Beiträge von *Sascha*

    terriers4me

    "Mir reichen die Videoaufnahmen von ihm, um klar sagen zu können, dass ist NULL ein aggressiver oder für die Öffentlichkeit gefährlicher Hund."

    Sowas liebe ich ja über alles. :headbash:

    Verwunderlich ist eigentlich nur, dass es so lange gedauert hat bis er auf den Fall aufmerksam geworden ist. Aber die Diskussion über diesen Mann führt doch hier zu nichts und hat auch mit dem Fall selbst nichts zu tun. Er hat halt seine Meinung, ist doch okay.

    aber das reicht nicht als Grundlage aus, einen privaten Lebensbereich derart stark zu reglementieren.

    Die Frage ist, wie wir mit dem "Ausschuss" dieser privaten Freiheit umgehen und wer die Kosten zu tragen hat.

    Dazu würden mich Zahlen zu beschlagnahmten Hunden und zu "unvermittelbaren" Abgabehunden interessieren. Nach meinem Gefühl steigen diese Zahlen erheblich.

    Irgendwas kann an den Zahlen aber nicht stimmen, denn eine Verdreifachung der Hundepopulation in 7 Jahren finde ich ... suspekt.

    Je nachdem, wie viele Hunde vor der Einführung einfach nie angemeldet waren, kann das schon grob passen.

    Das Register wurde neu eingeführt und wird unabhängig von der Anmeldung zur Hundesteuer betrieben. Es ist bekannt, dass der relative Anteil der angemeldeten Hunde von Jahr zu Jahr steigt, also immer mehr Hundehalter ihrer Anmeldungspflicht nachkommen.

    .Das Hundehaus innerhalb der Einrichtung wird von der Stadt Halberstadt geführt. Der Tierschutzverein unterstützt bei der Vermittlung und ich denke auch bei der Pflege, dem Training und der Versorgung, da es nur einen Angestellten der Stadt dort gibt.

    Quelle: https://fundtierunterkunft.de/

    Man kann also nicht wirklich davon sprechen, dass es sich speziell um eine Einrichtung handelt, die sich auf das Training mit gefährlichen Hunden spezialisiert hat. Lediglich die involvierte Trainerin kann wohl als eine auf solche Hunde spezialisierte Person bezeichnet werden. In welcher Beziehung sie zur Einrichtung steht und ob ihr Training vom Eigentümer des Hundes (der entsprechenden Kommune) beauftragt war, ist zumindest mir nicht bekannt.

    Wie jeder lesen kann, arbeitet die entsprechende Trainerin hauptberuflich im Tierheim Halberstadt ...

    Danke, dann ist sie die von der Stadt bezahlte Angestellte?

    Da wird ein Hund aufgrund tierschutzwidriger Haltung vom Amt beschlagnahmt.

    Der Hund wurde - vermutlich aus Gründen - direkt in eine speziell für aggressive Hunde ausgerichtete Einrichtung gegeben.

    Soweit ich das nachlesen konnte, war es keine spezielle Einrichtung für aggressive Hunde. Es wurden vor 2 Jahren 12 Hunde beschlagnahmt, diese wurden auf zwei Einrichtungen aufgeteilt. 6 Hunde gelangten in die Einrichtung, in der sich auch Nanouk befand. 5 Hunde wurden bereits vermittelt, nur Nanouk blieb übrig, weil er wohl Aggressionsthematiken aufwies. Das Hundehaus innerhalb der Einrichtung wird von der Stadt Halberstadt geführt. Der Tierschutzverein unterstützt bei der Vermittlung und ich denke auch bei der Pflege, dem Training und der Versorgung, da es nur einen Angestellten der Stadt dort gibt.

    Quelle: https://fundtierunterkunft.de/

    Man kann also nicht wirklich davon sprechen, dass es sich speziell um eine Einrichtung handelt, die sich auf das Training mit gefährlichen Hunden spezialisiert hat. Lediglich die involvierte Trainerin kann wohl als eine auf solche Hunde spezialisierte Person bezeichnet werden. In welcher Beziehung sie zur Einrichtung steht und ob ihr Training vom Eigentümer des Hundes (der entsprechenden Kommune) beauftragt war, ist zumindest mir nicht bekannt.


    Zitat

    2 Jahre wurde aus "öffentlicher Hand" die Unterbringung und das Training bezahlt, der "Erfolg" dieser professionellen (und sicher gut bezahlten) Betreuung waren mehrere Beißvorfälle.

    Der Eigentümer hat für die Haltung des Tieres aufzukommen. Beschlagnahmte Tiere gehen nach Rechtskraft der Beschlagnahme in das Eigentum der öffentlichen Hand über. Ob der Hund nun der öffentlichen Hand gehört oder sich im Privatbesitz befindet, warum sollte das einen Unterschied bzgl. der Gesetzeslage machen?


    Zitat

    Selbst wenn die Trainerin anderer Ansicht ist und glaubt, eine Resozialisierung wäre möglich - wie lange soll das Amt denn noch dabei zusehen, dass dieser Hund IN DIESER EINRICHTUNG Schaden, auch körperlichen, verursacht?

    Gar nicht, der Eigentümer hat dafür zu sorgen, dass der Hund tierschutzgerecht und sicher untergebracht ist. Und nur, wenn dies nicht möglich ist, ist eine Euthanasie erlaubt. Hier sehe ich den Fall, dass der Hund in einer hauseigenen Einrichtung untergebracht wurde und eine freie Trainerin 2 Jahre in den Fall involviert war. Inwieweit der Hund nach dem Beißvorfall von einer fachkundigen Person begutachtet wurde, die zu einem anderen Ergebnis kam als die Trainerin, lässt sich nicht sagen. Eventuell hat der Amtstierarzt mit einer entsprechenden Expertise eine Begutachtung vorgenommen, dann sollte ja ein Gutachten darüber vorliegen.


    Zitat

    Ich finde es absolut nachvollziehbar, dass das Vet-Amt hier einen Schlussstrich zieht und kein Geld mehr investieren will für einen Hund, der für die Dauer der amtlich angeordneten Unterbringung über einen Zeitraum von 2 Jahren keinerlei messbaren Fortschritt macht (und ja: jeder Beißvorfall ist ein messbarer Rückschritt), und entscheidet: Es muss jetzt eine Endstelle her, die BESSER ist als die bisherige Unterbringung, wo also absolut sicher ist dass dieser Hund nie wieder einen Schaden verursachen KANN.

    Natürlich ist das ein Argument, dass der Hund bereits genug Kosten verursacht hat. Ist nur eben überhaupt kein Argument, dass eine Rolle spielt bei der Frage, ob der Hund euthanasiert werden darf.


    Zitat

    Für mich ist das ein klarer Plan, und ich befürworte und verstehe die Entscheidung des Vet-Amtes, welches nicht mehr zulassen will dass der Hund weiterhin Schaden anrichten kann.

    Die Frage ist eben, worauf das Vetamt seine Entscheidung zur Euthanasie stützt. Nur weil man einen Schlussstrich ziehen möchte, ist das rechtlich eben nicht immer einfach so zulässig.


    Zitat

    Ich glaube, nicht diese Fristsetzung fällt dem Vet-Amt auf die Füße, weil ich von einer vernünftigen Begründung ausgehe, warum die Angebote die dem Amt vorlagen einfach nicht geeignet waren.

    Der Versuch dieser Endstellensuche war eine letzte Gnadenfrist, bevor dieser Hund euthanasiert werden musste.

    Wenn das Amt in Betracht zieht, dass der Hund anderswo tierschutzgerecht und sicher gehalten werden kann, dann steht das eben diametral zur Euthanasieentscheidung, die eben nur dann rechtlich möglich ist, wenn eine solche Haltung nicht ermöglicht werden kann. Diese Haltung nur unter der Bedingung der Abgabe zu ermöglichen, ist dagegen nicht statthaft, denn in erster Linie liegt die Verantwortung und der Auftrag für eine sichere Unterbringung und eine tierschutzgerechte Haltung beim Eigentümer. Ich sehe keinen Grund, warum der Eigentümer sich nicht hätte selbst und auf seine Kosten um eine solche Unterbringung bemühen hätte können. Fehlende Vermittlungsaussichten sind kein Euthanasiegrund.

    Wieso sollte der Hund von der Trainerin fehleingeschätzt worden sein?

    Wenn die Einschätzung der Trainerin richtig ist, warum wird der Hund dann eingeschläfert. Sie spricht sich doch gegen eine Einschläferung aus? Bzgl. des "Unfalls" wäre zu klären, ob damit zu rechnen war, dass der Gassigeher den Maulkorb ausziehen könnte oder ob das Ausziehen des Maulkorbs von der Trainerin gar nicht unbedingt als Problem wahrgenommen wurde. In den Videos habe ich ziemlich viele Situationen gesehen, in denen der Hund ohne Maulkorb oder Sicherung gearbeitet wurde. Auch wurde er scheinbar ohne Maulkorb an der Flexileine ausgeführt. Schlussendlich hat dieser Hund ernsthaft und nachsetzend zugebissen. War dies ertwartbar? Wenn dies erwartbar oder nach fachlichem Ermessen nicht unwahrscheinlich war, warum wurde der Hund nicht entsprechend gesichert? Warum hat man den Hund einer Person überlassen, die diese Sicherung nicht ernst genug nahm.

    Ich möchte damit nicht sagen, dass hier fachliche Fehler gemacht wurden! Aber wenn es zu einem solchen Vorfall kommt und eine Behörde schließlich gegen die Expertise der Trainerin entscheidet, sollte man diese Fragen stellen.

    Die Deadline etc., das ist eine sehr ungünstige Kommunikation, die denke ich dem Amt noch auf die Füße fallen wird. Trotzdem haben wir hier einen Hund, der mehrfach verletzt hat, trotz spezialisierter Unterbringung... Außerdem gibt es zahlreiche Videoaufnahmen, wo der entsprechende Hund mit Betreuungspersonen ohne Maulkorb raumtanzt. Ich würde dementsprechend auch das Vertrauen verlieren...

    Diese Deadline ist tatsächlich das irritierenste an diesem Fall. Es widerspricht sich ja irgendwie einen Hund, der aus Verhaltensgründen euthanasiert werden soll, in eine Endstelle vermitteln zu wollen. Auch in der Stellungnahme wird von einer fehlenden Vermittlungsaussicht gesprochen. Die darf aber eigentlich nach TschG kein Euthanasiegrund sein. Tatsache ist, der Hund kostete den Steuerzahler eine Menge Geld und das auf eher unabsehbare Zeit wie der letzte Vorfall wohl bewiesen hat.

    Prinzipiell habe ich gar kein Problem damit, wenn ein Hund aus Verhaltensgründen getötet wird, wenn eine weitere Haltung zu gefährlich oder nicht tierschutzgerecht möglich ist. Diese Gründe sind ja auch vom Gesetz gedeckt. Ganz offensichtlich gab es hier zwischen der Behörde und der zur Haltung und Training beauftragten Stelle einen Vetrauensverlust, da es zu einem Vorfall mit dem Hund kam (evtl. sogar mehreren Vorfällen?). Der Hund sollte also durch eine entsprechend sachkundige Person erneut eingeschätzt werden, ein Gutachten erstellt und anhand dieser neuen Einschätzung eine Bewertung vorgenommen werden, die auch die Tötung zur Folge haben kann. Zu untersuchen wäre ebenfalls, ob die mit der Haltung und dem Training beauftragte Person die fachlich notwendigen Vorkehrungen getroffen hat. Auch dies scheint hier ja fraglich, bzw. steht der Verdacht im Raum, dass der Hund in der Unterbringung fehleingeschätzt wurde.

    oder sie müssen ihm eine Laufkette einrichten, d.h. ein Draht wird oben z.B. unter einem Vordach befestigt. Darin eingehängt bewegt sich ein Ring hin und her, woran die Kette des Hundes befestigt ist. Somit wäre er nicht ein armer Kettenhund, sondern könnte sich noch rel. frei bewegen,

    Die Anbindehaltung von Hunden ist in Deutschland verboten.

    Ansonsten ist hier eigentlich schon alles gesagt. Ihr müsst mit den Haltern des Hundes reden. Sollte der Hund euch nochmal anknurren, dann würde ich das keinesfalls ignorieren oder den Hund gar versuchen zurechtzuweisen. Stehenbleiben, deeskalieren und darauf warten, dass der Besitzer seinen Hund zurück ruft, erst dann weitergehen.

    Ganz sicher ist das so keine befriedigende Lösung für einen Hof mit Publikumsverkehr, aber so richtig viel Handhabe habt ihr da auch nicht, solange ihr die Gefährdung/Bisse nicht beim OA anzeigen wollt und davon gehe ich jetzt erstmal nicht aus, da es sich um Freunde handelt. Also mehr Möglichkeiten als ins Gewissen reden und im Zweifel eben fernbleiben sehe ich da nicht.