Ich hatte gar nicht mitbekommen, dass es bei Extra 3 - Der reale Irrsinn auch einen Bericht zu den HSH in Windeck gab (Das war das Urteil, dass die HSH aus Emissionsschutzgründen nachts eingesperrt werden müssen.
Also wenn ich mir da so die Fläche ansehe und dazu die Tatsache, dass die Hunde sehr wohl auch steuerbefreit wurden, dann mag ich nicht so recht verstehen, dass es am Ende dann hieß, nee, das wäre der spezielle Fall und nicht übertragbar auf andere Betriebe.
extra 3 Spezial: Der reale Irrsinn: Realer Irrsinn: Hausarrest für Herdenschutzhunde in Windeck | ARD Mediathek
Beiträge von *Sascha*
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Das gesagt möchte ich zufügen, dass ich keine Ahnung habe, ob Dinas Chip tatsächlich die Nummer hat, die in ihrem Impfausweis steht. Seit Dina bei mir wohnt, hat niemand den Chip ausgelesen, die Nummer wurde nur aus den vorhandenen Dokumenten abgeschrieben.
Das tatsächlich würde ich einmal überprüfen lassen. Ist ja auch blöd, wenn sie mal abhanden kommt und die Nummer lässt sich dir nicht zuordnen. Und tatsächlich würde ich auch Sitz und Funktion regelmäßig mal überprüfen lassen, da habe ich tatsächlich schon alles Mögliche erlebt (Bei Pferd und Hund).
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Ich kann allerdings tatsächlich nachvollziehen, dass ein Hund mit nicht bestandener Zuchtwert-Wesenstest mit deutlicherem Wertverlust verkauft werden müsste, als ein Hund, der einen solchen Test gar nicht abgelegt hat. Das "Problem" hat man aber ja auch schon bei den Gesundheitsuntersuchungen. Ich sehe das allerdings als eher unwesentlich an, da man ja in der Regel die Hunde zur Zucht vorstellt, von deren Wesen man ohnehin überzeugt ist. Das wäre ja auch genau der Sinn an einer solchen Testung, dass der Züchter bereits vor einem solchen Test einen größeren Wert auf das Wesen seiner Hunde legt.
Und bei einer Nachzuchtkontrolle wären die Hunde eh schon verkauft. Ich würde aber auch bzgl. Nachzuchtkontrolle tatsächlich nicht den ersten Schritt schon vor dem zweiten tun und zuerst einmal einen solchen Test für die Zuchttiere selbst als verbindlich festlegen. -
Paws
Das kann ja so sein, deswegen fragte ich ja nun schon mehrfach nach einer Gesetzesgrundlage dafür.
@Vakuole
Es ging ja nie darum, dass man eine Leistung nicht bezahlen will. -
angelsfire
Nein, ich fühle mich nicht angegriffen. Mich interessiert es tatsächlich einfach und ich mag es einfach nicht, wenn Dinge in den Raum gestellt werden, die nicht belegbar sind. Darum ging es mir ja von Anfang an nur, um die gesetzliche Grundlage, die vorschreibt, dass der TA direkt vor einer Tollwuteintragung in den EU-Pass den Chip auslesen muss, damit er sicher sein kann, dass das auch immer noch der Hund ist, den er bereits früher schon als eben diesen identifiziert hat.
@Vakuole
Ja genau, dass dieser Vorgang vorgenommen werden muss, ist klar. Kann aber ja eben in der Kartei des TAs schon vermerkt sein, wenn eine Identifizierung schon vorher, also z.B. beim ersten Besuch stattgefunden hat. -
Im Endeffekt kann das ja auch nur der TA entscheiden, ob er den Hund sicher wiedererkennt und dem Pass zuordnen kann oder nicht.
Sehe ich persönlich halt anders. 100%ig sicher sein kann er sich nur wenn er den Chip ausliest. Alles andere ist ungenau und nicht überprüfbar. Dazu sehen sich viele Hunde viel zu ähnlich und wenn es dann noch ein Hund ist der nur zum Impfen beim TA ist kann man nicht wissen ob der TA das wirklich sicher weiß.
Naja, ich hätte z.B. Probleme Menschen wiederzuerkennen, die ich nur selten gesehen habe. Ist bei mir so ein Ding, trotzdem ist es eben gesetzlich völlig okay, wenn man einmal zu Beginn einer Geschäftsbeziehung eine Identifikation mittels Ausweis durchführt und sich danach auf ein Wiedererkennen verlässt. Wie gesagt, solange mir keiner eine gesetzliche Grundlage vorlegt, dass der Chip vor jeder amtlich relevanten Behandlung ausgelesen werden muss, gehe ich davon aus, dass es ausreicht, wenn der TA sich sicher ist, den Hund als den bereits identifizierten Hund wiedererkennen zu können.
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sondern die sichere Identifizierung. Und die geht halt nunmal nur über den Chip. In Augenschein nehmen reicht nicht aus, da könnte man sich ja auch irren.
Dass der Chip irgendwann mal ausgelesen und der Hund entsprechend vom TA identifiziert worden sein muss, das ist unbestritten. Ob es danach nicht ausreicht, dass der TA sich sicher ist, dass es sich, um den bereits identifizierten Hund handelt, das wäre eben die Frage. Bei der Identifizierung von Menschen reicht das ja auch aus, wenn man die Identifizierung einmal zu Beginn einer Geschäftsbeziehung z.B. durchführt.
ZitatMir persönlich ist das ziemlich egal ob das wörtlich so vorgeschrieben ist oder nicht. Es ist die einzige relativ sichere Art zur identifikation (lassen wir mal gefälschte Pässe außen vor) und fertig.
Mich ärgert es halt nur, wenn man dem TA unlauteres Handeln unterstellt, ohne dass man dies dann gesetzlich belegen kann. Ansonsten habe ich damit ja auch kein Problem, wenn der Chip zur Identifizierung erneut ausgelesen wird, aber halt auch nicht, wenn nicht, weil der TA sich sicher ist, dass es sich, um den bereits identifizierten Hund handelt. Im Endeffekt kann das ja auch nur der TA entscheiden, ob er den Hund sicher wiedererkennt und dem Pass zuordnen kann oder nicht.
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Wie gesagt, dass eine Identitätsfeststellung vorgeschrieben ist, darüber sind wir uns ja alle einig. Die Frage ist nur, in welcher Form diese erfolgen muss.
In der Form der einzig möglichen
Ich habe zu dem Thema der eindeutigen Identifizierbarkeit ja nun schon genug geschrieben und warte nun einmal ab, ob da noch gesetzliche Grundlagen kommen oder "man" das halt einfach so denkt.
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Ich habe nur das wiedergegeben was hier mal vor vielen Seiten schon bequatscht wurde. und deshalb auch ein ? dahinter gesetzt, weil ich es nicht weiß ob es wirklich so ist.
Habe ich auch so verstanden, dass du nur wiedergegeben hast, was hier vor Seiten erzählt wurde. Das Fragezeichen habe ich tatsächlich übersehen, sorry.
Wie gesagt, dass eine Identitätsfeststellung vorgeschrieben ist, darüber sind wir uns ja alle einig. Die Frage ist nur, in welcher Form diese erfolgen muss. -
Hier wird aber behauptet, dass der TA rechtswidrig handelt, wenn er nicht direkt vor der Impfung erneut den Chip ausliest und dafür hätte ich eben gerne eine gesetzliche Grundlage.
Wer schrieb das denn?
Du, angelsfire und Shalea ? Auf Seite 515?