    McChris hatte vor längerer Zeit mal ein Beispiel angebracht: Angetrunkene junge Männer sind über einen Weidezaun zu den dortigen Pferden gegangen; Beim Versuch eines der dortigen Pferde zu Reiten hat sich einer der Männer verletzt, der Halter der Pferde war vollumfänglich für den Schaden verantwortlich.

    Das ist doch das beste Bsp. dafür wie unmöglich es ist, seine Tiere so zu halten, dass man niemals haftet. Soll ich meine Pferde nun in einer abgeschlossenen Voliere halten? :rolling_on_the_floor_laughing: Da eine Gefährdungshaftung aber auch erstmal gar nichts mit Fehlern oder Schuld des Halters zu tun hat, muss man sich darüber recht wenig Gedanken machen, sondern einfach nur eine Versicherung abschließen. Den Kopf schütteln darf man trotzdem. Ich mache mir Gedanken wenn ich gegen 823 bgb verstoße oder speziell Hund gegen paragraf 3, Satz 1 HundeG SH.

    ist es vollkommen ausreichend Auflagen zu verhängen und dem Halter die Chance zu geben es besser zu machen.

    Ich sehe den Mehrwert nicht, dass der Besitzer und sämtliche Personen die vielleicht mal mit dem Hund Gassi gehen müssen zusätzlich z.B ein sauberes Führungszeugnis vorlegen müssen oder der Halter das zehnfache an Hundesteuer zahlen muss.

    Es wurde hier jetzt ja auch mehrfach betont, dass die Einstufung keine Strafe sein soll, sondern ein Mittel zur Gefahrenabwehr.

    Es gibt ja durchaus auch Bundesländer, die nicht nur nach Aktenlage einstufen, sondern auffällige Hunde und ihre Halter vom Amtsveterinär überprüfen lassen oder zum Wesenstest einladen. Um sich, zwar im Wissen um den Vorfall, auch noch einmal unabhängig davon ein Bild zu machen, welches Potential und welche Gefährlichkeit unter den momentanen Haltungsvoraussetzungen vom Hund ausgehen. Und aufgrund dieser Einschätzung werden dann bei Bedarf entsprechende Auflagen verhängt oder der Hund auch als gefährlich eingestuft. Möglich ist aber auch, dass es gar keine Auflagen gibt, weil davon ausgegangen werden kann, dass es unter den Voraussetzungen unwahrscheinlich ist, dass es noch einmal zu einem Vorfall kommen wird. Es geht doch um Gefahrenabwehr und nicht um Strafe. Warum sollte man einen Hund einstufen, der schon am Tag der Einstufung die Voraussetzungen dafür erfüllt, wieder ausgestuft zu werden. Das ist für mich Unsinn, keine Gefahrenabwehr, sondern Strafe. Und außer in NDS ist in jedem Bundesland eine Ausstufung meist nach einer Wartezeit möglich.

    ein ausbruchsicherer Garten darf auch gerne ein einbruchsicherer Garten sein...

    Hier allerdings nicht. Mein Grundstück ist definitiv ausbruchssicher gezäunt, aber ganz sicher gibt es Lücken durch die ein sehr kleiner Hund passen könnte und auch unsere Katze würde gerne aus- und eingehen. Was natürlich zur Folge hat, dass auch andere Katzen auf das Grundstück kommen könnten, ebenso wie viele Wildtiere auch. Ich halte es nicht für meine Aufgabe aus meinem Grundstück Fort Knox zu machen. Dass es eindeutig umfriedet ist, das sollte ausreichen, zumal es meinen Hund sicher drin hält.

    Wo ist denn der Unterschied zwischen Einstufung als gefährlich und lebenslang Auflagen. Um mal analog zum Mörderbeispiel zu bleiben.

    Die Konsequenzen sind doch gleich und für mich ist das philosophisch. Man kann Dinge auch komplizierter machen als sie sind.

    Der Unterschied ist die rechtliche Situation. Habe ich hier ja schon mehrfach geschrieben. Man braucht z.B. eine behördliche Erlaubnis zur Haltung des Hundes. In vielen Mietwohnungen sind gefährliche Hunde verboten. Die Hundesteuer erhöht sich um ein Vielfaches. Im Krankheits- oder Urlaubsfall musst du eine Betreuung organisieren, die die Berechtigung hat, einen gefährlichen Hund zu führen. Viele Haftpflichtversicherer versichern keine gefährlichen Hunde. Hast du einen solchen und dein Hund wird eingestuft, such dir erstmal einen neuen mit Vorschaden (gab ja einen Schaden bei der Einstufung). Hast du aus irgendwelchen dummen Gründen eine Vorstrafe, bekommst du gar keine Erlaubnis zur Haltung.. Manchmal ist auch die Zucht untersagt, bei Zuchthunden ziemlich blöd. usw.