Beiträge von *Sascha*

    Weil es grad Thema ist. Ich kann mir nicht helfen, ich verstehe nicht, wieso RB/PB normalerweise etwas bezahlen müssen. Wieso ist das so? Ich frage mich das schon seit Jahren. Müssten nicht sogar eher die Geld bekommen, weil sie mein Pferd versorgen/bewegen? Das ist irgendwie so, als würden Gassigeher mir etwas bezahlen, weil sie mit meinem Hund Gassi gehen dürfen.
    Irgendwie hab ich da einen Knoten im Hirn.

    Für Versorgung und Pflege zahlt in der Regel der PB. Ebenso für Training. Für die Nutzung des Pferdes zahlt die RB. Vergleichen könntest du das vllt damit, wenn du deinen ausgebildeten Koppelgebrauchshund anderen Schäfern zur Nutzung überlassen würdest. Gassigehen fällt da eher unter Pflege und Versorgung.

    Ich würde vorallem erstmal jedes selbstbelohnende Verhalten diesbezüglich verhindern und das fängt ja leider schon beim "intensiveren" Schauen an. Lese ich das richtig, dass du sie sogar noch frei laufen lässt, wenn pferdige Trigger in der Nähe sind?

    Ansonsten bin ich gespannt, was die Hütehundexperten hier noch an Hilfestellung an die Hand geben werden.

    Ab einer gewissen Masse hält man keinen Hund mehr egal ob Halsband oder Geschirr.

    Ich habe bis jetzt keine Probleme gehabt mit einem Geschirr und fand es wesentlich besser/einfacher/angenehmer. Die Hunde hatten allerdings max. 35 kg.

    Wie sagte so schön der Neufundländer Besitzer in der Welpenstunde. " Der muss top erzogen sein und hören, weil ich den später nicht mehr halten kann.".

    Lg
    Sacco

    Ja, das wird immer als Argument gebracht, weil es natürlich in der letzten Konsequenz stimmt. Trotzdem macht es einen Unterschied, wo ich eine Leine befestige und damit auf den Körper des Hundes einwirken kann.

    Dahin muss man aber erstmal kommen, dass die Leine immer und überall locker ist.

    Bei uns geht das auch an einem Geschirr. Ich habe schwierigere Hunde sicherer am Geschirr als am Halsband. Das kann natürlich bei jedem anders sein.

    LG

    Sacco

    Naja, die Kraftübertragung ist beim Geschirr einfach eine andere. Ab einer gewissen Masse Hund kommt man da eher an seine Grenzen. Wobei man da z.B. Ja auch damit arbeiten kann, die Leine an der Brust einzuhaken, wenn man ein entsprechendes Geschirr nutzt.

    Natürlich gibt es Anwälte, die sich spezialisiert haben

    Wie haben sich die Anwälte auf Tierrecht spezialisiert, wenn es das nicht als Studiengang( bzw. Fachgebiet) gibt? Das ist ja meine Frage aus Interesse. Vielleicht hat sich da ja etwas geändert in den letzten Jahren.

    Die können ja auch nur das anwenden was im Geseztbuch an Paragraphen drin steht.


    Lg
    Sacco

    Da hat sich nichts geändert. Aber gerade der Verwaltungsakt, einen Hund als gefährlich einzustufen ist etwas so spezielles, dass man nur dazu raten kann, einen Anwalt einzuschalten, der sich damit häufiger beschäftigt.

    Dann tötet der Hund jetzt einen Chihuahua und 5 Tage später einen Dackel. Was geht denn in solchen Menschen vor? Wie ignorant kann man bitte sein ...

    Ich verstehe nicht wieso der den Hund nach dem ersten Angriff behalten durfte und überhaupt die Möglichkeit besteht dass da 5 Tage später wieder sowas passiert...

    Er hat sich jedes Mal vom Tatort entfernt. Ob es sich bei den beiden letzten Attacken, um den gleichen Hund und Halter handelt und ob es sich dabei, um den Hund handelt, der bereits eingestuft ist und Auflagen hat, ist derzeit Gegenstand der Ermittlungen. Sollte das so sein und zu beweisen sein, dann gehe ich davon aus, dass die Halteerlaubnis widerrufen und der Hund eingezogen wird.

    https://www.shz.de/lokales/neumue…ngriff-49132790

    Kann den Artikel nicht lesen, aber die gesprochene Nachricht macht mich auch ausreichend fassungslos und traurig.

    Hier kann man einen sehr ausführlichen Bericht dazu lesen. Leider kur bis 14.30 Uhr kostenfrei.

    https://www.kn-online.de/lokales/neumue…GEUBUNLXR4.html

    Wenn das sich so bewahrheitet, dann fehlen mir dazu echt die Worte.

    Der Hund greift vor einem halben Jahr einen anderen Hund an, wird als gefährlich eingestuft mit den entsprechenden Auflagen. Der Halter erhält eine Genehmigung zur Haltung, hält sich dann aber nicht an die Auflagen und lässt seinen Hund weiter ohne Maulkorb frei laufen. Dann tötet der Hund jetzt einen Chihuahua und 5 Tage später einen Dackel. Was geht denn in solchen Menschen vor? Wie ignorant kann man bitte sein ...

    Wenn der Hund nach vorbeigehenden Menschen schnappt, würde ich da eher mal einen Maulkorb benutzen.

    Einen auf Tierrecht spezialisierten Anwalt einschalten, spätestens wenn die Briefe vom Ordnungsamt und der Polizei kommen und auf keinen Fall selbst eine Aussage tätigen. Wahrscheinlich wird wegen fahrlässiger Körperverletzung ermittelt werden und das Ordnungsamt wird ein Verfahren einleiten zur Überprüfung ob es sich um einen gefährlichen Hund handelt. Die Größe des Hundes spielt hier allenfalls sekundär eine Rolle.

    Um welches Bundesland handelt es sich?